Deutsche Schule

Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes muss jedes Kind von seiner deutschen Schule beurlaubt bzw. abgemeldet werden. Der dafür nötige Antrag wird vom Klassenlehrer oder der Schulleitung an die zuständige Stelle der Schulbehörde geleitet. Frühzeitig überlegen müssen sich Eltern und Schüler, wie die Schullaufbahn nach der Rückkehr fortgesetzt wird, da erst nach Versetzung in die Qualifikationsphase z. B. der mittlere Schulabschluss vergeben wird. Jeder Schüler sollte sich mit seinen Eltern hierüber individuell beraten lassen.
Viele Eltern und Schüler wollen das Auslandsjahr auf jeden Fall anerkannt bekommen, damit der Jugendliche wieder in seinen gewohnten Klassenverband zurückkehren kann und die Zeit zum Abitur nicht verlängert wird.
Da die im Ausland erbrachten Leistungen in der Regel nur schwer mit den Lehrplänen in NRW abzugleichen sind, wird eine Anerkennung von Teilleistungen im Ausland für die deutsche Schule in der Regel sehr schwierig.
Einige Teilnehmer stört ein „verlorenes“ Schuljahr nicht, da sie das einmalige Erlebnis des Auslandsaufenthaltes nicht durch einen erhöhten Leistungsdruck bei der Rückkehr trüben wollen und sie sich für das erneute Einleben mehr Zeit nehmen. Bei sehr guten Schülern besteht im Einzelfall die Möglichkeit einer Probezeit, in der herausgefunden wird, ob eine Rückkehr in die alte Klasse ohne Rückgang um ein Jahr möglich ist.