Leitbild

„Wir entwickeln unsere Schule systematisch fort …“

Um unsere Schüler_innen im Rahmen unserer Möglichkeiten optimal zu bilden und zu erziehen, bemühen wir uns darum, alle zur Verfügung stehenden Ressourcen einzubinden und zu vernetzen.

„Wir ermöglichen Lernen … und schaffen Chancengerechtigkeit“

Individuelle Förderung und Laufbahnberatung

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Erläuterung:

Der Übergang von der Erprobungsstufe zur Mittelstufe wird so gestaltet, dass bei der Versetzungskonferenz am Ende der Klasse 6 ein Vertreter der Mittelstufenkoordination beteiligt ist und bei der ersten Dienstbesprechung über Problemfälle in der Stufe 7 ein Vertreter der Erprobungsstufenkoordination. Um den Informationsaustausch zwischen den Klassenleitungen und der Mittelstufenkoordination zu si-chern, findet jeweils Ende November eine Dienstbesprechung „Laufbahnbegleitung“ zwischen der Mittel-stufenkoordination und den einzelnen Klassenleitungsteams statt. Die Klassenleitungen informieren über die Problemfälle in ihrer Klasse und über evtl. bereits ergriffene Fördermaßnahmen. Dann wird die weitere Vorgehensweise vereinbart. In einem (virtuellen) Formblatt „Individuelle Förderung und Laufbahnbeglei-tung“ werden alle Fördermaßnahmen verzeichnet. Kopien von Vereinbarungen über Fördermaßnahmen oder der Förderplan werden in der Schülerakte hinterlegt. Zur Vorbereitung auf die Dienstbesprechung erhalten die Klassenleitungsteams ein entsprechendes Formular, das sie in Absprache mit den Fachlehrern, die die Minderleistungen registriert haben, ausfüllen.

Erhält ein Schüler im Halbjahreszeugnis die Note „mangelhaft“ (oder „ungenügend“), so führt der Fachleh-rer mit ihm und einem Erziehungsberechtigten ein Beratungsgespräch. Die Einladung dazu erfolgt mit der Zeugnisübergabe. Die Erziehungsberechtigten bestätigen den Termin und ihr Erscheinen. Als Beratungs-nachmittag wird zentral der erste Freitag nach Ausgabe der Zeugnisse angesetzt. Erhält ein Schüler in meh-reren Fächern die Note „mangelhaft“, so müssen sich die Fachlehrer, die diese Note erteilt haben, abspre-chen und einen individuellen Förderplan vereinbaren. Es sollte ein gemeinsames Beratungsgespräch der beiden (oder mehr) Fachlehrer mit dem Schüler und dessen Erziehungsberechtigten geführt werden. Zur Vorbereitung erhält der Schüler mit dem Halbjahreszeugnis einen Selbsteinschätzungsbogen, den er ausge-füllt zu dem Beratungsgespräch mitbringt. Über das Beratungsgespräch selbst wird ein formalisiertes Proto-koll geführt. Ein Exemplar erhalten Schüler und Erziehungsberechtigte, eines verbleibt beim Fachlehrer, das dritte kommt in die Personalakte des Schülers.

Vor den „Schriftlichen Warnungen“ über die Gefährdung der Versetzung wird in einer weiteren Dienstbe-sprechung zwischen der Mittelstufenkoordination und den Klassenleitungsteams der Stufen 7 und 8 der Erfolg der Fördermaßnahmen überprüft, um, wenn nötig, auf valider Basis und rechtzeitig Gespräche mit den Eltern über einen Schulformwechsel ihres Kindes führen zu können.

Beratungskonferenzen

Die Beratungskonferenzen verknüpfen die allgemeine Bildungs- und Erziehungsarbeit mit jahrgangsspezifischen Fragen, die sich aus der jeweiligen Entwicklungsphase der „Pubertät“ ergeben. Sie finden turnusgemäß in den Jahrgangsstufen 7 und 8 statt, jeweils vor dem ersten Elternsprechtag im Herbst. Termine und Zeitrahmen werden zentral festgelegt. Pro Klasse nehmen alle dort unterrichtenden Lehrkräfte teil. Sie beraten über die pädagogische Arbeit in der jeweiligen Lerngruppe und treffen konkrete, bindende Vereinbarungen zu erzieherischen und didaktischen Zielsetzungen und den entsprechenden Maßnahmen. Die Klassenleitung eruiert im Vorfeld der Konferenz unter Eltern und Schülern mögliche spezifische Beratungs-aspekte. Bewährt hat sich das Verfahren, sie über einen Eltern-Kind-Fragebogen zu ermitteln (das Formular hält die Mittelstufenkoordination bereit).

Die Konferenz verständigt sich eingangs auf die für die Klasse relevanten Themen, in aller Regel entlang folgender Leitaspekte: Die Klasse als Lerngruppe, die Klasse als soziale Grup-pe, Entwicklung und Förderung der Klassengemeinschaft.

Die Klassenleitung stellt das Protokoll der Konferenz allen Teilnehmern umgehend in Kopie zur Verfügung. Ein Exemplar erhält das Sekretariat. Die Klassenleitung teilt den Schülern zeitnah die Ergebnisse der Konferenz mit, ebenso den Eltern. Dies kann erfolgen z. B. in digi-taler Form, per Elternbrief, via Mitteilungsheft, auf einem Elternstammtisch. Die Zusammen-arbeit mit den Elternhäusern ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen erzieheri-scher Arbeit in der Schule. Die Klassenleitung überprüft die Umsetzung der Absprachen und Maßnahmen. Bei Bedarf kann sie eigenständig weitere Beratungskonferenzen einberufen.

„Wir ermöglichen Lernen… und reagieren auf sich wandelnde gesellschaftliche Anforderungen“

Differenzierungsbereich II

Ziel unseres Angebotes im Differenzierungsbereich ist es, ein möglichst breites Spektrum abzudecken, um den unterschiedlichen Interessen und Begabungen unserer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, zugleich aber den gymnasialen Anspruch nicht aufzugeben und unsere Schülerinnen und Schüler zu qualifizieren für die Anforderungen in Studium und Beruf. Daher können sie zwischen vier Fächern bzw. Fächerkombinationen wählen, und zwar zwischen

  • der dritten Fremdsprache (Latein bzw. Französisch oder Spanisch),
  • einem naturwissenschaftlichen Schwerpunkt („NaWi“), bestehend aus den Fächern Chemie / Biologie,
  • der Informatik
  • und dem Querschnittfach „Wirtschaft“.

„Wir bieten unseren Schülern intellektuelle Akzente über den Unterricht hinaus.“

Rechtskunde-AG

Zu den Arbeitsgemeinschaften, die das AHG mit Hilfe außerschulischer Partner realisiert, gehört auch die Rechtskunde-AG für die Jahrgangsstufe 9. Sie findet jeweils im ersten Schul-halbjahr statt und wird geleitet von der Juristin Frau Krings-Löewe, die über langjährige ein-schlägige Unterrichtserfahrungen, nicht zuletzt auch an unserer Schule, verfügt.

In 10 Doppelstunden erhalten die Teilnehmer/innen eine kostenfreie Einführung in Grundla-gen unseres Rechtssystems.

Themen sind:

  • Grundlagen des Bürgerlichen Rechts (Verträge, Taschengeld, Umtausch, Besitz, Eigen-tum etc.),
  • Strafrecht (Verkehrsrecht, Was passiert bei Gericht?),
  • Jugendschutz und Jugendrecht,
  • weitere von den Teilnehmer/inne/n gewünschte Rechtsfragen.
  • Verbunden ist die AG auch mit dem Besuch einer Gerichtsverhandlung.

Unterstützung der Klassenleitungsteams

Zur Unterstützung der Klassenleitungsteams gibt es eine umfangreiche, jährlich aktualisierte Handreichung (Informationsmappe) mit wichtigen Rechtsbestimmungen, Formularvorlagen und sonstigen Hinweisen.

„Wir kooperieren mit Bildungspartnern außerhalb der Schule … unterstützen die Persönlichkeitsentwicklung unserer Schüler … reagieren auf sich wandelnde gesellschaftliche Anforderungen.“

Berufsorientierung „Kein Abschluss ohne Anschluss

Zusammenstellung verbindlicher Vorgaben und von der Schule zu erfüllender Anforderun-gen (genannt: Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung, abgekürzt SBO) mit Blick auf die Sekundarstufe I.