Latinum

Das Latinum ist die Definition eines Standards an Kenntnissen und Kompetenzen im Umgang mit lateinischen Texten hinsichtlich der Fähigkeit, lateinische Originaltexte zu verstehen und zu übersetzen. Der Nachweis des Latinums wird bei der Zulassung zum Studium bzw. bei der Zulassung zum Examen in zahlreichen Fächern gefordert, und zwar sowohl in Studiengängen, die mit einem Staatsexamen abschließen, wie auch bei hochschulinternen Prüfungen (Magister, Promotion). An den einzelnen Universitäten in Nordrhein-Westfalen und den übrigen Bundesländern gelten hinsichtlich des Latinums unterschiedliche Bedingungen. In der Regel können über die Homepages der jeweiligen Universitäten die konkreten Bedingungen abgefragt werden.

Das Latinum ist eine Qualifikation, die in der Regel durch aufsteigenden Unterricht in diesem Fach erworben wird, sofern im Abschlusshalbjahr die Note ausreichend (5 Pkte) erreicht wird.

Aufgrund der erfolgten Umstellungen im Schulsystem (Schulzeitverkürzung, Beginn der zweiten Fremdsprache ab Klasse 6; Beginn der dritten Fremdsprache ab Klasse 8) sowie der KMK-Vereinbarungen (Deteils) ergeben sich unterschiedliche Fallgruppen:


A) Jahrgänge, die ab dem Schuljahr 2005/06 in die fünfte Klasse des Gymnasiums oder der Gesamtschule eingetreten sind: Latinum

  • bei Lateinbeginn ab Klasse 6 am Ende der Einführungsphase (Klasse 10)
  • bei Lateinbeginn ab Klasse 8 am Ende der Qualifikationsphase (Klasse 12), wenn Latein in der Sekundarstufe I (Klassen 8 und 9) dreistündig unterrichtet wurde
  • bei Lateinbeginn ab Klasse 8 am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase (Klasse 11) auf der Grundlage von insgesamt 14 Wochenstunden, d.h. wenn Latein in der Sekundarstufe I (Klassen 8 und 9) vierstündig unterrichtet wurde
  • bei Lateinbeginn ab Einführungsphase (Klasse 10) am Ende der Qualifikationsphase (Klasse 12) plus Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Prüfungsteil. Ist Latein 3. oder 4. Abiturprüfungsfach, so wird der entsprechende Prüfungsteil anerkannt.

B) Jahrgang, der im Schuljahr 2004/05 in die fünfte Klasse des Gymnasiums oder der Gesamtschule eingetreten ist: Latinum

  • bei Lateinbeginn ab Klasse 7 am Ende der Jahrgangsstufe 11
  • bei Lateinbeginn ab Klasse 9 am Ende der Jahrgangsstufe 12/II
  • bei Lateinbeginn ab Jahrgangsstufe 11 am Ende der Jahrgangsstufe 13 plus Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Prüfungsteil. Ist Latein 3. oder 4. Abiturprüfungsfach, so wird der entsprechende Prüfungsteil anerkannt.

C) Bei nicht ausreichenden Leistungen im Abschlusskurs oder Vorversetzung

Bei nicht ausreichenden Leistungen im Abschlusskurs oder Vorversetzung oder bei Beurlaubung wegen eines Auslandsaufenthaltes kann das Latinum über die Teilnahme am Lateinunterricht im Abschlusskurs der Einführungsphase oder Qualifikationsphase erworben werden, wenn mindestens ausreichende Leistungen vorliegen oder über eine Prüfung gemäß den Anforderungen für eine „Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis“ (RdErl. vom 2.4.1985, BASS 19-33 Nr. 3). Die Prüflinge werden von der Schulleitung spätestens bis zum 1. Februar des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet, bei der oberen Schulaufsichtsbehörde angemeldet. Die Prüfung umfasst eine dreistündige Klausur und eine mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten. Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden landeseinheitlich zentral gestellt und von einer Fachlehrkraft der Schule korrigiert und bewertet. Die mündliche Prüfung wird von der Schule durchgeführt. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden jährlich Themen und Autoren genannt. Die Vorbereitung auf die Prüfung liegt in der Verantwortung der Prüflinge und der Erziehungsberechtigten. Die Schule berät die Schülerinnen und Schüler dabei. Ein Anspruch auf ein zusätzliches Unterrichtsangebot besteht nicht.