Projekt: Privater Austausch
Wer sich bislang für einen privaten Studienaufenthalt im französischsprachigen Ausland zu Beginn der Sek II interessierte, war zumeist auf sehr kostspielige private Anbieter angewiesen. Das AHG bietet seit dem Schuljahr 2002/2003 alternativ allen interessierten SchülerInnen mit Französisch als 2. bzw. 3. Fremdsprache an, für in der Regel drei Monate zu sehr günstigen Konditionen einen privaten Studienaufenthalt in Frankreich zu absolvieren. Wir arbeiten dazu mit unserer Partnerschule in Bruz (Bretagne) zusammen, die bekanntlich auch das Ziel unseres Frankreichaustauschs in der 9 ist.
Die Konditionen
Sehr positive Erfahrungen mit privaten Studienaufenthalten in der Bretagne bestehen seit dem Schuljahr 1998/99. Das Angebot wurde im Sommer 2003 in das Schulprogramm des AHG aufgenommen. Seither besteht nunmehr auch offiziell eine Schulpartnerschaft mit dem Lycée Saint-Joseph in Bruz. Die Unterbringung erfolgt in einer Gastfamilie, in der möglichst ein gleichaltriger französischer Jugendlicher und Schüler des Lycée lebt. Der Aufenthalt verpflichtet zum regulären Schulbesuch in Frankreich (hier Teilnahme am Unterricht der Première im sprachlichen Zweig, in Ausnahmefällen in der Seconde). Ein Gegenbesuch eines Franzosen / einer Französin ist keineswegs Bedingung, sollte aber selbstverständlich möglich sein. Während des Aufenthaltes in Frankreich (Anfang September bis Ende November) betragen die Kosten für Unterbringung und Verpflegung in der Gastfamilie derzeit (Stand: Dezember 2009) 120 € pro Monat. Es kann davon ausgegangen werden, dass nur Gastfamilien vermittelt werden, die einen guten Leumund besitzen. An- und Abreise sind selbst zu finanzieren und bzgl. des Termins mit der Gastfamilie abzusprechen. Weitere Kosten entstehen für die Schulverpflegung und ggf. – je nach Wohnort – für die Nutzung der Schulbusse. Das Taschengeld ist von den Eltern persönlich zu bemessen. Mit monatlichen Kosten von ca. 220 € ist daher zu rechnen.
Die Anforderungen
Für den Aufenthalt im Gastland gelten die gleichen Grundsätze wie während des Frankreichaustausches in der Stufe 9. So ist es selbstverständlich, die Sitten und Gepflogenheiten in der Familie und vor Ort zu respektieren, die Schulordnung des Lycée strikt zu befolgen und überhaupt das eigene Verhalten stets so einzurichten, dass auch weitere deutsche SchülerInnen in den nächsten Jahren in Bruz willkommen sind. Wir erwarten von den InteressentInnen eine grundsätzlich positive Einstellung zu Frankreich, seiner Sprache und Kultur, eine grundständige Neugier, Neues zu entdecken und sich in fremder Umgebung sprachlich wie persönlich zu erfahren und zu bewähren. Solltet ihr Zweifel haben, ob ihr der sprachlichen Herausforderung in Frankreich gewachsen seid, so nehmt bitte rechtzeitig Rücksprache mit eurem/eurer Französischlehrer/in bzw. Herrn Sowa.
Die Anmeldung
Um eine Gastfamilie mit Jugendlichen eures Alters finden zu können, die möglichst viele eurer Interessen teilen, bitten wir euch, auf dem Anmeldeformular möglichst detaillierte Angaben zu eurer Person zu machen. Klärt rechtzeitig mit euren Eltern ab, ob sie euren Auslandsaufenthalt zu den hier beschriebenen Konditionen befürworten! Das Einverständnis der Eltern ist unbedingt erforderlich!
Die Anmeldung erfolgt jeweils Anfang März des Kalenderjahres, in dem der Auslandsaufenthalt stattfinden soll. Das Anmeldeformular ist zusammen mit der Einverständniserklärung der Eltern bei Herrn Sowa abzugeben. Ist die Anmeldung erfolgt und eine Gastfamilie gefunden, ist ein Rücktritt von der Reise nicht mehr möglich, um persönliche Enttäuschungen bei der Gastfamilie zu vermeiden, die sich ja schon frühzeitig, u. a. bei ihrer Urlaubsplanung, auf eure Ankunft (Ende August/Anfang September) einstellen muss. Die Antragstellung will also gut überlegt sein!
Formalitäten und Beurlaubung
Wir leiten eure Daten zügig an die Verantwortlichen in Frankreich weiter, damit rasch eine Gastfamilie gefunden werden kann. Sobald dies erfolgt ist, sind wenige notwendige Formalitäten für die offizielle Einschreibung am Lycée in Bruz zu erledigen (z. B. Ausfüllen der französischen Einschreibungsformulare, Versicherungsfragen, etc.). Herr Sowa hält die Unterlagen rechtzeitig für euch bereit und ist beim Ausfüllen gern behilflich. Er steht euch auch für alle Fragen rund um den Aufenthalt zur Verfügung und vermittelt auf Wunsch ein Gespräch mit SchülerInnen, die bereits in Bruz waren und von ihren Erfahrungen persönlich berichten sowie evtl. besondere Tipps geben können. Rechtzeitig vor den Sommerferien bzw. der Abreise erhaltet ihr letzte wichtige Informationen zur Hausordnung des Lycée (in Übersetzung), zu den aktuellen Tarifen der Schulkantine, ggf. auch des Schulbustransfers, ferner zur Benutzerordnung in den Informatikräumen.
Wir weisen darauf hin, dass für den Aufenthalt in Frankreich das AHG euch offiziell beurlauben muß. Der Antrag ist formlos bei der Schulleitung zu stellen, sobald eine Gastfamilie vermittelt wurde. Während des Aufenthaltes in Frankreich ist dafür zu sorgen, dass der Stoff der deutschen 11.1 (G 9) bzw. 10.1 (bei G 8) regelmäßig nachgearbeitet wird, damit ihr nach eurer Rückkehr problemlos in den Kursunterricht am AHG einsteigen könnt. Besorgt euch dafür rechtzeitig die Lehrwerke, die in euren Kursen verwendet werden und bittet Freunde oder Freundinnen aus der Stufe, euch regelmäßig über den behandelten Stoff zu informieren, Arbeitsblätter, Klausuren, etc. für euch zu sammeln und euch regelmäßig zuzuschicken. Die üblichen Schulmaterialien sind mitzunehmen, ebenso Lexika (Dt.-Frz., bei L6/7 oder L8/9 auch ein lateinisches Wörterbuch und eine Grammatik). Ihr erhaltet für die Dauer eures Aufenthaltes in Bruz eine Leistungsbescheinigung des Lycée, aber am AHG kein Zeugnis für das erste Halbjahr!
Die Ermittlung einer Gastfamilie
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der Studienaufenthalt nur vorbehaltlich der erfolgreichen Vermittlung einer Gastfamilie möglich ist. Die Aufnahme eines deutschen Gastes erfolgt auf rein freiwilliger Basis! Grundsätzlich müssen sich die Antragsteller selbst um eine Gastfamilie bemühen! Schüler/innen, die bereits am Frankreichaustausch teilgenommen, positive Erfahrungen mit ihren Korrespondenten und deren Familien gemacht haben und möglichst noch in lebendigem Kontakt mit ihnen stehen, wenden sich zunächst – höflich – an ihre ehemalige Gastfamilie und fragen dort an. Die Ex-Korrespondent/innen sollten noch Schüler am Saint-Joseph sein! Herr Sowa ist bei der Formulierung der Anfrage gern behilflich. Sollte eine andere Gastfamilie gefunden werden müssen – dies gilt auch für Schüler/innen, die noch nicht in Bruz waren-, läuft das Verfahren wie folgt: Die möglichst detailliert ausgefüllten Antragsformulare werden im Frühjahr an die französische Schule geschickt. Dort werden sie von der verantwortlichen Betreuerin der Studienaufenthalte, Frau Derrot, in den entsprechenden Klassen vorgestellt. Sobald sich interessierte französische Jugendliche bei ihr melden, klärt Frau Derrot mit den Interessenten und ihren Familien ab, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme eines deutschen Gastes und einen für beide Seiten positiven Aufenthalt gegeben sind.
Dieses Verfahren kann dauern! Im ungünstigsten Fall kann es sich bis Juni, z. T. sogar bis in unsere Sommerferien hinein erstrecken. Eine Vermittlungsgarantie kann somit nicht übernommen werden. Demnach richtet sich die Zahl der kommenden deutschen GastschülerInnen in Bruz zunächst nach den Aufnahmekapazitäten und vor allem der Aufnahmebereitschaft vor Ort!