Hausordnung

1. Allgemeines

1.1 Alle Einrichtungen der Schule sind sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Wenn irgend- welche Sachschäden festgestellt werden, müssen sie unverzüglich dem/der Klassenleiter/in bzw. dem/der zuständigen Fachlehrer/in mitgeteilt werden, um Fragen der Schadensursache und evtl. Ersatzleistung zu klären.

1.2 Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist mit Rücksicht auf Unterrichtsveranstaltungen am Nachmittag und außerhalb der Unterrichtszeiten nur mit besonderer Genehmigung der Schulleitung oder einer Lehrkraft gestattet.

1.3 Jegliche Art von Geschäftswerbung ist untersagt.

2. Verhalten im Schulgebäude

2.1 Alle Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, ihren Anteil zur Sauberhaltung und Pflege aller Gebäudeteile, Hofanlagen und Einrichtungen beizutragen. Möbel dürfen aus Klassen- und anderen Unterrichtsräumen nur in Absprache mit einer Lehrkraft oder des Hausmeisters entfernt werden.

2.2 Die Ordnung in den Klassenräumen wird durch den/die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenlei- ter/in, in den Fachräumen durch die zuständigen Sammlungsleiter/innen geregelt.

2.3 Mäntel, Jacken und Schirme werden an den Flurgarderoben aufgehängt, Geld und Wertge- genstände aber müssen mit in die Klassen- und Kursräume genommen werden.

2.4 Alle Fenster und Fenstertüren müssen nach dem Unterricht geschlossen werden, um Wetter- schäden zu vermeiden und Energie zu sparen. Die Fenstertüren (Unfallfluchttüren) im D- Trakt dienen nicht dem Betreten oder Verlassen der betreffenden Räume.

2.5 Fachräume dürfen aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten wer- den. Das gilt auch für die Helfer beim Vorbereiten des Unterrichts. Davon ausgenommen ist die Tätigkeit in der Schülerbücherei.

3. Verhalten auf dem Schulhof

3.1 Der Zugang zum Schulgelände ist während der Unterrichtszeit nur für Fußgänger gestattet.

3.2 Die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen ist während der allgemeinen Unterrichtszeit nur vom Kusenhook aus gestattet. Fahrräder und Mofas müssen auf dem Schulgelände geschoben werden. Sie sind in die Fahrradständer einzustellen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.

3.3 Auf dem Schulhof sind alle Spiele erlaubt, die die Mitschüler nicht gefährden. Das Schneeballwerfen z.B. ist aus Gründen der Sicherheit untersagt.

4. Regelung in Pausen und Freistunden

4.1 Die Schule wird für alle Schülerinnen und Schüler um 7.30 Uhr geöffnet.
Fahrschüler (Schülerinnen und Schüler, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind), können ab 7.00 Uhr das Gebäude betreten und sich im Foyer aufhalten.

4.2 In den großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof. Das gilt auch für die Schüler und Schülerinnen der Oberstufe. Ein Aufenthalt im Foyer ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
In den großen Pausen wird das Gebäude auch nicht betreten.
Ausnahmeregeln gibt es nur nach Absprache mit Lehrerinnen und Lehrern.
Es gelten folgende Ausnahmen:

  • Alle Schülerinnen und Schüler bleiben bei Regen oder Schneefall in ihren Räumen oder den sonst wie zugewiesenen Aufenthaltsbereichen. Diese Pausen werden jeweils mit einer Durchsage angekündigt.
  • Z.B. kranken Schülerinnen und Schüler kann eine Lehrkraft den Pausenaufenthalt im Klassenraum erlauben.
  • Oberstufenschülerinnen und -schüler können während der Pausen in den für sie ausgewiesenen Räumen, z.B. dem Selbstlernzentrum verbleiben; diese nach Beginn der Pause aufzusuchen ist aber nicht gestattet.

4.3 Aus Sicherheitsgründen ist während der Unterrichtszeit am Vormittag nur den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II das Verlassen des Schulgeländes gestattet.

4.5 Nach Unterrichtsschluss steht für auswärtige Schülerinnen und Schüler der Oberstufe C 1-6 als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Schülerinnen der Sekundarstufe I halten sich im Raum F 1-1 auf. Nur in diesen Räumen darf gegessen werden.

4.6 Der Kiosk ist – ausgenommen in Regenpausen – für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur vom Hof her zugänglich.

6. Benutzung der Sportstätten

Für die Benutzung der Sportstätten gibt es eine eigene Regelung.