AG Freistellung

Eine Freistellung von den AGs richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die intensiv ein Hobby ausüben, das in erster Linie musikalisch oder sportlich ausgerichtet ist. Wer z.B. bereits ein Musikinstrument an der städtischen Musikschule erlernt, dort am Musikunterricht teilnimmt oder wer Orchesterproben in einer institutionellen Einrichtung erhält, kann sich auf Wunsch und mit der Unterschrift der Eltern freistellen lassen. Ebenso gilt dies für Sportlerinnen und Sportler, die mehrfach wöchentlich einen Vereinssport betreiben.