Meldungen zur Corona-Pandemie - Archiv

Elternbrief zum Sommer 2022

Liebe Eltern,

unsere Schulgemeinde blickt in diesem Jahr nicht nur auf ein arbeitsintensives Schuljahr zurück. Auswirkungen der Pandemie und dadurch belastetes Lernen haben sicherlich Spuren hinterlassen sowohl bei Schüler:innen als auch bei Lehrkräften. Dazu machen wir uns immer wieder Gedanken und sind weiterhin auf dem Weg, die Erfahrungen in den Prozess der Schulentwicklung miteinzubeziehen. Das gilt sicherlich im Hinblick auf digital-alternative Lernsettings, aber das gilt auch immer wieder mit dem Augenmerk auf das, was ganz besonders wichtig ist für eine gesunde menschliche Entwicklung: das Miteinander im Lernprozess, Kommunikation und Kooperation in Echtzeit und live.

Besonders deutlich ist diese Sehnsucht nach gemeinsamen Erlebnissen geworden mit der Aufführung unseres Sommerkonzertes am 09. Juni. Die Fachschaft Musik hatte mit den Schüler:innen der Jahrgänge fünf bis zur Q1 in kürzester Zeit eine Veranstaltung vorbereitet und geprobt, die das Publikum begeisterte. Allen Beteiligten auf der Bühne (und hinter der Bühne für den technischen Support und Sound) und auch den Zuhörenden war anzumerken, dass dieses Konzert ein ganz besonderes war, nicht nur aufgrund der dargebrachten Musikbeiträge, sondern auch aufgrund der so lange vermissten Live-Situation. Kein Streaming kann das wiedergeben, was an Konzentration und Leidenschaft auf diese Weise erfahrbar gemacht wurde.

Die Entlassung unserer Abiturientia 2022 am 11.Juni durfte einem Schuljahreshöhepunkt angemessen wieder in voller Präsenz begangen werden. Nach der ökumenischen Segensfeier in der Marienkirche wurde die feierliche Entlassung im Kulturquadrat fortgesetzt. Und zwar auch wieder mit dem würdevollen Einzug aller Schüler:innen unter der Leitung ihres Oberstufenkoordinators Marius Sondermann. Eltern, Lehrkräfte, SV-Schüler:innen und auch weitere Zugehörige der Abiturientia genossen diesen festlichen Akt, der coronabedingt in den letzten beiden Jahren in alternativer Form stattfinden musste.

Dankeschön!

An dieser Stelle gehört unser herzlicher Dank all denen, die zum Gelingen eines lebendigen Miteinanders – trotz Pandemie – unserer Schulgemeinde beigetragen haben. Das sind alle Kolleginnen und Kollegen, nicht zuletzt diejenigen, die mit den unterschiedlichsten Leitungsaufgaben betraut sind und eine besondere Verantwortung tragen. Das sind aber auch diejenigen, die mit den Korrekturaufgaben ihrer Fächer zum reibungslosen Ablauf des Schullebens beigetragen haben. Unser Dank gilt in gleicher Weise den Sekretärinnen, dem Verwaltungsassistenten, den pädagogischen Mitarbeiter:innen im Ganztag und dem Hausmeister.

Außerdem den Menschen, die uns ehrenamtlich unterstützen in der Betreuung unserer internationalen Klasse.

Auch möchten wir uns ganz herzlich bei dem Förderkreis für seine wertvolle Arbeit bedanken, für ein unermüdliches Werben um Mitglieder, um alle Schüler:innen des AHGs mit ihrer Arbeit und ihren finanziellen Mitteln unterstützen zu können. Ebenso möchten wir dem Verein der Ehemaligen des Alexander Hegius Gymnasium für die Unterstützung bei der Umsetzung unserer Projekte und die vertrauensvolle Zusammenarbeit danken.

Für immer wieder fruchtbringende Diskussionen und Anregungen danke ich unserer Schulpflegschaft!
Gerne blicken wir auch dankbar auf die besondere Unterstützung der Stadt Ahaus als Schulträger, die uns in der Krise in besonderer Weise „getragen“ und begleitet haben.

Personalia

Im nächsten Schuljahr werden folgende Lehrkräfte nicht mehr am AHG unterrichten:

  • OStR Maik Ebber (Versetzung)
  • OStR Jens Kalkowski (Versetzung)
  • Frau Jana Kruthoff (Ende des Zeitvertrages)

Termine

Haben Sie bitte in den Ferien unsere Homepage im Blick, damit unsere neuesten Informationen Sie rechtzeitig erreichen!

Der Jahresplaner zu unseren schulischen Terminen erscheint zu Beginn des Schuljahres auf der Homepage.

Die Klassenpflegschaftssitzungen werden zum Anfang des neuen Schuljahres stattfinden. Die verbindlichen Termine werden wie gewohnt zeitnah auf unserer Homepage veröffentlicht. Einladungen mit genauem Datum und Uhrzeit werden Sie nach den Ferien erhalten. Ich bitte Sie jetzt schon herzlich, diese Möglichkeit der Mitwirkung zu nutzen.

Den ersten Schultag (10.08.2022) eröffnen wir mit ökumenischen Segensfeiern in der Aula im AHG:

  • 7:45 Uhr Oberstufe (EF, Q1, Q2)
  • 8:10UhrKlasse7,8&9
  • 8:35 Uhr Klasse 5, 6

Der erste Schultag der neuen Fünftklässler ist der 11.08.2022! Dieser beginnt mit einem ökumenischen Wortgottesdienst in der Aula der Schule um 7:45 Uhr.

Zu den Gottesdiensten laden wir Schüler:innen und Eltern herzlich ein!

Ihnen, sehr geehrte Eltern, danken wir für Geduld, freundliche Begegnungen, Ihr Vertrauen in unsere Schule und Ihre konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle Ihres Kindes und freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen unterwegs in ein neues Schuljahr zu sein!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern erholsame Ferien und einen guten Start ins Schuljahr 2022/ 20223!

Liebe Eltern!

Am Montag, 20.06.2022, sowie am Dienstag, 21.06.2022, finden im Anschluß an die 6. Unterrichtsstunde jeweils ab 13.00 Uhr Zeugniskonferenzen am AHG statt. Der Unterricht endet an beiden Konferenztagen um 12.55 Uhr, es findet kein Nachmittagsunterricht statt! Bitte beachten Sie diese Änderung!

Elternbrief 23.04.2022

Liebe Eltern,

die Osterferien neigen sich dem Ende und wir hoffen, dass Sie die Zeit mit Ihren Familien genießen konnten und Sie viel Raum für schöne Dinge hatten.

Am Montag geht die Schule wieder los und wir starten am AHG – wie in ganz Nordrhein-Westfalen – mit den schriftlichen Abiturprüfungen. Hierbei wünschen wir allen Schülerinnen und Schülern unserer Q2 von Herzen viel Erfolg.

Ab Montag wird es – wie bereits angekündigt – eine Änderung der Regularien zum Infektionsschutz geben. Die dreimal in der Woche stattfindenden Corona-Selbsttests werden laut Schulministerium NRW in der Schule nicht mehr durchgeführt.

Zum Schutz der Schulgemeinschaft und zur Sicherstellung der Durchführung der Abiturprüfungen möchten wir Sie bitten, Ihre Kinder im Falle des Auftretens von Erkältungssymptomen nach Möglichkeit nicht in die Schule zu schicken. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die sehr gute Testinfrastruktur in Ahaus hinweisen.

Wir freuen uns darauf am Montag alle wieder in der Schule begrüßen zu dürfen.

Herzliche Grüße,

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Elternbrief 01.04.2022

Liebe Eltern,

nach der neuen Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes endet die Maskenpflicht in den Schulen am 2. April.

Für den schulischen Alltag bedeutet dies, dass innerhalb des Schulgebäudes keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr besteht. Ebenso besteht im Außenbereich weiterhin nicht die Pflicht eine MNB zu tragen.

Unser bewährtes Hygienekonzept (Abstand halten, Handhygiene, Niesetikette, Lüften, …) und die dreimal in der Woche stattfindenden Selbsttests für nicht immunisierte Mitglieder der Schulgemeinschaft – die noch bis zu den Osterferien weitergeführt werden, danach aber nicht mehr durchgeführt werden – sind wichtige Voraussetzungen dafür, ein Stück Normalität in den Unterrichtsalltag zurückbringen zu können, und bestehen nach wie vor fort.

Ein weiterer Baustein auf dem Weg zu mehr Normalität ist die Eigenverantwortung jeder einzelnen Person, welche in dieser Phase der Pandemie eine immer wichtigere Rolle erhält.

Mit Eigenverantwortung ist auch gemeint, dass Sie, liebe Eltern, mit Ihren Kindern darüber sprechen, wie sie dieser Eigenverantwortung zum Schutz aller, aber auch sich selbst gegenüber gerecht werden können. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass Sie für sich dieser Eigenverantwortung nur gerecht werden können, wenn Sie und Ihre Kinder weiterhin von der freiwilligen Möglichkeit des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung Gebrauch machen, so wird dies seitens der Schule uneingeschränkt unterstützt.

Wir erinnern uns noch gut an die Phase zu Beginn des Schuljahres, als für einen vorübergehenden Zeitraum die Maskenpflicht entfallen war. Damals konnten wir beobachten, dass unsere Schüler:innen ihrer Eigenverantwortung und auch der Verantwortung gegenüber den Mitmenschen auf eine vorbildliche Art und Weise gerecht wurden. Eine überwältigende Mehrheit hielt damals auf freiwilliger Basis am Tragen der Mund-Nase-Bedeckung fest.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Herzliche Grüße

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Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

das Schulministerium hat uns mitgeteilt, dass sich ab Montag, den 28.02.2022, das Corona-Testverfahren an den Schulen ändern wird.

Laut Schulmail des Ministeriums gilt Folgendes:

„Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. […] Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.“ 

(den vollständigen Text finden Sie hier: Testverfahren an Schulen

Das bedeutet konkret, dass immunisierte und genesene Schüler_innen nicht mehr dreimal wöchentlich getestet werden müssen. Laut Gesundheitsamt des Kreises Borken gelten folgende Voraussetzungen für einen Immunstatus:

  • vollständig geimpft: mindestens 2 Impfungen – ab 14 Tage nach der 2. Impfung
  • genesen: mindestens 28 Tage nach positiver Testung und höchstens 90 Tage danach. 

Ein Nachweis des Immunstatus muss – soweit dies noch nicht erfolgt ist – vorgelegt werden können. Schüler_innen können nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.

Viele Grüße,

Elternbrief 07.01.2022


Liebe Eltern,

wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute zum neuen Jahr, vor allem Gesundheit und Zufriedenheit. Erwartungsgemäß liegt uns zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes am kommenden Montag (10. Januar) eine Schulmail mit Hinweisen und Informationen, insbesondere zur Testpflicht und Durchführung der Antigen-Schnellselbsttestungen vor.

Der Schulstart wird wie vor den Weihnachtsferien vom Schulministerium angekündigt, in Präsenzform erfolgen.

„Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder haben in ihrem Beschluss vom 5. Januar 2022 noch einmal bekräftigt, dass Präsenzunterricht auch in Zeiten des Aufkommens der

Omikron-Variante höchste Priorität hat, damit Bildungschancen

sichergestellt und psychosoziale Folgeschäden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verhindert werden können.“

„Vor allem durch ein Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken und der damit möglichen Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes kann es uns gelingen, negative Folgen der Pandemie gerade für die Schülerinnen und Schüler abzumildern.“

Um möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken, werden ab dem 10. Januar alle Schüler:innen, Lehrkräfte und Mitarbeiter:innen verpflichtend in das Testverfahren einbezogen, die Testpflicht gilt damit auch für geimpfte (1. und 2. Impfung), geboosterte (3. Impfung) und genesene Personen.

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022)

gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

„Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt.“ Die Schultestungen werden weiterhin dreimal pro Woche durchgeführt.“

Alternativ gilt auch weiterhin die Vorlage eines aktuellen, gültigen Bürgertests! 

Selbstverständlich gelten diese Regeln auch für alle Lehrkräfte und Mitarbeiter:innen des AHG, grundsätzlich gilt: 

Alle Schüler:innen, Lehrkräfte und Mitarbeiter:innen führen dreimal wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) einen Selbsttest zu Beginn des jeweiligen Schultages durch. Dies gilt für Ungeimpfte, Genesene, vollständig Geimpfte und auch für Geboosterte.

Herzliche Grüße 

Informationsabend

für Grundschuleltern der Klasse 4 am 13. Januar 2022

Sehr geehrte Eltern, 

liebe Schülerinnen und Schüler der Klassen 4,

wir laden Sie herzlich ein zu unserem Grundschulelternabend am 13. Januar 2022 um 18:00 Uhr! Wir freuen uns, Ihnen das Alexander-Hegius-Gymnasium vorstellen zu können sowie Ihnen alle wichtigen Informationen rund um den Schulübergang zu geben. Die Veranstaltung wird digital als Videokonferenz stattfinden. Hierzu müssen Sie sich bitte per Email unter folgender Adresse anmelden: judith.olthues@ah-ahg.de

Sie erhalten dann den Zugangslink am 12.01.2022.

Die Anmeldung zum Schuljahr 2022/23 erfolgt in der Woche vom 21.02.-25.02.2022. Bei besonderem Beratungsbedarf bieten wir im Vorfeld individuelle Gesprächstermine an. 

Weitere Informationen finden Sie unter: 

Anmeldung am AHG

Mit freundlichen Grüßen 

Judith Olthues

Koordinatorin der Erprobungsstufe

Adventspost

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

in dieser Woche erreichte uns seitens des Ministeriums für Schule eine weitere Schulmail mit neuen Informationen zum Schulbetrieb vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Über die Neuerungen bezüglich der Wiedereinführung der Maskenpflicht hatten wir Sie und Euch bereits am vergangenen Donnerstag informiert. Im Folgenden möchte ich die aktuellen Regularien genauer darstellen:


1. Maskenpflicht:

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) besteht durchgehend innerhalb des Gebäudes und somit auch am festen Sitzplatz im Unterricht, aber auch bei den Angeboten im Rahmen des Ganztags-Betriebes. Auf dem Außengelände der Schule darf die Maske abgelegt werden, wenngleich auch hier das Tragen empfohlen wird, vor allen Dingen dann, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderem Mitgliedern der Schulgemeinde nicht eingehalten werden kann.

Bei Pausen, die witterungsbedingt im Gebäude bzw. im Klassenraum oder (im Falle der Sekundarstufe II) in einem der beiden Aufenthaltsräume verbracht werden, ist darauf zu achten, dass bei der Einnahme des Pausenbrotes der Mindestabstand einzuhalten ist.

Bitte achten Sie, liebe Eltern, darauf, dass Ihr Kind eine ausreichende Anzahl an Wechselmasken mit zur Schule nimmt.

2. Witterung:

Am gestrigen Tag war die Freude der Schülerinnen und Schüler groß, als auch in Ahaus die ersten Schneeflocken vom Himmel fielen und das Schulgelände (für ca 10 Minuten) in eine malerische Winterlandschaft verwandelte. Auch der Frost ist seit einigen Tagen unser stetiger Begleiter. Schülerinnen und Schüler, die bereits früh mit dem Bus an der Schule ankommen (teilweise um 7.15), können die Schule über den Haupteingang betreten und sich dort (im G-Foyer) aufhalten. Ich bitte Sie dennoch, Ihre Kinder mit wintertauglichen Kleidungsstücken zu versehen, da wir vor dem Hintergrund des Infektionsschutzes nach wie vor gehalten sind, die Pausen außerhalb des Gebäudes zu verbringen. Selbstverständlich haben wir dabei aktuelle Temperaturen und Niederschläge im Blick und werden jeweils tagesaktuell darauf reagieren und ggf. „Regenpausen“ oder „Winterpausen“ ausrufen. Sollte uns einmal das seltene Glück ereilen, dass der westfälische Schnee länger liegen bleiben sollte, so bitten wir darum zu beachten, dass das Werfen von Schneebällen zur Sicherheit aller ausnahmslos verboten ist, wenngleich wir uns der Verlockung durchaus bewusst sind.

3. Lüften:

Lüften spielt beim Infektionsschutz eine zentrale Rolle. Die Räume in unserem Gebäude, die nicht adäquat zu lüften sind, wurden mit Luftreinigern ausgestattet. In allen gut zu lüftenden Räumen ist beim Lüften unbedingt darauf zu achten, dass es nicht zu einem „Dauerlüften“ kommt. Wichtig ist hier das Stoß- und Querlüften ca. alle 20 Minuten. Stoßlüften bedeutet, dass für 2 Minuten alle Fenster geöffnet werden, beim Querlüften wird zusätzlich noch die Tür zum Klassen- oder Kursraum geöffnet. Ein „Dauerlüften“ führt zum Auskühlen des Raumes und dafür, dass sich die Luft nicht mehr bewegt und sich somit nicht mehr austauscht. Dennoch ist es den Schülerinnen und Schülern selbstverständlich gestattet Decken oder Ähnliches im Unterricht zu benutzen.

4. Gäste in der Schule

Für alle Gäste unserer Schule (Eltern, Fachleitungen, Handwerker etc.) gilt die Regel 2G+. Das bedeutet, dass zusätzlich zu einem vollständigen Impfschutz oder einer Genesung ein tagesaktueller negativer Schnelltest vorgezeigt werden muss, um Zugang zum Gebäude zu erhalten.

Nach all den Regeln und Verordnungen ist es uns aber auch wichtig zu sagen, wie verantwortungsvoll die Schülerinnen und Schüler sich in der aktuellen – mittlerweile eineinhalbjährigen – Situation verhalten und wie dankbar wir dafür sind eine so verantwortungsvolle Schüler:innenschaft zu haben. Trotz des zwischenzeitlichen Wegfalls der Maskenpflicht wurde seitens der überwiegenden Mehrheit der Schüler:innen dennoch die Maske weitergetragen. Das Durchführen der Selbsttestungen funktioniert reibungslos und sichert einen durchgehenden Schulbetrieb in Präsenz und auch das Impfen der über 16jährigen Schüler:innen macht riesige Fortschritte.

Auch Ihnen, liebe Eltern, gebührt ein herzlicher Dank. Verantwortungsvoll handelnde Schüler:innen können nur dann verantwortungsvoll handeln, wenn sie dies von ihren Eltern vorgelebt bekommen.

Über weitere Neuigkeiten und Entwicklungen im Schulbetrieb werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Bis dahin wünschen wir Ihnen weiterhin eine schöne und stressfreie Adventszeit sowie viel gemeinsame Familienzeit.

Herzliche Grüße,

Elternsprechnachmittage am AHG: Hygienekonzept

Liebe Eltern,

wir haben angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen unser Hygienekonzept dieser Situation angepasst. Wie schon beim letzten Elternsprechnachmittag werden auch am 24.11.2021 Beratungsgespräche in Präsenz unter folgenden Bedingungen stattfinden:

2 G PLUS

  • 2 G: Nur Geimpfte und Genesene dürfen das Schulgebäude betreten, bitte mit Mundschutz.

  • PLUS: Bevor Sie, liebe Eltern, sich zu den Beratungsgesprächen begeben, erwarten wir die Vorlage eines tagesaktuellen Schnell-/Selbsttests.
    Die Stadt Ahaus bietet Ihnen Möglichkeiten, sich testen zu lassen (Bürgertest, Schnelltest).

  • Nur bei Vorlage von Impf- bzw. Genesenennachweis UND einem negativen Testergebnis erhalten Sie dann die Möglichkeit, Ihre Beratungsgespräche wahrzunehmen.
  • Eltern/Erziehungsberechtigte, die die 2G PLUS-Regel nicht erfüllen, erhalten selbstverständlich auch die Möglichkeit am Elternsprechnachmittag teilzunehmen, sie werden im Rahmen von Videokonferenzen durchgeführt.

    Bitte teilen Sie den entsprechenden Lehrkräften vor dem 24.11.21 mit, falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.


    Liebe Eltern, Sie sind alle herzlich zu unserem Beratungsangebot eingeladen und wir bitten um Verständnis für unser Hygienekonzept, das auch dazu beiträgt, dass möglichst viele Lehrkräfte und Schüler:innen gesund durch den Winter kommen und der Präsenzunterricht weiterhin in der bewährten Form stattfinden kann.


Herzliche Grüße

Michael Hilbk, OStD
(Schulleiter)

Elternbrief vom 29.10.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nach den für alle am Schulleben Beteiligten dringend notwendigen Herbstferien geht heute nun die erste Schulwoche zu Ende. So angenehm Ferien auch sein mögen, so schön ist es dann auch, alle wohlbehalten wiederzusehen, um gemeinsam mit neuer Kraft den schulischen Alltag zu gestalten, welcher so viel mehr als „nur“ den Unterricht umfasst.

Am gestrigen Donnerstag, dem 28.10.2021, erreichte uns die aktuelle Schulmail des Schulministeriums.

Wie bereits in der Schulmail vom 06.10.2021 angekündigt, wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) ab dem 02.11.2021 am Sitzplatz aufgehoben.

Konkret heißt es dort:

„Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, […].

[…]

Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. […].

Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

[…]

Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.“

Für den schulischen Alltag bedeutet dies, dass am festen Sitzplatz und in festen Lerngruppen keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. Ebenso besteht im Außenbereich weiterhin nicht die Pflicht eine MNB zu tragen. Beim Weg in den Unterrichtsraum im Gebäude oder beim Weg aus dem Unterrichtsraum muss die MNB getragen werden.

Unsere bewährten Hygienekonzepte (Abstand halten, Handhygiene, Niesetikette, Lüften, …) und die dreimal in der Woche stattfindenden Selbsttests sind wichtige Voraussetzungen dafür, ein Stück Normalität in den Unterrichtsalltag zurückbringen zu können, und bestehen nach wie vor fort.

Ein weiterer Baustein auf dem Weg zu mehr Normalität ist die Eigenverantwortung jeder einzelnen Person, welche in dieser Phase der Pandemie eine immer wichtigere Rolle erhält.

Mit Eigenverantwortung ist auch gemeint, dass Sie, liebe Eltern, mit Ihren Kindern darüber sprechen, wie sie dieser Eigenverantwortung zum Schutz aller, aber auch sich selbst gegenüber gerecht werden können. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass Sie für sich dieser Eigenverantwortung nur gerecht werden können, wenn Sie und Ihre Kinder weiterhin von der freiwilligen Möglichkeit des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung Gebrauch machen, so wird dies seitens der Schule uneingeschränkt unterstützt.

Für uns bedeutet Schule wesentlich mehr als nur Wissensvermittlung, Schule bedeutet für uns Erziehung zur Mündigkeit, dazu gehören auch Freiheit und die Möglichkeit des Treffens eigener Entscheidungen. Schule bedeutet auch, Freude, Spaß am Lernen, Freundschaft, soziales Miteinander, Unterstützung, Sicherheit, Umgang mit Konflikten und vieles andere mehr. Unsere Hygienekonzepte helfen uns dabei, diese zentralen Aspekte weiterhin aufrecht erhalten zu können.

Wir sind mittlerweile seit März 2020 mit dieser Pandemie konfrontiert und haben (schmerzlich) lernen müssen, mit den Auswirkungen zu leben und diese in unseren (schulischen) Alltag zu integrieren. Der Schutz aller Menschen war dabei stets unsere zentrale Triebfeder, auch um den unterrichtlichen Alltag so normal und uneingeschränkt wie möglich stattfinden zu lassen. Wir arbeiten weiterhin täglich daran, dass dies so bleiben kann.

Wir wünschen Ihnen und Euch ein erholsames langes Wochenende, Ihnen, liebe Eltern einen ruhigen Feiertag und Euch, liebe Schülerinnen und Schüler ein schaurig, gruseliges Halloween.

Bleibt und bleiben Sie gesund

herzliche Grüße

Michael Hilbk


Lars Vogel

Elternbrief vom 25.06.2021

Liebe Eltern,

an dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Informationen zur letzten Schulwoche des Schuljahres geben:

Montag, 28.06.2021:

Am Montag finden ganztägig Zeugniskonferenzen statt (Beschluss der Schulkonferenz vom 22.06.2021). Unterricht findet nicht statt, eine Betreuung während der regulären Unterrichtszeit findet nach Anmeldung statt.

Dienstag, 29.06.2021:

Am Dienstag findet Unterricht nach Plan statt.

Mittwoch, 30.6.2021:

Am Mittwoch findet der zentrale Wandertag statt. Alle Klassen und Kurse der Sekundarstufe I und II sind unterwegs. Eine zusätzliche Betreuung ist an diesem Tag nicht vorgesehen, da alle Schüler_innen gemeinsam mit ihren Lerngruppen unterwegs sind.

Donnerstag, 01.07.2021:

Aufgrund dienstlicher Veranstaltungen endet der Unterricht am Donnerstag nach der 4. Stunde (11.05 Uhr). Der Schulträger teilt mit, dass eine Umstellung des Schülerbusverkehrs an diesem Tag nicht vorgenommen werden kann. Die Schüler_innen können alternativ die Linienbusse benutzen. Auch hier besteht wie gewohnt die Möglichkeit einer Betreuung während der regulären Unterrichtszeit nach Anmeldung.

Freitag, 02.07.2021:

Am Freitag werden in der dritten Stunde die Zeugnisse ausgegeben, danach endet der Unterricht (10.20 Uhr). Die Schulbusse fahren nach der dritten Stunde.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen möglichst entspannten Ausklang des Schuljahres in der letzten Schulwoche.

Mit herzlichen Grüßen

Michael Hilbk


Lars Vogel

Aktuelle Informationen (Corona-Pandemie)

Zugangsdaten für das Bestellportal der GfdB für Nachzügler

bis einschließlich 02.07.2021

Schulmail vom 17.06.2021

Liebe Eltern,

die Maskenpflicht wird gem. der aktuellen Fassung der Coronabetreuungverordnung ab dem 21.06.2021 wie folgt geregelt:

„Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Freiwilligkeit, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen, bedingt, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.“

Mit herzlichen Grüßen

Michael Hilbk


Lars Vogel

Regelungen zum Schulbetrieb ab dem 31.05.2021

Unterricht:

Der Unterricht findet regulär nach neuem Stundenplan im Präsenzbetrieb statt. Ein Wechselmodell gibt es nicht mehr. Es gelten die bekannten Hygienevorschriften (Maskenpflicht, Hand-Hygiene, Lüften, Essen nur draußen…). Das vollständige Hygienekonzept finden Sie weiterhin auf der AHG-Website zu finden.

Mensa:

Der reguläre Mensa-Betrieb findet wieder statt. Bitte denken sie daran, rechtzeitig das Essen über den bekannten Weg (AHG-Website / Ahaus-Card) zu bestellen.

Study Hall / Sportunterricht:

Der Sportunterricht findet wieder statt. Allerdings wird dieser im Freien stattfinden und nur in Ausnahmefällen (Witterungsbedingungen) in der Sporthalle.

Aufgrund fehlender Kapazitäten im Außenbereich bieten wir für einen Teil der Sportstunden folgendes Alternativangebot (laut Studenplan) an:

Der Stundenplan wird eine Doppelstunde in der 8. und 9. Stunde als sogenannte „Study Hall“ ausweisen. Hier haben die Schüler_innen die Möglichkeit, Inhalte aus allen Fächern zu Hause nachzuarbeiten oder zu vertiefen. Schüler_innen, die an den Tagen der Study Hall nicht die Möglichkeit haben, nach der 6. Stunde nach Hause zu gehen, arbeiten in der Schule; diese teilen dies bitte jeweils zu Beginn der Woche der Klassenleitung mit.

Wir wünschen einen guten Start in den Präsenzunterricht!

Mit herzlichen Grüßen

Michael Hilbk


Lars Vogel

Schulmail vom 20.05.2021

Liebe Eltern,

wir freuen uns auf einen Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 31. Mai 2021!

Auch der Ganztag mit seinen Angeboten wird wieder regulär umgesetzt.

Über Regelungen zum Angebot eines warmen Mittagessens sind wir mit der Stadt im Gespräch.

Im Verlauf der nächsten Woche werden alle Schüler_innen und Elternhäuser über einen neuen angepassten Stundenplan informiert.

Unser Hygienekonzept wird selbstverständlich weiterhin Bestand haben; das bedeutet, dass Abstandsregel, Tragen einer medizinischen Maske und Selbsttestung die Voraussetzung bilden, um am Unterricht in der Schule teilzunehmen. 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien weiterhin alles Gute.

Mit herzlichen Grüßen

Michael Hilbk


Lars Vogel

Elternbrief und Schulmail, 15.04.2021

Liebe Eltern,

wie Sie der Presse sicherlich entnommen haben, kehren die Schulen ab der nächsten Woche in das Unterrichtsmodell des Wechselunterrichts zurück. Dies gilt wie schon vor den Osterferien für die Jahrgänge 5 – EF. Entsprechende Pläne, wer wann im Präsenz- oder auf Distanz unterrichtet wird, entnehmen Sie bitte der Liste, die Sie ebenfalls auf der Startseite dieser Homepage finden.

Schüler_innen der Qualifikationsphase werden weiterhin in Präsenz unterrichtet.

Wir weisen darauf hin, dass seit dem 12. April eine Pflicht der Schüler_innen zur Selbsttestung besteht, alternativ kann diese Selbsttestung durch die Vorlage eines Bürgertests mit negativem Testergebnis ersetzt werden.

Selbsttestungen wie auch Bürgertests müssen zweimal pro Woche durchgeführt werden. „Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.“

Nicht getestete Schüler_innen sind vom Schulbetrieb wie Präsenzunterricht und Notbetreuung ausgeschlossen und haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen (Abiturprüfungen!). Auch nicht getestete Schüler_innen dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schüler_innen durchgeführt.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien weiterhin alles Gute.

Mit herzlichen Grüßen

Michael Hilbk


Lars Vogel

SCHULMAIL, 15.04.2021 –> siehe nachfolgender Link

[14.04.2021] Schulbetrieb im Wechselunterricht ab Montag, 19. April 2021 // Coronaselbsttests an Schulen – Testpflicht | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Elterninformation vom 09.04.2021

Liebe Eltern,

wir hoffen, dass Sie gemeinsam mit Ihren Kindern erholsame Ferientage verbringen konnten. Mit Schulmail vom 09.04.2021 liegen uns nun Informationen zum Schulbetrieb für die erste Woche nach den Osterferien vor:

  • Ab dem 12.04. starten die Klassen/Jahrgänge 5 – EF mit Distanzunterricht, der sich an den gültigen Stundenplänen orientiert. Diese Regelung gilt vorerst nur für die erste Schulwoche nach den Osterferien, also bis zum 16.04.2021.
  • Auch im Distanzunterricht besteht weiterhin eine Schulpflicht und die Lehrkräfte werden mit Ihren Kindern weiterhin in verbindlichen Strukturen im Rahmen der Lehrpläne arbeiten. Sie haben unsere Arbeit und das Engagement der Lehrkräfte bisher freundlich unterstützt und wir freuen uns, wenn Sie dies auch weiterhin tun.
    Grundsätzlich gelten die aktuellen Stundenpläne mit der Möglichkeit in einzelnen Fächern den Fachunterricht auf Wochenplanarbeit etc. umzustellen. Wir bitten um Verständnis und Rücksichtnahme und hoffen auf eine baldige Rückkehr zum Präsenzunterricht im Rahmen eines ganzheitlichen Schulbetriebs.
  • Für Schüler_innen der Klassenstufen 5 und 6, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Nutzen Sie bitte das entsprechende Anmeldeformular, Sie finden es im Anhang dieser Mitteilung.
  • Schüler_innen aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, können ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule bearbeiten (erweiterte Betreuung). Voraussetzung hierfür ist die Durchführung eines Corona-Selbsttests in der Schule oder die Vorlage eines attestierten negativen „Bürgertests“, der nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Die Oberstufenkurse der Q1 und Q2 werden unter Berücksichtigung unseres Hygienekonzeptes im Präsenzformat unterrichtet, die aktuellen Stundenpläne haben weiterhin Bestand. Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist eine zweimalige Corona-Selbsttestung in der Schule oder die Vorlage eines aktuellen negativen „Bürgertests“. Ab dem 12.04.2021 besteht in der Schule eine Testpflicht.

    Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“ (Auszug aus der Schulmail)

Abiturprüfungen in allgemeinbildenden Schulen

Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. Nach dem Erlass vom 7. Dezember 2020 soll sich der Unterricht für Abiturientinnen und Abiturienten in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren.

Dies führt zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen Kursen. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen – ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.

Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.

Mit allem, was neu ist und mit allem, mit dem wir uns weiterhin gedulden müssen, um das Infektionsgeschehen auszubremsen, wünschen wir Ihnen ein erholsames Wochenende!

Mit herzlichen Grüßen

Michael Hilbk


Lars Vogel

Link zum Anmeldeformular für die Notbetreuung:

Anmeldeformular Notbetreuung

Elternbrief (Corona-Selbsttests), 16.03.2021

Liebe Eltern,

in der letzten Woche erreichte uns eine Schulmail, die die Bereitstellung von Corona-Selbsttests an den weiterführenden Schulen in Grundzügen ankündigt. Gestern hat uns das Schulministerium weitere Infos mit praktischen Anweisungen zur Durchführung von Schüler-Selbsttests in der Zeit bis zu den Osterferien geschrieben.

Ich habe die wichtigsten Details für Sie zusammengestellt:

  • Wir werden in den nächsten Tagen mit Tests für alle Schüler_innen beliefert.
  • Jede_r Schüler_in bekommt das Angebot, sich einmal vor den Osterferien zu testen. Eltern bzw. volljährige Schüler_innen haben die Möglichkeit – in schriftlicher Form – dem Testangebot zu widersprechen, bitte nutzen Sie dazu folgenden Link für das Widerspruchsformular: Widerspruchsformular
  • Die Testungen finden bei uns an zwei Tagen statt. Lehrkräfte beaufsichtigen die Durchführung die Selbsttestungen der Schüler_innen. Damit wird sichergestellt, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung und unseres Hygienekonzepts richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.
  • Eine Kurzanleitung der Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: Selbsttests
  • Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen an den von uns festgelegten Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichts mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schüler_innen statt. Entscheidend ist, dass alle Schüler_innen bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit bekommen.
  • Umgang mit einem positiven Selbsttest-Ergebnis: Ein positives Ergebnis eines Selbsttests stellt einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.
  • Die Schulleitung informiert die Eltern und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Ich werde Sie in diesem Fall sehr zeitnah telefonisch kontaktieren und das weitere Vorgehen mit Ihnen vertrauensvoll besprechen.
  • Ein positives Selbsttest-Ergebnis wird durch eine PCR-Testung bestätigt oder korrigiert. Hierfür muss umgehend durch die Eltern oder den volljährigen Schüler/die volljährige Schülerin von zuhause aus Kontakt mit einem Arzt des Vertrauens aufgenommen und ein PCR-Testtermin vereinbart werden.
  • Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses begibt sich der Schüler oder die Schülerin in eine häusliche Quarantäne. Unterricht findet in dieser Zeit auf Distanz statt.
  • Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte, die Ihnen bereits bekannt sind: Häusliche Absonderung des Schülers oder der Schülerin, Lernen auf Distanz, das Gesundheitsamt wird tätig).
  • Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamtes in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird.
  • Die Schüler_innen mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schüler_innen ohne Testung dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Mit den Testungen wollen wir neben den schon seit Monaten geltenden Verhaltensregeln ein weiteres Schutzinstrument nutzen und wir hoffen darauf, dass sich möglichst alle daran beteiligen.

Konkrete Testtermine teile ich Ihnen gerne in den nächsten Tagen mit. Bis dahin wünsche ich Ihnen eine gute Zeit!

Ihr Michael Hilbk

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Elterninfomation vom 12.03.2021

Liebe Eltern

wie in der Elterninformation am 08.03.2021 angekündigt, hat die erweiterte Schulleitung inzwischen differenzierte Pläne zum Wechselunterricht ausgearbeitet, die Ihnen über den IServ-Informationsweg (Eltern- bzw. Schüleraccount) seit gestern zur Verfügung stehen bzw. ab heute zur Verfügung gestellt werden – bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Klassenleitungsteams.

Ich erinnere die Eltern der Stufen 5 + 6 an dieser Stelle auch an die Möglichkeit einer Notbetreuung; entsprechende Antragsunterlagen finden Sie unter:

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

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Elterninformation vom 08.03.2021

Liebe Eltern,

mit Schulmail vom 05.03.2021 hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schüler_innen der Sekundarstufe I und der Einführungsphase ab dem 15.03.2021 in einem Wechselmodell wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. In der erweiterten Schulleitung haben wir auf Basis der ministeriellen Vorgaben Grundsätze eines Wechselmodells festgelegt; dieses sieht vor, dass alle Klassen und Kurse der Jahrgänge 5 bis EF geteilt werden und tageweise abwechselnd zum Präsenzunterricht kommen werden.

Ein differenziertes Konzept, welches die Klassenaufteilung sowie den Stundenplan umfasst, bekommen Sie im Laufe der Woche.

Unterricht in der Sekundarstufe I und der Einführungsphase:

Die Präsenz-Unterrichtszeit der Klassen 5 bis 9 beginnt um 7.45 Uhr und endet um 12.55 Uhr. Der Nachmittagsunterricht findet in der Sekundarstufe I bis auf Weiteres auf Distanz statt.

Eine besondere Herausforderung stellen klassenübergreifende Lerngruppen im Differenzierungsbereich dar. Die Vorgaben des Ministeriums schreiben uns vor, dass dieser regulär stattfindet, aber nur in festen, klassenbezogenen Lerngruppen. Dies betrifft die 2. Fremdsprache und den Wahlpflichtbereich 2 (Jahrgänge 8 und 9).

In der Einführungsphase findet der Nachmittagsunterricht in Präsenz statt.

Betreuung für die Klassen 5 und 6:

Zu den Zeiten, an denen kein Präsenzunterricht für Ihr Kind stattfindet, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Ihr Kind durch vertraute Betreuungskräfte betreuen zu lassen.

Distanzunterricht in der Schule (Klassen 7 – EF):

Schüler_innen haben die Möglichkeit, auf Antrag den Distanzunterricht im Schulgebäude wahrzunehmen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, digitale Endgeräte für entsprechende Unterrichtsphasen auszuleihen.

Unterricht in der Qualifikationsphase (Q1 und Q2):

Die Q1 und Q2 werden weiterhin im vollständig im Rahmen der bekannten Stundenpläne beschult.

Mensa:

Ein Mensa- oder Kiosk-Betrieb findet bis zu den Osterferien nicht statt.

Hygienekonzept:

Auf dem gesamten Schulgelände besteht weiterhin zu jeder Zeit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Das bekannte Hygienekonzept hat weiterhin Gültigkeit.

Wir freuen uns darauf, Ihre Kinder – zumindest tageweise – wieder im Schulgebäude begrüßen zu dürfen.

Mit herzlichen Grüßen

Michael Hilbk


Lars Vogel

Elterninformation vom 05.03.2021

Liebe Eltern,

als politische Konsequenz des MSW/ der Landesregierung im Zusammenhang mit den Entscheidungen und Absprachen der Länder mit der Kanzlerin kehren in NRW ab Montag, 15.03.2021, die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück; die Vorgaben für den Unterricht in den Abschlussklassen gelten unverändert fort.

Bitte beachten Sie weitere Aktualisierungen ab Montag, 08.03.2021, hier auf dieser Homepage!

Michael Hilbk


Lars Vogel

SchoolTab – Bestellinformationen für Nachzügler

Bestellmöglichkeit für die Klassen 5/6 und 9 bis einschließlich 02.03.2021

Bestelllink: schooltab.gfdb.de

Serviceportal: service.gfdb.de

Bestellhilfevideo: Hilfsvideo

Benutzername: AHG-B2-2021

Passwort: 48683

Der Bestellzeitraum für die jetzige 7 und 8 sowie für die neuen 5ten Klassen soll im Mai und Juni stattfinden. Es werden im Vorfeld Informationsveranstaltungen stattfinden. Schreiben Sie uns bei Rückfragen.

Elternbrief und Schulmail vom 12.02.2021

Liebe Eltern,

nach den Beratungen der Ministerpräsident_innen und der Bundeskanzlerin schreibe ich Ihnen hiermit die neuen und für unsere Schule geltenden Bestimmungen und Perspektiven.
Um den Schulen und den Schulträgern den notwendigen Vorlauf zur Umsetzung zu geben, werden alle relevanten Veränderungen zum Schulbetrieb auf der Grundlage des gestrigen Beschlusses mit einem Vorlauf von 10 Wochentagen ab Montag, den 22. Februar 2021, zur Umsetzung kommen.

Generelle Vorgaben für weiterführende Schulen:

  • Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in einer Abschlussklasse befinden, werden auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet.
  • Für Schüler_innen der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
  • Auf Initiative der Schulleitung kann Schüler_innen aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, weiterhin angeboten werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten (erweiterte Betreuung).
  • In den Oberstufenkursen der Q1 und Q2 wird unter Berücksichtigung des Hygienekonzeptes und der Raumkapazität möglichst viel Präsenzunterricht für alle angeboten.
  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten die Regelungen der APO-GOSt und die Kernlehrpläne.
  • Die Schüler_innen der Einführungsphase werden zunächst weiterhin auf Distanz unterrichtet.
  • Der Sportunterricht am AHG wird bis zu den Osterferien grundsätzlich als Distanzunterricht erteilt.
  • Schutzmasken: Ab dem 15. Februar 2021 stehen Schutzmasken (Masken nach dem FFP-2 bzw. N/KN95 Standard) für alle Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal – auch das Personal in der Betreuung – in den Schulen zur Verfügung, insgesamt zwei Masken pro Person und Präsenztag. Eine medizinisch begründete und ärztlich attestierte Befreiung von der Maskenpflicht ist nach wie vor möglich.
  • Hinsichtlich der Testungen von Lehrkräften wird das Testangebot ab sofort erweitert. Zunächst sind bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche möglich.
  • Die bislang für schwangere Lehrkräfte geltenden Regelungen werden ab sofort dahin erweitert, dass Schwangere grundsätzlich keinen Dienst mehr vor Ort in der Schule zu leisten haben.
  • Verschiebung von VERA 8

Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021 -> also in der Klasse 9) verschoben.

Reduzierung der Zahl vorgeschriebener Klassenarbeiten

Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die nach den
Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden.

Im zweiten Halbjahr sind zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen.

Die in den Ausbildungsordnungen eröffnete Möglichkeit, eine schriftliche Arbeit durch eine andere Form der Leistungserbringung zu ersetzen, bleibt bestehen. Mit diesem Schritt wollen wir der Tatsache Rechnung tragen, dass in den vergangenen Wochen Distanzunterricht stattgefunden hat und eine Rückkehr in den Präsenzunterricht nicht in erster Line zur schriftlichen Leistungsüberprüfung dienen sollte. Zugleich wird sichergestellt, dass die Schüler_innen auch im Distanzunterricht regelmäßige Rückmeldungen durch ihre Lehrkräfte erhalten und mehr als eine Leistung erbracht wird, um das Gewicht einer einzelnen Leistung nicht zu groß werden zu lassen.

Berufliche Orientierung

Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist im Interesse der Schüler_innen und deren beruflicher Zukunft weiterhin notwendig. Die Umsetzungsvorgaben unterscheiden zwei Unterrichtsszenarien: Im Distanzunterricht ist die Umsetzung der Standardelemente nur in digitaler Form möglich. Nur in Ausnahmefällen können auf Wunsch der Eltern und bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Praktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden. Im Präsenz- oder Wechselunterricht sind für die Umsetzung weitreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten eingeräumt worden. Diese finden Sie gesammelt in dem FAQ für alle Standardelemente hier.

Klassenfahrten bis zu den Sommerferien

Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig.
Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021.

Mit diesen Vorgaben werden wir bis Mitte der nächsten Woche differenzierte Stundenpläne erarbeiten und die corona-angepassten Unterrichtskonzepte fortführen.

Mit allem, was neu ist und mit allem, mit dem wir uns weiterhin gedulden müssen, um das Infektionsgeschehen auszubremsen, wünschen wir Ihnen ein erholsames Wochenende!

Herzliche Grüße

Michael Hilbk


Lars Vogel

Beginn der Schulmail


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dieser SchulMail informiere ich Sie gerne über die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am gestrigen Mittwoch, den 10. Februar 2021, sowie über die weitere Vorgehensweise zum Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen.

Die Maßnahmen der vergangenen Wochen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben zu einer Reduzierung der Infektionszahlen und zu einem Absinken der Inzidenzwerte geführt. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung müssen wir das Infektionsgeschehen weiterhin genau

beobachten und bei möglichen Schritten zur Öffnung der Schulen besonnen und vorsichtig vorgehen. Während die bisherigen Beschränkungen in allen Bereichen nahezu unverändert fortgesetzt werden, sollen die gemeinsam erarbeiteten Spielräume wie angekündigt für die schrittweise Erweiterung der Präsenzangebote im Bereich der Bildung und Betreuung genutzt werden. In den Schulen können in einem ersten Schritt hierbei vor allem die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Abschlussklassen Berücksichtigung finden.

Im Vorfeld des Treffens der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat das Ministerium für Schule und Bildung in den vergangenen Tagen mit zahlreichen am Schulleben beteiligten Verbänden intensive und sehr konstruktive Gespräche geführt. Wichtige Gesprächspartner waren dabei unter anderem

Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände, der Schulleitungsvereinigungen, der Elternverbände, der Kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft und der LandesschülerInnenvertretung sowie der Schulaufsicht. In diesen Gesprächen standen neben den Abschlussklassen gerade auch die besonderen Bedürfnisse der jüngeren Schülerinnen und Schüler, der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarfen und insgesamt ein Zuwachs an Präsenzunterricht im Zentrum der Interessen und des Austausches. Nordrhein-Westfalen wird von den Möglichkeiten des gestrigen Beschlusses im Interesse der Kinder und Jugendlichen verantwortungsvoll Gebrauch machen und zunächst für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sowie der Primarstufe wieder verstärkt Unterricht in Präsenz ermöglichen. Sobald sich die Infektionslage weiter entspannt, werden wir aber auch eine Rückkehr für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen zumindest in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb prüfen und entscheiden.

Wichtig war den Beteiligten ebenso wie der Landesregierung, einePlanungsperspektive aufzuzeigen und Lösungen für Modelle zumSchulbetrieb zu etablieren, die einen Einstieg sicherstellen und darauf aufbauend zugleich weitere Schritte zur Öffnung ermöglichen. Um den Schulen und den Schulträgern den notwendigen Vorlauf zur Umsetzung zu geben, werden alle relevanten Veränderungen zum Schulbetrieb auf derGrundlage des gestrigen Beschlusses mit einem Vorlauf von 10 Wochentagen ab Montag, den 22. Februar 2021, zur Umsetzung kommen.

Regelungen für die Primarstufe (Grund- und Förderschulen

Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Dabei sind folgende Rahmenvorgaben zu beachten:

  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten auch im Wechselmodell die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
  • In den Präsenzphasen des Unterrichts sollte nach Möglichkeit der Unterricht in Deutsch, Mathematik sowie der Sachunterricht im Vordergrund stehen. Grundsätzlich können jedoch alle Fächer sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht erteilt werden.
  • Bei den festzulegenden Intervallen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen Gestaltungsspielräume und treffen die dafür notwendigen Abstimmungen wie z.B. beim Schülerspezialverkehr mit dem Schulträger.
  • Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen.
  • Zeitintervalle, bei denen Schülerinnen und Schüler länger als eine Woche lang keinen Präsenzunterricht erhalten, sind unzulässig.
  • Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells trifft die Schulleitung. Sie informiert hierbei die Schulkonferenz und die Schulaufsicht.
  • Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung in den Räumen der Schule oder anderen vom Schulträger bereitgestellten Räumen zu gewährleisten. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich (Formular siehe Anlage).
  • Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Individuelle Regelungen können vor Ort getroffen werden.
  • Die regelmäßige Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist anzustreben. Ausnahmen können vor Ort entschieden werden.
  • Es sollen möglichst konstante Betreuungsgruppen gebildet werden, Gruppenzusammensetzungen sind zu dokumentieren. Es ist möglich, dass die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, durch die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung pro Tag zwei feste Bezugsgruppen haben.
  • Die erweiterte Betreuung – auf Initiative der Schule – kann weiterhin stattfinden. Das heißt, die Schule bietet Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, an, ihre Aufgaben in der Betreuung zu erledigen. Hierbei sollten insbesondere Schülerinnen und Schüler der ersten und vierten Klasse in den Blick genommen werden.
  • Im Ganztag beschäftigtes Personal anderer Träger kann nach Absprache auch in der Begleitung des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden.

Generelle Vorgaben für weiterführende allgemeinbildende Schulen

  • Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in einer Abschlussklasse befinden, werden auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
  • Auf Initiative der Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, weiterhin angeboten werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten (erweiterte Betreuung).

Regelungen für die Abschlussklassen

Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich. Mit dem Ziel der Kontaktreduzierung können Klassen und Lerngruppen jedoch auch geteilt werden, falls hierzu die personellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ziel bleibt es, eine ausreichende und gute Vorbereitung auf Abschlussprüfungen im Rahmen des hierzu notwendigen Präsenzunterrichts zu sichern. Für die Schülerinnen und Schüler kann es zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen. Auch ein Hybrid-Unterricht ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen, möglich. Modelle zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht finden Sie in den Handreichungen zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht.

Zu den Abschlussklassen in den allgemeinbildenden Schulen zählen:

  • Alle Klassen, die in diesem Jahr an den geplanten zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 sowie dem mittleren Schulabschluss (ZP 10) teilnehmen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler, die – auch ohne Teilnahme an den ZP 10 – die letzte Klasse im allgemeinbildenden Schulsystem besuchen und damit vor einem Übergang stehen. Hierzu gehören insbesondere Schülerinnen und Schüler aus der Förderschule, die zieldifferent unterrichtet werden oder am Ende des Schuljahres einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen können.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Dies sind neben den Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase 2, für die ab dem 23. April 2021 die Abiturprüfungen beginnen, auch die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1, da auch deren Leistungen bereits zur Gesamtnote des von ihnen angestrebten Abiturs zählen.

Bei der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Abschlussklassen können die Schulen unter Beachtung der nachfolgenden Punkte eigene Gestaltungsspielräume nutzen.

Besondere Regelungen für den Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I:

  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden. 
  • Maßnahmen äußerer Differenzierung, wie sie beispielsweise im Bereich der zweiten Fremdsprache bzw. im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Unterscheidung in E- und G-Kurse üblich sind, müssen den Erfordernissen angepasst oder ausgesetzt werden.
  • Einzelne Fächer können – in Abhängigkeit von den standortspezifischen, auch personellen Rahmenbedingungen – überwiegend auf Distanz unterrichtet werden; allerdings sollten die Fächer der zentralen Prüfungen im Mittelpunkt des Präsenzunterrichts stehen. 
  • Generell ist zu prüfen, ob Klassenarbeiten erst nach Ostern geschrieben werden können. In jedem Fall sollte ihnen eine längere Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen.

Bei der Umsetzung dieser Vorgaben zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar 2021 bitte ich Sie, wenn nötig, die Unterstützung der Schulaufsicht und des Schulträgers zu suchen und vor Ort die Möglichkeiten von Kooperationen zu nutzen. Zudem möchte ich Sie noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, bei Personalengpässen befristete Verträge abschließen zu können. Darüber hinaus sollten nach wie vor die Möglichkeiten eines versetzten oder gestaffelten Unterrichtsbeginns genutzt werden.

Regelungen für die gymnasiale Oberstufe (Gymnasien, Gesamtschulen, WBK)

Phasen selbstständigen Lernens gehören für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe zum Schulalltag. Gleichwohl ist insbesondere zur Vorbereitung auf die anstehenden Abiturprüfungen ein regelhafter Präsenzunterricht von großer Bedeutung. Da die Leistungen auch der Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in der Qualifikationsphase 1 befinden, bereits in die Gesamtbewertung für ihr Abitur einfließen, wird auch ihnen die Rückkehr in einen Präsenzunterricht ermöglicht. Entsprechendes gilt für die Studierenden des WBK im dritten bis sechsten Semester.

Bei der Umsetzung des Präsenzunterrichts sind die nachfolgenden Eckpunkte zu beachten:

  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehendeUnterrichtsangebot gelten die Regelungen der APO-GOSt und dieKernlehrpläne.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 (im WBK: für Studierende des 5. und 6. Semesters) sollten in den Präsenzphasen des Unterrichts neben den Leistungskursen nach Möglichkeit jene Grundkurse im Vordergrund stehen, in denen sie ihre Abiturprüfungen ablegen. Das bedeutet, dass für Schülerinnen und Schüler eines Grundkurses jeweils unterschiedliche Präsenz- und Distanzphasen vorgesehen werden können, abhängig davon, ob dieser Kurs für die Schülerinnen und Schüler ein Abiturfach ist oder nicht.  
  • Die pro Schülerin bzw. Schüler notwendigen drei Vorabiturklausuren müssen bis zu den Osterferien geschrieben werden.
  • Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, anbieten, ihre Aufgaben in geeigneten Räumen der Schule zu erledigen.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase werden zunächst weiterhin auf Distanz unterrichtet.

Besondere Regelungen im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen

Grundsätzlich gelten die oben genannten Regelungen auch für Schülerinnen und Schüler in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen. Allerdings sind mit Blick auf die unterschiedlichen behinderungsspezifischen Ausprägungen folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • Neben den Klassen der Primarstufe kehren an den Förderschulen auch die Abschlussklassen in den Präsenzunterricht zurück.
  • Schülerinnen und Schüler, auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen können – insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung – haben im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Förderschulen bzw. der Schulen des Gemeinsamen Lernens einen Anspruch auf eine Betreuung in der Schule. 
  • Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, die nach § 9 Absatz 1 Schulgesetz grundsätzlich als Ganztagsschulen geführt werden, bieten in den betroffenen Jahrgangsstufen auch weiterhin ganztägige Präsenztage an. Bei personell bedingten, unvermeidlichen Einschränkungen ist die Schulaufsicht zu informieren. 
  • Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Sozial- oder Jugendamtes über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen. Die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Institutes sind zu beachten.

Regelungen für den Sportunterricht

Eine detailliierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz sind auf dem Schulsportportal www.schulsport-NRW.de [1] nachlesbar. Zur Durchführung von Distanzunterricht im Fach Sport und zu Besonderheiten im Hinblick auf den Versicherungsschutz bestehen Informationen, die mit der Unfallkasse NRW abgestimmt sind.
Diese Informationen sind ebenfalls unter
www.schulsport-NRW.de [1]  abrufbar. Die Sportstätten sind entsprechend zur Nutzung bereitzustellen. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase, die Sport als ein Abiturfach haben, sind die Schulträger aufgefordert – gegebenenfalls mit größerem Einzugsbereich – alle erforderlichen Sportstätten zu Verfügung zu stellen.

Schutzpaket und zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten in den Schulen

Schutzmasken:

Schon im vergangenen Jahr haben alle Schulen erste Lieferungen von Schutzmasken bekommen. Inzwischen werden nur noch Masken nach dem FFP-2 bzw. N/KN95 Standard durch die Schulträger ausgeliefert.

Ab dem 15. Februar 2021 stehen solche Schutzmasken für alle Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal – auch das Personal in der Betreuung – in den Schulen zur Verfügung, insgesamt zwei Masken pro Person und Präsenztag. Für Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens steht zusätzliche Schutzausstattung bereit.

Eine medizinisch begründete und ärztlich attestierte Befreiung von der Maskenpflicht ist nach wie vor möglich.

Nach jetzigem Sachstand wird die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) in ihrer ab dem 15. Februar 2021 geltenden Fassung erweiterte Regelungen zum Maskentragen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände vorsehen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, möchten aber auch darum bitten, von den verschiedenen Möglichkeiten der Information im Internet Gebrauch zu machen (z.B. Coronavirus Rechtlicheregelungen NRW ).

Testungen:

Darüber hinaus gilt schon seit dem 11. Januar 2021 die Zusage, dass sich alle an der Schule Tätigen bis zu den Osterferien insgesamt sechs Mal bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kostenfrei und anlasslos testen lassen können. Bescheinigungen werden von den Schulen ausgestellt.

Dieses Testangebot wird ab sofort erweitert. Zunächst bis zu den Osterferien sind zwei Tests pro Woche möglich. Die Tests werden mit PoC-Tests ebenfalls bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt; bei Verdacht erfolgt ein nachgelagerter PCR-Test zur Abklärung.

Schutz von sogenannten Risikogruppen:

Nach wie vor führt die Zugehörigkeit zu einer sogenannten Risikogruppe auf Nachweis zu einer Befreiung von der Pflicht, Präsenzunterricht zu erteilen. Die entsprechenden Erlasse gelten zunächst bis zu den Osterferien fort.

Die bislang für schwangere Lehrkräfte geltenden Regelungen werden ab sofort dahin erweitert, dass Schwangere grundsätzlich keinen Dienst mehr vor Ort in der Schule zu leisten haben.

Aktuelle Hygieneempfehlungen:

Ihnen allen bekannt sind die _ „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW, des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW“_. Sie stehen im Bildungsportal NRW zur Verfügung und werden bei Änderungen der Coronaschutz- oder der Coronabetreuungsverordnung ständig aktualisiert. In Verbindung mit der oben bereits angekündigten Überarbeitung der Coronabetreuungsverordnung steht hier kurzfristig eine Aktualisierung bevor.

Weitere Maßnahmen Um Sie bei der weiteren Planung der kommenden Wochen zu unterstützen, möchte ich Sie heute darüber hinaus noch über folgende Entscheidungen informieren:

Verschiebung von VERA 8 und VERA 3

Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben. …

Frühestens im September 2021 werden diese Lernstanderhebungen dann in der Klasse 9 durchgeführt.

Reduzierung der Zahl vorgeschriebener Klassenarbeiten

Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die nach den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden.

Im zweiten Halbjahr sind zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen.

Die in den Ausbildungsordnungen eröffnete Möglichkeit, eine schriftliche Arbeit durch eine andere Form der Leistungserbringung zu ersetzen, bleibt bestehen. Mit diesem Schritt wollen wir der Tatsache Rechnung tragen, dass in den vergangenen Wochen Distanzunterricht stattgefunden hat und eine Rückkehr in den Präsenzunterricht nicht in erster Line zur schriftlichen Leistungsüberprüfung dienen sollte. Zugleich wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler auch im Distanzunterricht regelmäßige Rückmeldungen durch ihre Lehrkräfte erhalten und mehr als eine Leistung erbracht wird, um das Gewicht einer einzelnen Leistung nicht zu groß werden zu lassen.

Fortsetzung der Ferienprogramme

Die Förderung von außerschulischen Angeboten zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich wird erneut möglich sein. Die Förderrichtlinien werden – auch mit dem Ziel einer weiteren Flexibilisierung – gegenwärtig angepasst. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat durch Beschluss vom 3. Februar 2021 bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt 36 Mio. Euro für den Zeitraum bis zum Ende der Sommerferien 2022 bereitgestellt. Damit wird den Trägern der Maßnahmen und Ihren Schulen eine langfristige Perspektive im Interesse der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Förderanträge können weiterhin durch Schulträger und weitere Bildungsanbieter gestellt werden. Die außerschulischen Angebote sollen einerseits vor allem das erfolgreiche Anknüpfen an schulische Lernprozesse und die Vorbereitung auf Prüfungen, die in den Schulen stattfinden, unterstützen, andererseits Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung  stärken. Die Schulen werden gebeten, die Maßnahmen zu unterstützen, indem zum Beispiel Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern auf Angebote hingewiesen oder individuelle Förderpläne zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen zu den einzelnen Förderrichtlinien werden mit einer separaten SchulMail in den nächsten Tagen bekannt gegeben.

Berufliche Orientierung

Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler und deren beruflicher Zukunft weiterhin notwendig. Die Umsetzungsvorgaben unterscheiden zwei Unterrichtsszenarien: Im Distanzunterricht ist die Umsetzung der Standardelemente nur in digitaler Form möglich. Nur in Ausnahmefällen können auf Wunsch der Eltern und bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Praktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden. Im Präsenz- oder Wechselunterricht sind für die Umsetzung weitreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten eingeräumt worden. Diese finden Sie gesammelt in dem FAQ für alle Standardelemente unter Schulbetrieb und Corona [2] .

Aussetzung der Erhebungen zur Unterrichtsausfallstatistik

Die Erhebung der Unterrichtsstatistik wird bis zu den Osterferien ausgesetzt. Dies gilt sowohl für die Wochenmeldung als auch für die Detailerhebung. Das derzeitige Unterrichtsgeschehen kann mit der auf einen normalen Unterrichtsbetrieb in Präsenz ausgelegten Unterrichtsstatistik nicht hinreichend realistisch abgebildet werden. Mit dem Aussetzen der Erhebung ist zudem eine Entlastung der beteiligten Schulen verbunden. Ich möchte Sie jedoch weiterhin um Teilnahme an der wöchentlichen COSMO-Erhebung sowie anlassbezogenen Erhebungen bitten, deren Zahl und Umfang auf das Nötigste beschränkt ist. Die von Ihnen hier übermittelten Daten sind wichtige Grundlagen für die von der Landesregierung in den kommenden Wochen zu treffenden Entscheidungen.

Klassenfahrten bis zu den Sommerferien

Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig.

Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021. Ein entsprechender Runderlass ergeht in Kürze.  

Mit Runderlass vom 10. Dezember 2020 hat das Land erklärt:

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden grundsätzlich die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Hotel oder Jugendherberge) rechtmäßig in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten für alle abzusagenden Schulfahrten, die vor dem 24. März 2020 für den Zeitraum 1. November 2020 bis 31. März 2021 gebucht worden sind, übernommen. Dies gilt auch für Schulfahrten, die zwischen den Oster- und den Sommerferien 2021 durchgeführt werden sollten, wenn diese Fahrten vor dem 24. März 2020 gebucht wurden. Zusätzlich werden anfallende Gebühren für Umbuchungen übernommen, wenn hierdurch gegenüber der Absage eine Reduktion der Kosten bewirkt werden konnte oder kann.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen, den Schulbetrieb in Ihren Schulen für die kommenden Wochen vorzubereiten.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter


Ende der Schulmail

Schulschließung/ bewegl. Ferientage/ Lockdown bis 05.03.2021!

Das AHG bleibt aufgrund der Vorgaben im Lockdown bis zum 12.02.2021 geschlossen; bitte beachten Sie, dass am 15. + 16.02.2021 bewegliche Ferientage sind! Präsenzunterricht findet – Stand heute, 12.02.2021 – in den Stufen Q1 + Q2 erst ab dem 22.02.2021 statt. Bitte beachten Sie die weiteren Angaben zum Procedere des Schulstarts und der weiteren Notbetreuung bis zum 05.03.2021 im aktuellen Elternbrief und der zugehörigen Schulmail weiter oben auf dieser Homepage.

Sie erreichen das Sekretariat während des Lockdowns von Mo – Fr in der Zeit von 8.00 – 14.00 telefonisch unter 02561/ 9373 – 0.

Elternbrief und Schulmail vom 28. Januar 2021


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute ist die erwartete Schulmail des Schulministeriums bei uns eingetroffen, die den Schulbetrieb in der Zeit vom 01.02. bis zum 12.02. regelt. Wir bleiben mit allen Stufen im Distanzunterricht. Umfragen in der Schülerschaft und Gespräche mit Eltern zeigen uns am AHG, dass die Lerngruppen motiviert und auch in der Lage sind, in strukturierten Tagesabläufen die fachlichen Inhalte mit Lernerfolg zu erarbeiten. Optimistisch stimmt uns auch der selbstverständliche und zunehmend sichere Umgang aller Beteiligten mit digitalen Lerntools. Unser Angebot bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen, bei Bedarf Ihre Kinder mit iPad-Leihgeräten zu unterstützen, wenden Sie sich bitte mit Ihren diesbezüglichen Fragen vertrauensvoll an das Sekretariat.

Ab dem 1. Februar 2021 besteht für Schüler_innen aller Klassen und Jahrgangsstufen (5 bis Q2), die den Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen. Es wird kein zusätzlicher Präsenzunterricht erteilt, die Schüler_innen nehmen in einem Raum der Schule unter Aufsicht am Distanzunterricht teil. Anmeldungen nimmt das Sekretariat entgegen.

Herzliche Grüße

Michael Hilbk


Lars Vogel

SCHULMAIL VOM 28.01.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der heutigen SchulMail möchte ich Sie gerne über den weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 informieren und dabei zunächst ganz kurz auf das aktuelle Infektionsgeschehen eingehen.

Einerseits sind wir derzeit erleichtert über eine gewisse Entschleunigung des Infektionsgeschehens. Zumindest signalisieren die täglichen Zahlen der Neuinfizierten und auch die Inzidenzwerte insbesondere für Nordrhein-Westfalen eine hoffnungsvolle Entwicklung.

Andererseits gibt es Virus-Mutationen, von denen wir noch nicht genau wissen, wie schnell sie sich verbreiten und wie gefährlich sie tatsächlich sind.

Die Erkenntnisse aus Großbritannien, Irland und auch aus außereuropäischen Ländern sind jedenfalls beunruhigend und mahnen zur Vorsicht.

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt hierzu den Beschluss der Regierungschefinnen und der Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 im Bereich Schule weiterhin konsequent um.

Zugleich werden anlässlich der Fortsetzung des Distanzunterrichts Regelungen getroffen, die eine zusätzliche Unterstützung der Schülerinnen und Schüler ermöglichen sollen, die hierauf in einer Zeit ohne Präsenzunterricht in besonderer Weise angewiesen sind.

Die genannten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert und innerhalb der Landesregierung beraten.

Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 1. Februar 2021 folgende Regelungen:

Grundsätzliche Fortsetzung des Distanzunterrichts

Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.

Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO).         … Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich weiterhin auch für alle Abschlussklassen.

Klassenarbeiten und Klausuren

Klassenarbeiten und Klausuren sollen in der Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 grundsätzlich nicht geschrieben werden.

Sollten einzelne Schulen in der Zeit bis zum 12. Februar 2021 beispielsweise auf der Basis ihrer bisherigen Klausurpläne Vorabiturklausuren dennoch durchführen wollen, so ist mit allen Beteiligten ein Einvernehmen herzustellen.

Schulische Nutzung der Schulgebäude

Die schulische Nutzung der Schulgebäude und Schulanlagen wird bis zum 14. Februar 2021 weitgehend untersagt bleiben.

Dies wird Gegenstand der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) sein, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Kürze erlassen wird.

Von der Nutzung der Schulgebäude und dem damit verbundenen Betretungsverbot bleiben weiterhin insbesondere ausgenommen:

  • die Schulmitwirkung und damit die Sitzungen der Gremien und Konferenzen; gleichwohl sollten die Schulen solche Zusammenkünfte möglichst verschieben oder auf digitale Formate ausweichen,
  • die zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs (Sekretariat, Instandhaltung und Gebäudereinigung) erforderlichen Tätigkeiten,
  • die Schulen können, falls unabdingbar, Auswahlgespräche im Lehrereinstellungsverfahren führen,
  • die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen,
  • Unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen der Lehrerausbildung bleiben möglich,
  • Berufsabschlussprüfungen der Kammern bleiben ebenfalls möglich.

Bei allen Angeboten und Veranstaltungen in den Schulräumen müssen die Regeln der CoronaBetrVO für den Infektionsschutz strikt beachtet werden.

Ausnahmen für schulische Unterstützungsangebote

Die Schulen bieten denjenigen Schülerinnen und Schülern, die im Distanzunterricht zu Hause kein chancengerechtes und gleichwertiges Lernumfeld im Sinne von § 3 Abs. 7 der Verordnung zum Distanzunterricht vorfinden, ein qualitativ gutes Unterstützungsangebot.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten seit dem 11. Januar 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können.

Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das

Jugendamt initiativ werden. Dieses Angebot wird für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 fortgesetzt. …

Erweitertes Angebot für alle Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13)

Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13), die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen.

Die Teilnahme an diesem Angebot wird den Eltern, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diesen selbst, durch die Schulleitung unterbreitet.

Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ggf. auch die Ausbildungsbetriebe, erklären sich mit der schulischen Betreuung nach Möglichkeit schriftlich einverstanden. Das erweiterte schulische Unterstützungsangebot kann nicht von den Eltern initiiert werden.

Im Rahmen des schulischen Unterstützungsangebots wird den Schülerinnenund Schülern die Möglichkeit gegeben, am Distanzunterricht in geeigneten Räumlichkeiten der Schule unter Aufsicht des nicht am Distanzunterricht beteiligten schulischen Personals teilzunehmen.

Der Umfang des Angebotes richtet sich nach dem Umfang des regulären Unterrichtsbetriebes, über den Rahmen (z.B. die Mittagsverpflegung) wird vor Ort entschieden.

Es gelten die Regeln der CoronaBetrVO für die Ganztagsbetreuung.

Während der genannten schulischen Unterstützungsangebote findet kein zusätzlicher Präsenzunterricht statt. Vielmehr dienen die Angebote dazu, Schülerinnen und Schülern, die im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lernbedingungen haben, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler nehmen also – auch wenn sie sich in der Schule befinden – an ihrem Distanzunterricht teil.

Weiteres Verfahren und weitere Informationen

Es ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, Sie rechtzeitig über die weitere Vorgehensweise und möglichst auf der Grundlage weiterer Vereinbarungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung zu informieren. Insbesondere wichtige Informationen zum Schulbetrieb ab dem 15. Februar 2021 und zu Regelungen und Entscheidungen zu Prüfungen und Abschlüssen auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 21. Januar 2021 werde ich Ihnen schnellstmöglich zukommen lassen.

Jenseits der zwischenzeitlich erfolgten digitalen Ausstattungsprogramme des Landes und des Bundes zur Unterstützung der Schulen kann der gegenwärtig notwendige Distanzunterricht für die Schülerinnen und Schüler nur durch das große Engagement, die Flexibilität und die Kreativität der an den Schulen Wirkenden erfolgreich gelingen.

Daher möchte ich Ihnen abschließend mitteilen, dass die Schulaufsicht gegenwärtig von Seiten der Lehrer- und Elternverbände, den Gewerkschaften, aber auch einzelnen Eltern viele und überwiegend positive Rückmeldungen hierzu erreichen.

Dies möchte ich Ihnen daher auch für Ihre weitere wichtige Arbeit in den kommenden Wochen in dieser außergewöhnlichen Zeit gerne und mit Dank zurückmelden.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter


Liebe Eltern,

aufgrund der derzeitigen Situation müssen wir leider die Informationsveranstaltung am 13.01.2021 im Kulturquadrat absagen. 

Thematisch wollten wir uns mit dem Ausstattungskonzept SchoolTab am AHG befassen. Wir haben in der Zwischenzeit schon mehrere Mails mit Anfragen aus der Elternschaft erhalten. Diese haben wir beantwortet und stellen sie für alle ab Montag auf der Webseite des AHG zur Verfügung:

https://www.ahg-ahaus.de/eltern/schooltab-ausstattungskonzept-des-ahg/

Auch weitere Fragen zu dem Thema können weiterhin per Email (schulpflegschaft@ahg-ahaus.de) an uns gestellt werden und wir beantworten die zeitnah auf die gleiche Art und Weise. 

Wir wünschen Ihnen allen einen guten Start ins neue Jahr auch unter diesen erschwerten Bedingungen und hoffen, uns bald persönlich wieder zu sehen. 

Mit freundlichen Grüßen

Andre Rewer, Renate Rewer, Iris Looks, Annette Vallböhmer

Elternbrief / Schulmail vom 07.01.2021

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

ich wünsche Ihnen ein gutes und gesundes neues Jahr. Wie Sie den Medien entnehmen können, wird es nach den Weihnachtsferien bis zum 31. Januar einen Corona-angepassten Schulbetrieb geben: Der Unterricht wird in allen Jahrgangsstufen vom 11. bis zum 31. Januar 2021 digitalisiert als Distanzunterricht erteilt. Sollten Sie Unterstützung bei der digitalen Ausstattung mit einem entsprechenden Endgerät benötigen, melden Sie sich bitte im Sekretariat. Sie erreichen das Sekretariat während des Lockdowns von 8.00 – 14 Uhr. Abgesehen von Klausuren in der Q1 und Q2 und einer Notbetreuung werden sämtliche Schulveranstaltungen hiermit abgesagt. Während der Notbetreuung in der Schule findet kein Präsenzunterricht statt. In der Sekundarstufe I entfallen bis zum 31. Januar alle Klassenarbeiten.
Wir möchten gerne auf folgende Punkte hinweisen:

In der Zeit vom 11. – 31. Januar starten wir in einen Corona-angepassten Schulbetrieb, die Ferien enden am 08.01.2021! 

Liebe Eltern,

wir bitten um Ihre Geduld und Mitarbeit beim Homeschooling durch Schaffung von entsprechenden zeitlichen und räumlichen Strukturen. Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, dass auch im Distanzunterricht Schulpflicht besteht und die Lehrkräfte mit Ihren Kindern in verbindlichen Strukturen im Rahmen der Lehrpläne arbeiten werden. Grundsätzlich gelten die aktuellen Stundenpläne mit der Möglichkeit in einzelnen Fächern den Fachunterricht auf Wochenplanarbeit etc. umzustellen. Wir bitten um Verständnis und Rücksichtnahme und hoffen auf eine baldige Rückkehr zum Präsenzunterricht im Rahmen eines ganzheitlichen Schulbetriebs. Sie haben unsere Arbeit und das Engagement der Lehrkräfte bisher freundlich unterstützt und wir freuen uns, wenn Sie dies auch weiterhin tun.

Weiter unten finden Sie die Schulmail von heute und das Antragsformular für eine Anmeldung zur Betreuung während des Distanzunterrichts.

Herzliche Grüße

Michael Hilbk


Lars Vogel

Schulmail – Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuallererst wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2021. Ich hoffe, dass Sie ein besinnliches Weihnachtsfest und schöne Tage rund um den Jahreswechsel verbringen konnten. Wie mit meiner letzten SchulMail zugesagt, möchte ich Ihnen heute nach den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie nach den gestrigen Beratungen und Entscheidungen im Landeskabinett zum weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen wichtige Informationen für Ihre Arbeit vor Ort geben  …
Bereits am 21. Dezember 2020 hatte ich Sie in einer SchulMail über mögliche Szenarien für einen eingeschränkten Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen nach dem 10. Januar 2021 informiert und umfangreiche Informationen zukommen lassen, um eine möglichst frühzeitige Vorbereitung auf den Schulbeginn im neuen Jahr zu ermöglichen. Auf die dort übermittelten Informationen möchte ich an dieser Stelle nochmals hinweisen.

Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021:

Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:

  • Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO): Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird noch einmal auf die Ihnen bereits durch die letzte SchulMail bekannte Übersicht zu den Unterstützungsmaterialien verwiesen.
    (SchulMail vom 21.12.2020; www.schulministerium.nrw.de)
  • Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen. Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen des Berufskollegs können allerdings bei besonderem pädagogischem Bedarf ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der Corona-BetrVO im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden. Die Entscheidung hierüber legt die Schulleitung unter Angabe der Begründung der oberen Schulaufsicht zur Genehmigung vor.
  • Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben.
  • Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
  • Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.
  • Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2  

Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.

Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Wartungsarbeiten

Liebe Schüler_innen,

sehr geehrte Eltern,

aufgrund von Wartungsarbeiten der Stadt Ahaus an der Serveranlage wird der IServ voraussichtlich bis Donnerstag (im Laufe des Tages) nicht erreichbar sein. Auch die schulische Telefonanlage ist davon betroffen, so dass (wahrscheinlich) bis Mittwoch (im Laufe des Tages) das AHG telefonisch nicht erreichbar ist. Das AHG und die Stadt Ahaus bitten um Verständnis.

Einladung zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „SchoolTab – Ausstattungskonzept des AHG“

Sehr geehrte Eltern,wir haben nach den ersten Informationsabenden mit der Gesellschaft für digitale Bildung zum o. a. Thema festgestellt, dass bei vielen Eltern noch Informationsbedarf besteht. Auch haben wir nach den Veranstaltungen einige Fragen und Anregungen bekommen. Um diese jetzt nicht jedem einzeln zu beantworten, laden wir alle interessierten Eltern der Jahrgänge 5, 6 und 9 zu einer Informationsveranstaltung ein, bei der wir Ihnen Rede und Antwort zu diesem Thema stehen.

Zeit: Mittwoch, den 13.01.2021

von 18:30 bis 20:00 Uhr

Ort: Kulturquadrat

Aus Coronaschutz-Gründen ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich zu dieser Veranstaltung schriftlich anmelden. Bitte schicken Sie einfach eine formlose Anmeldung an die Email-Adresse:

schulpflegschaft@ahg-ahaus.de

Sollte die Anzahl der Anmeldungen die räumliche Kapazität überschreiten, behalten wir uns vor, die Veranstaltung in mehrere Teile zu splitten. Wir würden Sie in diesem Falle informieren.

Mit freundlichem Gruß
Andre Rewer, Iris Looks, Renate Rewer, Annette Vallböhmer

Leihgeräte des Schulträgers

Eltern die ein Antrag auf ein Leihgerät des Schulträgers bei der Schule abgegeben haben, können mit dem Klick auf den Button unten den Nutzungsvertrag runterladen.

Elternbrief des Schulpflegschaftsvorstandes zum Ausstattungskonzept

Liebe Eltern,

es ist uns am Ende des Jahres ein großes Anliegen, nach einem coronabedingt schwierigem Jahr 2020, uns auf diesem Wege bei Euch zu melden.

In dieser Situation war ein gewohnter, persönlicher Austausch mit Euch über Infoveranstaltungen nicht möglich. Daher möchten wir Euch mit dieser E-Mail und parallel dazu auf der Homepage des AHG über einige Dinge informieren.

Überall wird derzeit intensiv über die Digitalisierung im Bildungsbereich gesprochen.

Seit mehr als 8 Jahren beschäftigen sich die Gremien des AHG mit der Digitalisierung der Schule. Angefangen, mit den ersten iPad-Klassen über die umfassende WLAN-Vernetzung und der Einführung von iServ bis zur Umsetzung des Konzeptes ”Bring Your Own Device” haben wir nun weitere, wichtige Schritte in der Schulkonferenz beschlossen. 

Wir haben uns als Elternvertreter dafür stark gemacht, dass die Eltern in die Digitalisierung intensiver eingebunden werden. Wir freuen uns, dass nun auch den Eltern einen Zugang über einen eigenen Account in iServ ermöglicht wird. Damit wird die Kommunikation zwischen Lehrer, Schülern und Eltern verbessert. Die Elternbriefe zu diesem Thema sind an alle Eltern über die Kinder herausgegangen. Wir möchten Euch hiermit ermutigen: Beantragt einen Eltern-Acount, um das Instrument auch aktiv zu nutzen zu können (https://www.ahg-ahaus.de/eltern/iserv-einfuehrung-fuer-eltern).

Aus vielen Gesprächen wissen wir, dass einheitliche Endgeräte ein wichtiger Erfolgsfaktor für das digitale Lernen sind. Diese sind ein wesentlicher Bestandteil eines erfolgreichen Konzeptes, welches einfach zu implementieren und zu administrieren ist. 

Die Schulkonferenz hat sich in ihrer letzten Sitzung für einen Anbieter entschieden, der ein solches Konzept schon vielfach umgesetzt hat und auch Angebote zur Finanzierung der digitalen Endgeräte anbietet. Umso mehr freut uns, dass sich auch die Stadt für den gleichen Anbieter entschieden hat. Damit ist auch eine Ausstattung von Schüler_innen mit besonderem Bedarf mit den gleichen Endgeräten sichergestellt. Detaillierter Information findet Ihr auf der Homepage des AHG (https://www.ahg-ahaus.de/eltern/schooltab-ausstattungskonzept-des-ahg/).

Sollten weiterhin Fragen offenbleiben, kontaktiert uns gern über die E-Mail Adresse:

schulpflegschaft@ahg-ahaus.de

Auch wenn damit nun ein großer Meilenstein erreicht ist, bleibt immer noch viel zu tun. Im Jahr 2021 möchten wir uns insbesondere dem Thema Fortbildung der Eltern zur Digitalisierung und Nutzung der digitalen Kommunikationsmittel einsetzen.

Abschließend möchten wir uns herzlich bei der Schulleitung, den Gremien der Schulkonferenz bestehend aus Lehrern, Schülern und Eltern und insbesondere bei dem Medien-Team der Lehrer für das Engagement und die gute Zusammenarbeit bedanken. 

Wir wünschen Euch allen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2021 und das Wichtigste, bleibt gesund, passt gut auf Euch und Eure Mitmenschen auf. 

Der Schulpflegschaftsvorstand

Andre Rewer, Renate Rewer, Annette Vallbömer, Iris Looks

aktuelle Information 14.12.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Die am Freitag hier veröffentlichten Regelungen zum Schulbetrieb (Präsenz- und Distanzlernen/ Schulmail) haben weiterhin Bestand.

Sollten Ihre Kinder noch Lernmaterialien in ihren Klassenräumen haben, die sie für das Distanzlernen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die Klassenleher_innen.

Ihre Kinder bekommen die Gelegenheit, ihre Bücher etc. bei uns abzuholen:

Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr,  Klassenraum

Zugang zum Gebäude: über den Haupteingang (Eingang 3).

Bitte beachten Sie, dass mit dem Betreten des Schulgeländes eine Mund/ Nasenbedeckung unbedingt zu tragen ist.

Herzlich Grüße

Michael Hilbk

aktuelle Information 11.12.2020

Schulmail vom 11.12.2020

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

um 13.30 haben wir die offizielle Schulmail des Ministeriums zum Unterricht in Distanz und Präsenz – vom 14.12. bis 18.12.20 – erhalten.

„Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsbeberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.“

Diese schriftliche Anzeige senden Sie bitte möglichst zeitnah per Mail an sekretariat@ahg-ahaus.de

In den Jahrgangstufen 8 bis Q2 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 5 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es digitale Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Alle Klausuren in der SII finden nach Plan im Schulgebäude statt, die  Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten, mündliche Prüfungen) der SI werden auf einen späteren Zeitpunkt verlegt.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.“

Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, stellen Sie bitte möglichst früh einen Antrag, wir beraten Sie gerne.

Ihren Bedarf melden Sie bitte per Mail an:

sekretariat@ahg-ahaus.de

Wir wünschen Ihnen in Ihren Familien einen ruhigen und besinnlichen dritten Adventssonntag!

Michael Hilbk

Lars Vogel

Informationen zum Ausstattungskonzept – Update

Die neuesten Informationen können Sie ab jetzt hier nachlesen (BITTE AUF DAS WORT „hier“ klicken).

Informationen zum Ausstattungskonzept

Beschluss der Schulkonferenz zum digitalen Ausstattungskonzept

Liebe Schüler_innen,

sehr geehrte Eltern,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

die Schulkonferenz des Alexander-Hegius-Gymnasiums hat am Dienstag, dem 01.12.2020, beschlossen, dass in den nächsten Monaten Folgendes umgesetzt wird:

Eine einheitliche 1:1 Ausstattung der Schüler_innen des Alexander-Hegius-Gymnasiums mit digitalen Endgeräten (iPad+ApplePencil+Hülle) wird für alle Schüler_innen ab dem Schuljahr 2020/21 verpflichtend; dies wird im Rahmen eines Sofort- oder Ratenkaufs durch die Eltern in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für digitale Bildung sukzessive umgesetzt. 

  1. Der Start erfolgt mit den Klassen der Jahrgangsstufen 5,6 und 9; danach erfolgt sukzessive die Ausstattung aller Schüler_innen (ausgenommen ist die aktuelle Oberstufe) und der jeweils neuen 5. Klassen.
  2. Die digitalen Geräte werden in das schulische Bildungsnetzwerk eingebunden und sind damit in der Schule nur schulisch nutzbar, zuhause werden die Geräte auch privat nutzbar sein.
  3. Schon vorhandene private iPads können in das schulische Bildungsnetzwerk gegen eine einmalige Verwaltungsgebühr (nur unter bestimmten technischen Voraussetzungen möglich – Alter des Endgerätes) eingebunden werden. 
  4. Familien mit Kindern der Jahrgänge 7 und 8, die bereits zeitgleich mit den startenden Stufen ein Gerät über die Gesellschaft für digitale Bildung erwerben möchten, erhalten dafür ebenfalls eine Möglichkeit.
  5. Auch Familien von Schüler_innen der Oberstufe erhalten auf freiwilliger Basis Zugang zu diesem Verfahren.

In der Woche vom 07.12.-11.12.2020 erhalten die Familien mit Kindern der Jahrgänge 5, 6 und 9 einen Elternbrief mit weiteren, grundsätzlichen Informationen zum Procedere. Vom 14.12-18.12.2020 wird im Rahmen von Online-Elternabenden detailliert über das Verfahren informiert und beraten.

Alle übrigen Familien werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert informiert, wir bitten um Geduld.


Herzliche Grüße

Michael Hilbk

Schulleiter

Andreas Högele

für das Team Digitalisierung

aktuelle Information 23.11.2020

Liebe Eltern,

die Landesregierung hat entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in NRW am 21. Und 22. Dezember unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.

An diesen beiden Tagen haben die Schulen weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder nachzukommen.

Daher findet am 21. und am 22. Dezember eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schüler_innen der Klassen 5 und 6, deren Eltern dies bei uns beantragen.

Bitte stellen Sie zur Planungssicherheit frühzeitig Ihren Antrag auf Notbetreuung im Umfang unserer Unterrichts- bzw. unserer Zeit der Ganztagsangebote:

Montag: 7.45 – 15.20 Dienstag: 7.45 – 12.55

Für Ihren Antrag steht Ihnen ein Formular zur Verfügung:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Die Schüler_innen in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz am AHG gelten auch für die Notbetreuung.

Herzliche Grüße

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Michael Hilbk

aktuelle Information 10.11.2020

Der Schulträger teilt mit, dass nach einem umfangreichen Bewertungs- und Abwägungsprozess die städtischen Turn- und Sporthallen unter Beachtung der Hygieneregeln wieder für den Sportunterricht genutzt werden können.

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Lars Vogel

aktuelle Information 02.11.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen,
gerade in Zeiten der Sorgen und Verunsicherungen durch ansteigende Infektionszahlen und den erneuten Lockdown, nehmen wir als Schule und Schulgemeinschaft eine Rolle ein, die hoffentlich genug Sicherheit und Kontinuität bieten kann. Diese Sicherheit und das Lernen in Gemeinschaft kann nur deswegen stattfinden, weil wir mit allen am Schulleben Beteiligten feststellen dürfen, dass die Umsetzung unserer Hygienemaßnahmen in den allermeisten Fällen verantwortungsvoll wahrgenommen wird und nahezu reibungslos funktioniert!
Dafür möchten wir uns bedanken, bei Ihnen, die Sie mit Ihren Kindern die Akzeptanz der Regeln von zu Hause aus unterstützen, aber mindestens genauso bei den Schülerinnen und Schülern, die so selbstverständlich den kompletten Schultag unter ihren Masken verbringen. Das ist zwar für uns alle zur Gewohnheit geworden und doch ist die Kommunikation in Klassenräumen und im Lernprozess für Kinder, Jugendliche und auch die Lehrkräfte erheblich erschwert durch das eingeschränkte Gesichtsfeld.
Sicherlich gibt es in diesen Zeiten auch immer wieder Bedarf, Lernmöglichkeiten im digitalen Bereich auf die Distanz und in Quarantänesituationen nachzubessern, insgesamt sind wir allerdings zufrieden und dankbar für die hohe Bereitschaft aller AHG’ler_innen, nach bestem Wissen und Können ihre Fähigkeiten einzusetzen.
Vertiefen werden wir alle unser Wissen am pädagogischen Tag. Bedingt durch den Ausfall der geplanten Referent_innen hat unser Medienteam (Frau Gremm, Herr Hemsing und Herr Högele) ein digitales Ersatzprogramm auf die Beine gestellt, welches sämtliche Bereiche in kleinen Gruppen per Videoschaltung in neueste Erkenntnisse einführen wird.
Herzlichen Dank und für alle, die zu unserer Schule gehören: Bleiben Sie und bleibt Ihr gesund und kommen Sie und kommt Ihr gut durch die dunkle Jahreszeit!

aktuelle Mitteilung 02.10.2020

An alle Elternhäuser am AHG

Individuelles Verhalten im Umgang mit der Corona-Pandemie

Liebe Schüler_innen, liebe Eltern,

nachdem die Infektionszahlen aktuell in vielen Regionen wieder stark ansteigen, möchte ich Sie eindringlich auf Folgendes hinweisen:

  1. Das Hygienekonzept des AHG wird ständig aktualisiert und auf der Homepage des AHG veröffentlicht; es ist ausdrücklich für alle SuS verpflichtend, dieses Hygienekonzept laufend und wiederkehrend zur Kenntnis zu nehmen und die Inhalte und Vorgaben zu beachten.
  1. Im Hinblick auf größere Menschenansammlungen, private oder öffentliche Feiern bekommt das Einhalten der Pflichten und Empfehlungen der Coronaschutzverordnung ein besonderes Gewicht. Aus diesem Grund bitte ich, die Coronaschutzverordnung NRW in der jeweils gültigen Fassung unbedingt zu berücksichtigen.
  1. Viele Länder und Regionen sind von der Bundesrepublik Deutschland zum Risikogebiet bezüglich Covid-19 erklärt worden.

Abgesehen davon, dass derartige Gebiete möglichst nicht aufgesucht oder besucht werden sollten, erwarte ich nach Rückkehr aus diesen Gebieten das Einhalten der Einreisebestimmungen; notwendig ist nach erfolgter Rückkehr die Kontaktaufnahme zum zuständigen Gesundheitsamt, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Unabhängig von den Vorgaben des Gesundheitsamtes darf nach Rückkehr aus einem Risikogebiet erst nach Vorlage eines aktuellen negativen Corna-Testergebnisses im Sekretariat wieder am Unterricht am AHG teilgenommen werden.

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt werden, dass die SuS keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist die individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten (Infektionsschutzgesetz i.V.m. § 54 Abs. 4 SchulG NRW).

Bei Fragen setzen Sie sich bitte unbedingt telefonisch mit dem Sekretariat in Verbindung.

In unser aller Interesse und zur Bewahrung unserer Gesundheit bitte ich als Schulleiter alle darum, diese Vorgaben und Bestimmungen zu beachten und dies auch in Ihrem jeweiligen häuslichen Umfeld zu kommunizieren.

Bleiben Sie gesund und genießen Sie die Ferien!

Mit herzlichen Grüßen

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Michael Hilbk, OStD

Schulleiter

aktuelle Mitteilung 08.09.2020, 10.00 Uhr

Die Schulkonferenz hat am 07.09.2020 getagt und hat folgenden Beschluss einstimmig, ohne Enthaltungen verabschiedet:

Die Schulkonferenz empfiehlt dringend den Schülerinnen und Schülern das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Unterricht bis zu den Herbstferien. Diese Maßnahme dient der Gesunderhaltung aller am Schulleben Beteiligten und deren Familien. 

Mit dem Tragen eines Mund-Nase-Schutzes soll eine Verlangsamung bzw. Eindämmung der Corona-Infektionsrate erreicht werden.

Mund-/ Nasenschutzpflicht am AHG

aktuelle Mitteilung 31.08.2020, 12.45 Uhr

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler des AHG,

von Schüler_innen und Lehrkräften ist seit Freitag mehrfach an mich der Wunsch herangetragen worden, die Mund-/ Nasenschutzpflicht unabhängig von den am Donnerstag durch die Ministerkonferenz getroffenen Entscheidungen wie bislang (Schulmail vom 3.08.2020) auch im Unterricht beizubehalten.

Alle Beteiligten äußerten Sorgen und Ängste bezüglich des weiteren Infektionsgeschehens und den Wunsch, weiterhin einen geordneten Präsenzunterricht durchführen zu können.

Ich nehme diese geäußerten Sorgen insbesondere unter Beachtung „einer gelebten Partizipation am AHG“ sehr ernst und habe mich daher in meiner Funktion als Schulleiter dazu entschlossen,

  1. die Lehrkräfte, die Schülervertretung und die Oberstufenschüler_innen (Abitur) hinsichtlich ihrer Haltung zur Beibehaltung der Maskenpflicht im Unterricht bis zu den Herbstferien zu befragen, sowie
  2. in der kommenden Woche der Schulkonferenz die Ergebnisse der Befragung zu präsentieren, Ermessensspielräume abzuwägen und  geeignete Maßnahmen zur Abstimmung zu bringen, und
  3. bis zu einer Beschlussfassung der Schulkonferenz die Mund-/ Nasenschutzpflicht auch im Unterricht weiterhin dringend zu empfehlen, um meiner Verantwortung für die Gesunderhaltung und das Wohl der Schüler_innen und Lehrkräfte in einem geordneten Schulbetrieb Rechnung zu tragen.

Alle Schüler_innen und Schüler werden in den Klassen/ Kursen entsprechend vom Fortbestehen der Mund-/ Nasenschutzpflicht unterrichtet.

Über den weiteren Entwicklungsstand halte ich Sie selbstverständlich so zeitnah wie möglich auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

M. Hilbk, OStD

Schulleiter

Elternbrief 28.08.2020

Liebe Eltern,

mit diesem kurzen Brief möchte ich Sie erneut über die aktuellen Entwicklungen am AHG im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie informieren:

Maskenpflicht/ Infektionsschutzt

Wie Sie der Presse entnehmen können, fällt mit dem 01. September in NRW die Maskenpflicht im Unterricht. Das bedeutet aber auch, dass Ihre Kinder weiterhin im Gebäude und auf dem Schulgelände die Maske tragen müssen.

Ein differenziertes Konzept zur Maskenpflicht und Abstandsregelung erfolgt in Kürze auf der Homepage. 

Mensa

Am Dienstag, den 01.09. öffnet die Mensa des AHGs ihren Regelbetrieb. Der neue Caterer ist die Firma Enning aus Ahaus, uns allen vom Restaurant „Barriere“ gut bekannt. 

Ich wünsche dem neuen Essensanbieter viel Erfolg und bitte Sie, liebe Eltern, um Geduld – an einem Mensabetrieb sind neben dem Caterer, die Stadt Ahaus und die Schule beteiligt, die gemeinsam daran arbeiten, dass Ihre Kinder gesundes und leckeres Essen angeboten bekommen und diese Mahlzeit in Ruhe einnehmen können.

Schülerbeförderung – Busverkehr

Seitens der Stadt teilt man uns mit, dass in folgenden Buslinien sogenannte Verstärkerbusse zusätzlich eingesetzt werden sollen:

Linie 773: 7.11 Uhr von Heek bis zum Bahnhof Ahaus / Canisiusschule

Linie 773: 13.05 Uhr von Bahnhof Ahaus bis Heek-Nienborg

Linie 823 (Vreden über Ottenstein nach Ahaus) ein zusätzliches Fahrzeug.

Wir erwarten in Kürze die 25. Schulmail vom Schulministerium, deren wichtige und für unsere Schule relevanten Inhalte ich Ihnen auf unserer Homepage zusammenstellen werde.

Bei Fragen etc. erreichen Sie mich per Mail: kontakt@ahg-ahaus.de.

Herzliche Grüße,

Elternbrief

21.08.2020

Liebe Eltern,

mit diesem kurzen Brief möchte ich Sie über die aktuellen Entwicklungen am AHG im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie informieren:

Homeschooling in den Jahrgängen 7-9

Aufgrund der Erfahrungen aus den bisherigen Schultagen hinsichtlich des Ganztages und der Mittagspause haben wir beschlossen, dass der Nachmittagsunterricht der Mittelstufe ab der kommenden Woche an zwei Tagen im Homeschooling stattfinden wird. So entlasten wir das Schulleben vor dem Hintergrund des Infektionsschutzes in der Mittagszeit und die Schüler_innen erfahren weiterhin kontinuierlichen Unterricht. Auf diese Weise haben alle Beteiligten – Schüler_innen und Lehrkräfte – die Chance, sich im „Lernen auf Distanz“ zu erproben und sie haben die Chance, die zunehmende Digitalisierung an unserer Schule weiterzuentwickeln. 

Bei dringenden Betreuungsbedarfen wenden Sie sich gerne an uns!

Mensa

Für uns alle ist die derzeitige Situation mehr als unbefriedigend und wir sind von einer Zufriedenheit in diesem Bereich weit entfernt. Der Schulträger befindet sich aus durchaus nachvollziehbaren Gründen noch in einem Prüfverfahren und wir erwarten in Kürze konkrete Ergebnisse, um unsere Aula auch weiterhin als Übergangslösung nutzen zu können.

Schülerbeförderung – Busverkehr

Der Schulträger, die Stadt Ahaus, regelt den Busverkehr und trägt die Verantwortung für die Umsetzung entsprechender Hygienepläne. Bei Fragen, Anregungen oder Problemen melden Sie sich bitte bei der Schulleitung, wir kümmern uns um Ihre Anliegen. 

Infektionsschutz

Erfreulicherweise halten sich auf dem Schulgelände die meisten Schüler_innen an die Maskenpflicht und die Abstandsregel. Sorgen bereitet uns die Situation vor dem Schulgelände. Bitte wirken Sie gemeinsam mit uns auf Ihr Kind ein, dass das Einhalten der Abstandsregel von 1,50 m ein mögliches Mittel ist, sich und andere vor einer Infektion zu schützen.

Bei Fragen etc. erreichen Sie mich per Mail:  kontakt@ahg-ahaus.de.

Herzliche Grüße,
M. Hilbk

05.08.2020 14.00

Wiederaufnahme und Sicherung eines Corona-angepassten Schulbetriebs 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!

Wir starten in der nächsten Woche in das Schuljahr 20/21, das leider weiterhin durch die besonderen Umstände der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das AHG wird wie vom Land NRW vorgesehen den Regelbetrieb im Ganztag am 12.08. aufnehmen. Allerdings sind dabei wichtige Vorgaben zur Sicherung des Regelbetriebs und Maßnahmen zum Hygienekonzept/Infektionsschutz zu beachten, die am 3. August durch das MSB bekannt gemacht worden sind. So gilt in NRW mit Beginn des neuen Schuljahres für die Schüler_innen der weiterführenden Schulen die Maskenpflicht auch während des Unterrichts:

„An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.“

Der Unterricht findet in festen Lerngruppen statt, jedoch finden die Differenzierungskurse (z. B. in den Sprachen) regulär statt. In den Kursen werden feste Sitzpläne erstellt.

Schüler_innen sind grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Falls ihr Kind an relevanten Vorerkrankungen leidet, entscheiden die Eltern möglichst nach Rücksprache mit einem Arzt, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt. Im Fall einer avisierten Nichtteilnahme muss die Schule unverzüglich schriftlich informiert werden. Bitte beachten Sie: „Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.“ 

Auch der Sportunterricht findet nach den Ferien statt, allerdings wird er bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden.Trotz aller Vorgaben freuen wir uns, dass wir alle wieder einen geregelten Schultag haben werden, auch wenn wir vor großen Herausforderungen stehen und es wohl noch einige Zeit mit gewissen Einschränkungen zu tun haben werden.

Mit herzlichen Grüßen
Michael Hilbk

Auszüge aus der Schulmail mit den für uns relevanten Vorgaben und Maßnahmen

Im Schuljahr 2020/2021 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde. Dabei muss der Schutz der Gesundheit der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler, sowie aller am Schulleben Beteiligten sichergestellt sein. Zugleich soll durch eine möglichst weitgehende Rückkehr zu einem angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten das Recht der Kinder und jungen Menschen auf Bildung und Erziehung gesichert werden. In der Praxis muss das bedeuten, dass für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge an allen Schulformen in ganz Nordrhein-Westfalen Unterricht nach Stundentafel stattfindet. Es gilt wieder der Grundsatz, dass der Unterricht in Präsenzform den Regelfall darstellt. Sollte Präsenzunterricht auch nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten wegen des weiterhin notwendigen Infektionsschutzes oder deshalb nicht vollständig möglich sein, weil Lehrkräfte dafür nicht eingesetzt werden können und auch kein Vertretungsunterricht erteilt werden kann, findet Distanzunterricht statt. 

Infektionsschutz, Hygiene und Testungen 

Regelungen und Merkmale des Infektionsschutzes 

Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bleibt eine der wesentlichen Rechtsquellen für den Infektionsschutz an den Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dessen Webseite allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/.

Die zum Schuljahresbeginn geltende Fassung berücksichtigt das aktuelle Infektionsgeschehen, den weiterhin notwendigen Infektionsschutz wie auch die Durchführung und Sicherstellung eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten mit Unterricht nach den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Merkmale des Infektionsschutzes in den Schulen ab dem 12. August 2020 werden sein: 

Mund-Nasen-Schutz 

An allen weiterführenden (…) Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schüler_innen sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schüler_innen an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. 

Sofern jedoch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist, kann die Schule vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. in Prüfungssituation absehen. In diesen Fällen ist jedoch die Einhaltung der Abstandsregel mit 1,5 Meter zu beachten. Darüber hinaus gehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich.

Die hier zum Mund-Nasen-Schutz getroffenen Regelungen sind angesichts der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen angemessene Maßnahmen zum Infektionsschutz. Sie werden vorerst bis zum 31. August 2020 befristet und bieten so die Gelegenheit, die Entwicklung des Infektionsgeschehens insbesondere während und nach der ferienbedingten Rückreisewelle sorgfältig zu beobachten und dann neu zu bewerten. 

Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund- Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Darüber hinaus stellt die Landesregierung den Schulen zum Beginn des Schuljahres ca. eine Million Masken aus Landesbeständen zur Verfügung. Jede Schule wird somit eine Reserve für den Bedarfsfall verfügbar haben. 

Von den hier insgesamt beschriebenen Regelungen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen dürfen die Schulen nicht mit eigenen Regelungen abweichen. 

Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist ein Baustein, um Risikogruppen zu schützen und zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus beizutragen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der hygienisch einwandfreie Umgang mit den Mund- Nasen-Bedeckungen wichtig. Informationen hierzu gibt es z.B. unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln/mund-nasen-bedeckungen.html?L=0#c12767

ANMERKUNG: Diese Regelung stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar, daher werden die Schüler_innen von den Lehrkräften und dem sonstigen Personal beraten und der angemessene – auch aus gesundheitlich-relevanter Perspektive – Umgang geübt. Das Mitbringen einer Zweitmaske wird empfohlen.

Rückverfolgbarkeit

Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich, soweit nicht zwingende schulorganisatorische Gründe entgegenstehen. 

Der Unterricht soll jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder festen Lerngruppen stattfinden. 

Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen bilden bereits jahrgangsgemischt zusammengesetzte reguläre Klassen bzw. Lerngruppen, Gruppen für Ganztags- und Betreuungsangebote sowie Schulsportgemeinschaften. 

Damit der Unterricht gemäß den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen organisiert werden kann, können insofern klassenübergreifende feste Lerngruppen und Kurse gebildet werden (z.B. Religionsunterricht, Wahlpflichtbereich). 

Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe findet wie bisher in festen fachbezogenen Kursen statt. Dies gilt auch für Fachunterrichtskooperationen mit anderen Schulen (ANMERKUNG: Kooperation mit der Canisiusschule!). 

In den Räumen für den Unterricht und andere schulische Angebote soll mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Klassen, Kurse und Lerngruppen eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden. Für jede Unterrichtsstunde und vergleichbare Schulveranstaltung ist darüber hinaus die jeweilige Anwesenheit zu dokumentieren. Die entsprechenden Dokumente sind zur Rückverfolgbarkeit für vier Wochen aufzubewahren. 

Hygiene 

Das Hygienekonzept des AHG wird im dynamischen Prozess aktualisiert. 
Weiterhin gilt:
 Handhygiene, Nies- und Hustetikette, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Abstandsregel, Maskenpflicht, Sicherstellung einer regelmäßigen und wirksamen Durchlüftung der Unterrichtsräume, Pausenregelungen, „Rechtsgehgebot“

Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern

Grundsätzlich sind Schüler_innen verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht. 

Für Schüler_innen mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule (Sekretariat!) und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler. 

Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schüler_innen müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen. 

Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben 

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen. 

Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. 

Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen. 

Umfassende Testungen für Personal an Schulen sowie Schülerinnen und Schüler im Corona-Fall

Sollten bei Testungen oder auf anderem Wege Infektionsfälle mit dem Corona-Virus festgestellt werden, wird das zuständige Gesundheitsamt von der Schulleitung informiert und entscheidet über weitere Maßnahmen. Beispielsweise kommt eine Testung von Kontaktpersonen in Betracht, um lokale Cluster und Infektionsketten zu identifizieren und möglichst frühzeitig zu unterbrechen. Je nach Infektionsgeschehen und regionaler Gegebenheit werden Schulen aber auch umfassend oder gar vollständig getestet und wenn nötig auch kurzfristig vorübergehend geschlossen, um das Infektionsgeschehen gesichert abklären und eindämmen zu können.

Zuständigkeiten und Vorgehen in Schule bei auftretenden Corona-Fällen 

Schüler_innen, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen. Ein genauer Ablaufplan ist den Schulen landesweit zur Verfügung gestellt worden: 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionssc hutz/300-Coronavirus/Coronavirus_Ansteckungsfall-_-verdacht/Corona-Verdacht-in- Schule_final.pdf

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens empfiehlt die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen. 

Distanzunterricht bei Quarantänemaßnahmen 

Die Anwesenheit in der Schule, also die Teilnahme am Präsenzunterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszugehen. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. 

ANMERKUNG: Sowohl der Präsenz- als auch der Distanzunterricht werden in vergleichbarem Maße zu Bewertungen von Schülerleistungen herangezogen.

Umgang mit Rückkehrenden aus Risikogebieten

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Coronaeinreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu beachten, aus der sich besondere Verpflichtungen für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schulen tätigen Personen ergeben können. Weiterführende Informationen sind auf dessen Sonderseite abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus. 

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete

24.06.2020 13.00

Die wichtigsten Punkte aus der Schulmail vom 23.06.2020


Der Start des Schuljahrs 2020/2021 wird im Interesse der Kinder und Jugendlichen im Regelbetrieb mit Unterricht in Präsenzform erfolgen. Vorrangiges Ziel ist es, nach Maßgabe der Hygienevorschriften einen geregelten, durchgehenden schulischen Lernprozess und eine kontinuierliche Bildungslaufbahn für alle Schülerinnen und Schüler im gesamten Schuljahr zu ermöglichen. Das Ministerium für Schule und Bildung und alle Schulaufsichtsbehörden werden hierbei umfassende Anstrengungen unternehmen, um Ihre Arbeit an unseren Schulen bestmöglich zu unterstützen. 

Auch an den weiterführenden Schulen ist davon auszugehen, dass der gebundene Ganztag mit seinen den Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragenden und ihre Kompetenzen fördernden Angeboten wieder zum Alltag gehören wird. 

Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen – mit einem entsprechenden Hygienekonzept – wieder möglich. 

Für das kommende Schuljahr ist Präsenzunterricht nach Stundenplan vorzusehen. Aufgrund schulinterner, lokaler oder regionaler Vorkommnisse ist nicht auszuschließen, dass Unterricht, auch nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, zeitweilig oder in Ausnahmefällen auch länger anhaltend nicht als Präsenzunterricht erteilt werden kann und es zu einer Mischung aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt. Die Entscheidungen hierzu treffen die Schulleitungen und informieren darüber die Schulaufsicht.  

Zudem sollen alle Beteiligten im kommenden Schuljahr mehr Zeit zur Vorbereitung auf das Abitur erhalten. Die Abiturprüfungen 2021 werden daher um neun Unterrichtstage nach den Osterferien 2021 verschoben und beginnen erst am Freitag, dem 23. April 2021. Für das nun anstehende Schuljahr 2020/2021 gilt der Grundsatz, dass der Unterricht in Präsenzform den Regelfall darstellt. Soweit aus Gründen des Infektionsschutzes kein Präsenzunterricht möglich sein sollte, findet Unterricht auf Distanz statt. 

10.06.2020 14.45

Liebe Eltern,

zum Ende des Schuljahres wird uns und sicher auch Ihnen immer deutlicher, dass die seit Wochen andauernde Ausnahmesituation und die damit zusammenhängenden Belastungen für alle spürbar werden. 

Zu den Abläufen bis zu den Ferien habe ich einige wichtige Informationen für Sie:

aktueller Präsenzunterricht

Zurzeit findet Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen nach den bekannten Präsenzplänen/ Stundenplänen statt; dieser Unterricht wird weiterhin durch den digitalen Unterricht ergänzt.

Wie Ihnen bekannt ist, hat das Land NRW für die Grundschulen die komplette Öffnung ab dem 15.5. verkündet. Aktuell kann ich als Schulleiter des AHG nicht voraussagen, welche Entscheidungen für die weiterführenden Schulen noch getroffen werden. Ich halte Sie natürlich weiterhin zeitnah über die Entwicklung an unserer Schule auf dem Laufenden

Die Q1 als zukünftige Prüfungsstufe erhält täglichen Präsenzunterricht.

Für die EF wird in den kommenden Schulwochen der Präsenzunterricht auf 3-4 Tage ausgeweitet. Hierdurch sollen die Schüler_innen der EF nochmals intensiv auf die Qualifikationsphase vorbereitet werden.

Die Unterrichtszeiten des Präsenzunterrichtes erhalten die SuS zeitnah per E-Mail (IServ).

Abitur

Die feierliche Übergabe der Abiturzeugnisse findet am 19.06.2020 nach einer ökumenischen Segensfeier (in der Kirche St. Josef) im AHG unter Berücksichtigung unseres Hygienekonzepts statt.

Zeugnisse

Alle Schüler_innen bekommen ihre Zeugnisse in der letzten Schulwoche an ihrem jeweils letzten Präsenztag ausgehändigt. 

Letzter Schultag

Der letzte Schultag im Schuljahr 2019/20 ist für uns alle der 26.06.2020. 

Schulpflicht

Auch wenn die Schüler_innen voraussichtlich nach der Zeugnisübergabe keinen Präsenzunterricht mehr haben werden, gilt die Schulpflicht formal bis zum 26.06.2020. 

Wir hoffen, dass wir in den verbleibenden 2 Schulwochen keinen neuen negativen Überraschungen mehr ausgesetzt sein werden, die unsere Vorbereitungen und Überlegungen, auch für das neue Schuljahr, beeinträchtigen.

Für Ihre große Unterstützung und Ihr Verständnis in der zurückliegenden Zeit der Corona-Pandemie bedanke ich mich als Schulleiter an dieser Stelle nochmals ganz herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

M. Hilbk, OStD

Schulleiter

15.05.2020 10.15 Uhr

Elternbrief

Liebe Eltern, liebe Schüler_innen,

wir haben in den letzten Tagen intensiv an der Konzeption des Präsenzunterrichts für die verbleibenden Wochen in diesem Schuljahr gearbeitet und freuen uns darauf, alle Schülerinnen und Schüler in Form eines rollierenden Systems in der Schule wiederzusehen. Somit wird es in den verbleibenden Wochen bis zum Schuljahresende eine Mischung aus Präsenzunterricht und Homeschooling geben. Die hier vorgestellten Planungen beruhen neben den ministeriellen Vorgaben auf unseren schulinternen Personal- und Raum-ressourcen. Allen nachfolgenden Ausführungen möchte ich voranstellen: Oberstes Gebot und ministerielle Vorgabe für sämtliche Maßnahmen ist und bleibt der Infektionsschutz.

Bitte bedenken Sie Folgendes:

  • Schicken Sie Ihr Kind nur gesund zur Schule u. melden es ggf. telefonisch im Sekretariat ab. 
  • Bitte gehen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam genau das Hygienekonzept durch. Nur wenn alle informiert sind, können wir unseren schulischen Beitrag zum Infektionsschutz leisten.
  • Denken Sie bitte daran, Ihrem Kind einen Mund-/Nasenschutz für das Betreten des Schulhofes und Schulgebäudes mitzugeben und dessen Handhabung vorab zu erklären. 

1. Zeitplan: Beendigung des Schuljahres, Vorbereitung des neuen Schuljahres

Bis zu den Sommerferien wird ein Präsenzunterricht nur am Vormittag stattfinden.

Weiterhin gilt: Kombination aus Homeschooling und Präsenzunterricht.

Der Präsenzunterricht findet für die Stufen 5 bis EF ab dem 26. Mai statt, und zwar rollierend. Zur Q1 kommt pro Tag immer nur eine Stufe hinzu. 

„Der Präsenzunterricht wird auch an Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I auf den Vormittag beschränkt. Ein Ganztag findet bis zu den Sommerferien aus Gründen des Infektionsschutzes (u.a. Mensa-Betrieb, Durchmischung von Schülergruppen) in der Sekundarstufe I nicht statt.“ (Staatssekretär Mathias Richter) Selbstverständlich hat die Stadt einen Busverkehr organisiert, der den Infektionsschutz gewährleistet.

Terminübersicht, der Sie entnehmen können, wann welche Klasse bis zu den Sommerferien Unterricht hat:

WochentagDatumJahrgänge, die Präsenz-Unterricht haben
Montag25.05.2020Q1
Dienstag26.05.2020Q1 + 5
Mittwoch27.05.2020Q1 + 6 + Int. Klasse 1
Donnerstag28.05.2020Q1 + 9 + Int. Klasse 2
Freitag29.05.2020Q1 + 8
Samstag30.05.2020 
Sonntag31.05.2020 
Montag01.06.2020Pfingstmontag
Dienstag02.06.2020Pfingstferien
Mittwoch03.06.2020mdl. Abitur
Donnerstag04.06.2020Q1 + 7
Freitag05.06.2020Q1 + EF
Samstag06.06.2020 
Sonntag07.06.2020 
Montag08.06.2020Q1 + 5 + Int. Klasse 1
Dienstag09.06.2020Q1 + 6
Mittwoch10.06.2020Q1 + 9 + Int. Klasse 2
Donnerstag11.06.2020Fronleichnam
Freitag12.06.2020bew. Ferientag
Samstag13.06.2020 
Sonntag14.06.2020 
Montag15.06.2020Q1 + 8
Dienstag16.06.2020Q1 + 7
Mittwoch17.06.2020Q1 + EF
Donnerstag18.06.2020Q1 + 5
Freitag19.06.2020Abiturentlassung
Samstag20.06.2020 
Sonntag21.06.2020 
Montag22.06.20205 + 9
Dienstag23.06.20207 + Int. Klasse
Mittwoch24.06.20206 + 8
Donnerstag25.06.2020EF
Freitag26.06.2020Zeugnisausgabe

Die Stundenpläne für die Klassen 5-EF erhalten Sie im Laufe der kommenden Woche. Der Unterricht wird sich hauptsächlich auf die schriftlichen Fächer in klassengebundenen Fächern beziehen. Um den geforderten Abstand von mind. 1,5m einhalten zu können, werden die Klassen geteilt.

2. Hygienekonzept  

Der Hygieneplan (s. Homepage) wird fortlaufend aktualisiert und den Plänen und Vorgaben der Gesundheitsbehörde angepasst.

Das allgemeine Verhalten im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz muss auf unser Hygienekonzept abgestimmt werden, daher gilt: Die Abstandsregel muss auch außerhalb des Schulgeländes eingehalten werden. 

WIR SIND FÜR UNS UND ANDERE VERANTWORTLICH!

3. Wichtige Informationen zur schulischen Organisation und zu den Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sek I und Sek II für das Schuljahr 2019/20

Erprobungsstufe

Bis zum Ende des Schuljahres werden keine Klassenarbeiten mehr geschrieben.

Die Unterrichtszeit ist von der 1. bis zur 6. Stunde. Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt, so dass der Abstand gewahrt bleibt. 

Der Unterricht findet überwiegend beim Klassenleitungsteam und bei den Hauptfach-lehrern_innen statt und dient auch der Nachbereitung des digitalen Lernens. 

In der letzten Schulwoche hat die Stufe 5 Unterricht am Montag, den 22.06., die Stufe 6 am Mittwoch, den 24.6., jeweils beim Klassenleitungsteam.

Alle Schüler_innen werden versetzt. Für die Stufe 5 gilt das ohnehin, weil die Klassen 5 und 6 eine pädagogische Einheit bilden. Für die Stufe 6 gilt das in diesem Schuljahr aber auch. 

Wenn Eltern trotz Versetzung in die nächsthöhere Stufe einen Schulformwechsel für ihr Kind wünschen oder in Erwägung ziehen, sollten die Eltern zeitnah Kontakt zur Klassenleitung oder zur Koordination der Erprobungsstufe aufnehmen, um ein Beratungsgespräch zu führen.

Eltern und Schüler_innen dürfen und sollten gerne Rückmeldung darüber geben, wenn insgesamt die Aufgaben zuviel für die Schüler_innen werden.

Jedes Kind hat  sicherlich mit seinem individuellen Lerntempo und der Belastbarkeit bei der Erledigung der Aufgaben eigene Maßstäbe.

Für alle Beteiligten ist die aktuelle Krisen-Situation belastend und muss immer wieder neu bewertet werden. Eine konstruktive Kommunikation und eine vertrauensvolle Gesprächsform sind sicher die beste Basis für ein gutes Miteinander. 

Mittelstufe

Klasse 7: 

Versetzung:

Alle Schüler_innen der Klasse 7 werden in die Klasse 8 versetzt, auch wenn die Leistungsan-forderungen der bisherigen Klasse nicht erreicht sind. 

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch eine Wiederholung besser gefördert werden kann, wird die Klassenkonferenz diese empfehlen. Die letzte Entscheidung darüber liegt aber bei den Eltern. 

Erweiterung der Wiederholungsmöglichkeiten:

Eine freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe wird – ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer im Bildungsgang – ermöglicht. Sollte eine freiwillige Wiederholung angestrebt werden, beraten die Klassenleitungsteams und die Mittelstufenkoordination über den Ablauf.

Klassenarbeiten: 

Reguläre Klassenarbeiten werden in diesem Schuljahr nicht mehr geschrieben.

Leistungsbewertung:

Die Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr beruhen auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote im ersten Halbjahr. Die Ergebnisse des digitalen Unterrichts können positiv gewürdigt werden. Nicht erbrachte Leistungen aus der Zeit des Unterrichts auf Distanz können nicht bewertet werden. In diesen Fällen wird verstärkt oder vollständig auf die Benotung des vergangenen Halbjahres zurückgegriffen.

Klassenfahrt:

Bislang haben wir noch keine Informationen, ob die zu Beginn der Klassenstufe 8 geplanten Klassenfahrten stattfinden können. Wir gehen im Moment davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird, da sich eine Klassenfahrt und der vermutlich weiterhin geforderte Mindestabstand ausschließen. Deshalb können die Ansparpläne für die Klassenfahrt zunächst einmal ausgesetzt werden. Für den Fall, dass eine Rückzahlung der bislang geleisteten Überweisungen gewünscht wird, informieren Sie bitte das Sekretariat (Tel. 02561/93730). Wir weisen aber darauf hin, dass eine Entscheidung, dass die Fahrten wider Erwarten doch stattfinden werden, recht plötzlich gefällt werden kann, je nachdem wie sich die Infektionsraten entwickeln.

Klasse 8: 

Versetzung:

Alle Schüler_innen der Klasse 8 werden in die Klasse 9 versetzt, auch wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse nicht erreicht sind. 

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch eine Wiederholung besser gefördert werden kann, wird die Klassenkonferenz diese empfehlen. Die letzte Entscheidung darüber liegt aber bei den Eltern. 

Erweiterung der Wiederholungsmöglichkeiten:

Eine freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe wird – ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer im Bildungsgang – ermöglicht. Sollte eine freiwillige Wiederholung angestrebt werden, beraten die Klassenleitungsteams und die Mittelstufenkoordination über den Ablauf.

Schulformwechsel: 

Nach wie vor gilt, dass ein Schulformwechsel nur bis zum Ende der Klasse 8 vorgenommen werden kann. Auch hier sollte ein Beratungsgespräch mit der Klassenleitung und/oder der Mittelstufenkoordination geführt werden.

Klassenarbeiten: 

Reguläre Klassenarbeiten werden in diesem Schuljahr nicht mehr geschrieben. 

Leistungsbewertung: 

Die Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr beruhen auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote im ersten Halbjahr. Die Ergebnisse des digitalen Unterrichts können positiv gewürdigt werden. Nicht erbrachte Leistungen aus der Zeit des Unterrichts auf Distanz können nicht bewertet werden. In diesen Fällen wird verstärkt oder vollständig auf die Benotung im vergangenen Halbjahres zurückgegriffen.

Klasse 9: 

Versetzung:

Die Schüler_innen der Klasse 9, die die Versetzungsbedingungen erfüllen, werden in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt. Anders als sonst werden Schüler_innen auch dann zur Nachprüfung zugelassen, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist, um einen Abschluss oder eine Berechtigung  (in diesem Fall die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) zu erwerben. Es finden dann mehrere Prüfungen statt. Die Prüfungsaufgaben werden dem tatsächlich erteilten Unterricht in der jeweiligen Klasse entnommen. 

Möglichkeit zur Leistungsverbesserung:

Den Schüler_innen der Klasse 9 wird auf Wunsch im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten bei Minderleistungen Gelegenheit zu zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen mit dem Ziel der Notenverbesserung im noch laufenden Halbjahr gegeben. Die Schüler_innen werden entsprechend beraten.

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch eine Wiederholung besser gefördert werden kann, wird die Klassenkonferenz diese empfehlen. Die letzte Entscheidung darüber liegt aber bei den Eltern. 

Erweiterung der Wiederholungsmöglichkeiten:

Eine freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe wird – ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer im Bildungsgang – ermöglicht. Sollte eine freiwillige Wiederholung angestrebt werden, beraten die Klassenleitungsteams und die Mittelstufenkoordination über den Ablauf.

Klassenarbeiten: 

Reguläre Klassenarbeiten werden in diesem Schuljahr nicht mehr geschrieben. 

Leistungsbewertung: 

Die Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr beruhen auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote im ersten Halbjahr. Die Ergebnisse des digitalen Unterrichts können positiv gewürdigt werden. Nicht erbrachte Leistungen aus der Zeit des Unterrichts auf Distanz können nicht bewertet werden. In diesem Fall wird verstärkt oder vollständig auf die Benotung im vergangenen Halbjahreszeugnis zurückgegriffen.

Oberstufe

Änderung der der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) für das Schuljahr 2019/2020

Grundsätzliches:

Bestehende Spielräume bei der Leistungsermittlung und Leistungsbewertung der APO-GOSt sind im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten zur Vermeidung von Nachteilen für die Schüler_innen zu nutzen.

Die Ergebnisse des digitalen Unterrichts können positiv gewürdigt werden. Nicht erbrachte Leistungen aus der Zeit des Unterrichts auf Distanz können nicht bewertet werden.

Alle Fächer im zweiten Halbjahr des Schuljahrs 2019/2020 gelten als durchgehend belegt. Dies gilt auch für die Belegung der neu einsetzenden oder fortgeführten zweiten Fremdsprache, die zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erforderlich ist.

Von dem Grundsatz zur gleichwertigen Bildung der Kursabschlussnote aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche (Klausuren und Sonstige Mitarbeit) kann zugunsten der Schüler_innen abgewichen werden.

Stufe EF:

Klausuren:

Die landeseinheitlich zentral gestellte Klausur entfällt. Ebenso entfallen alle weiteren Klausuren.

Versetzung:

Alle Schüler_innen, die im Schuljahr 2019/2020 die Einführungsphase besuchen, gehen ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über.

Der Erwerb und die Zuerkennung von Abschlüssen am Ende der Einführungsphase richtet sich nach § 40 Absatz 2 und 3. Hierzu ist ein individueller Beratungstermin möglich, für Schüler_innen, die die Schule nach der Einführungsphase verlassen.

Stufe Q1:

Klausuren:

Die Anzahl der Klausuren im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase in den zwei Leistungskursen und in den von den Schüler_innen schriftlich gewählten Grundkurs wird auf jeweils eine verringert.

Wir halten Sie wie immer zeitnah über die Homepage über alle Entwicklungen und unsere Entscheidungen auf dem Laufenden! Bitte unterstützen Sie Ihr Kind nach wie vor so gut es geht im Distanzunterricht. Dieser wird in diesem Schuljahr trotz der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes weiterhin eine entscheidende Rolle für den Bildungserfolg unserer Kinder behalten!

Liebe Eltern, wir freuen uns sehr unsere Schülerinnen und Schüler bald wieder am Alexander-Hegius-Gymnasium begrüßen zu dürfen.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund.

M. Hilbk

(Schulleiter)

07.05.2020 13 Uhr

Liebe Schüler_innen, Eltern und Lehrkräfte,

wie erwartet liegt die 20. Schulmail vor, die im Kern folgende Informationen für das Gymnasium enthält:

Präsenzunterricht der Q1 ab dem 11.05.2020

Ab dem 26. Mai 2020, dem Tag nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen, kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe Schülerinnen und Schüler aus allen Jahrgangstufen im Rahmen der vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten im annähernd gleichen Umfang bis zum Ende des Schuljahres dazu.

Konkrete Regelungen zur weiteren Schulöffnung sind in Vorbereitung und werden zeitnah kommuniziert.

Regelung zu Klausuren und Klassenarbeiten:

Angesichts der für dieses Schuljahr geänderten schulrechtlichen Grundlagen soll auf Klassenarbeiten weitgehend verzichtet und stattdessen anderen Wegen der Leistungsbeurteilung der Vorrang gegeben werden. Einzige Ausnahme bilden hier die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an die Stelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden.

Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist aufrechtzuerhalten

Herzliche Grüße,

Michael Hilbk

Schulmail Nr. 20 des MSB NRW, 07.05.2020 
(Matthias Richter, Staatssekretär)

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

am gestrigen Dienstag hatte ich Ihnen eine schnellstmögliche Information über weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes zugesagt. Diese Zusage möchte ich mit dieser SchulMail Nr. 20 einlösen.

Außerdem erhalten Sie mit dieser SchulMail Informationen über die Auswirkungen des am 30. April 2020 im Landtag von Nordrhein-Westfalen beschlossenen Bildungssicherungsgesetzes auf die Bildungsgänge der jeweiligen Schulformen. Schließlich ergänzen wir diese Informationen mit Hinweisen zu Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der öffentlichen Schulträgerseite sowie mit der Unfallkasse NRW unter Mitwirkung wissenschaftlicher Expertise ganz aktuell abgestimmt wurden.

Die nächsten Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes gestalten sich in Nordrhein-Westfalen wie folgt:

I. PRÄSENZUNTERRICHT IN DEN GRUNDSCHULEN

Ab morgen, 7. Mai 2020, wird in dieser Woche in den Grundschulen der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen wiederaufgenommen. Am 7. und 8. Mai 2020 findet also Unterricht nur für die Viertklässler statt. Darüber hatte ich Sie bereits mit der SchulMail Nr. 17 vom 30. April 2020 informiert.

Ab Montag, 11. Mai 2020, werden tageweise rollierend alle Jahrgänge der Grundschule wieder unterrichtet. Um allen Schülerinnen und Schülern auch in dieser außergewöhnlichen Zeit einen gleichen Zugang zur Schule zu ermöglichen, bedeutet dies: Pro Wochentag wird ein Jahrgang in der Schule unterrichtet; am Folgetag der nächste Jahrgang. Unter Berücksichtigung der Feiertage werden die Schulleitungen sicherstellen, dass alle Jahrgänge bis zum Ende des Schuljahres in möglichst gleichem Umfang unterrichtet werden. Dieses auf einzelne Tage ausgerichtete Rotationsmodell kann in Absprache mit der Schulaufsicht auch auf zwei aufeinanderfolgende Tage abgeändert werden. Dabei ist ebenfalls sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien und unter Berücksichtigung der Feiertage möglichst im gleichen Umfang am Präsenzunterricht teilnehmen können. Für Schulen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht gilt die Regelung entsprechend für die einzelnen Lerngruppen.

Alle Schulen sollen, auch im Interesse der Eltern, einen transparenten und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben.

II. PRÄSENZUNTERRICHT AN DEN ALLGEMEINBILDENDEN WEITERFÜHRENDEN SCHULEN

Ebenso wie mit den Grundschulverbänden wurden in der vergangenen Woche auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Lehrer- und Elternverbänden sowie Schulleitungsvereinigungen und Gewerkschaften für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen geführt. Dabei ging es um gemeinsame Grundsätze, Prioritäten und die Machbarkeit von Szenarien für die schrittweise Ausweitung eines Präsenzunterrichts an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen.

Grundlage dieser Gespräche war unter anderem das von der Kultusministerkonferenz am 29. April beschlossene „Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen“, wonach in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien möglichst jede Schülerin und jeder Schüler tageweise die Schule besuchen können soll. Präsenzunterricht und das Lernen zu Hause bzw. das Lernen auf Distanz sollen dabei abwechseln und eng aufeinander abgestimmt werden.

  • Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Sekundarschule) neben der Jahrgangsstufe 10 ein bis zwei weitere Jahrgänge rollierend in die Schule. Entsprechendes gilt für die Studierenden der Abendrealschulen.
  • Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe (Gymnasium und Gesamtschule) die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1 in die Schule. Sollten zu diesem Zeitpunkt darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen bzw. Jahrgangsstufen möglich. In den Weiterbildungskollegs kommen die Studierenden des fünften Semesters hinzu, die im Herbst ihre Abiturprüfungen ablegen, ggfs. auch die des vierten Semesters.
  • Ab dem 26. Mai 2020, dem Tag nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen, kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe Schülerinnen und Schüler aus allen Jahrgangstufen im Rahmen der vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten im annähernd gleichen Umfang bis zum Ende des Schuljahres dazu.

Die an den Schulen einzuhaltenden Abstandsgebote und Hygienevorschriften werden in der Regel zur Teilung von Klassen, Kursen und Lerngruppen führen. Dass dafür an den Schulen unterschiedlich viele Lehrkräfte für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, ist uns allen bewusst. Ähnliches gilt für die Raumsituation.

Auch unter Berücksichtigung der oben genannten Verbändegespräche gelten für eine Ausweitung des Unterrichts an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen bis zu den Sommerferien folgende Vorgaben:

  • Vorrang hat die Durchführung von Abiturprüfungen sowie der schriftlichen Prüfungsarbeiten, die anstelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben in Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden.
  • Für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der Qualifikationsphase, die im kommenden Schuljahr das Abitur anstreben, soll sichergestellt werden, dass – soweit erforderlich – eine Klausur in diesem Schulhalbjahr geschrieben wird, um so zu einer angemessenen Leistungsbeurteilung kommen zu können.
  • Darüber hinaus sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und aller Schulformen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht erhalten, auch wenn dies nur an einzelnen Tagen möglich sein sollte.
  • Alle Jahrgangsstufen sind dabei schulintern in vergleichbarem Umfang mit einer Mischung aus Präsenz- und Distanzlernen zu unterrichten, beispielsweise durch ein tageweises Rollieren.
  • Alle Schulen sollen, auch im Interesse der Eltern, einen transparenten und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben. Gleichwohl finden am Freitag, 22. Mai 2020 die Abiturprüfungen im Fach Mathematik statt.
  • Auf eine Vorgabe, welche Fächer vorrangig in Präsenzform zu unterrichtet sind, wird angesichts der unterschiedlichen Situation in den Schulen und mit Blick auf die Gesamtheit der für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehenden Lehrkräfte verzichtet. Dies gilt nicht für die Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungsarbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch für Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss erwerben wollen.
  • Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist aufrechtzuerhalten.
  • Aus Gründen des Infektionsschutzes sollen in der Sekundarstufe I feste und permanente Lerngruppen gebildet werden (z.B. unter derzeitigem Verzicht auf äußere Fachleistungsdifferenzierung und Wahlpflichtkurse mit Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen).
  • Der Präsenzunterricht wird auch an Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I auf den Vormittag beschränkt. Ein Ganztag findet bis zu den Sommerferien aus Gründen des Infektionsschutzes (u.a. Mensa-Betrieb, Durchmischung von Schülergruppen) in der Sekundarstufe I nicht statt.
  • Zur Einhaltung der Hygienevorschriften können nicht mehrere Lerngruppen nacheinander in dem selben Raum unterrichtet werden. Daher findet kein Schichtbetrieb statt.
  • Eine Ausdehnung der Unterrichtszeit auf den unterrichtsfreien Samstag erfolgt nicht.
  • Angesichts der für dieses Schuljahr geänderten schulrechtlichen Grundlagen soll auf Klassenarbeiten weitgehend verzichtet und stattdessen anderen Wegen der Leistungsbeurteilung der Vorrang gegeben werden. Einzige Ausnahme bilden hier die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an die Stelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden. ….
  • Der Präsenzunterricht soll in den kommenden Wochen auch dazu dienen, den wichtigen Beziehungskontakt zwischen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften zu sichern und damit auf die jeweiligen Bedürfnisse der Schülergruppen in den Zeiten von Corona einzugehen. Zudem soll er dazu beizutragen, die Möglichkeiten eines Lernens auf Distanz zu verbessern und entsprechende Grundlagen dafür zu optimieren.

III. UNTERRICHT AN FÖRDERSCHULEN

An den Primarstufen der Förderschulen gilt grundsätzlich dasselbe Prinzip wie an den Grundschulen (Schulstart mit dem 4. Jahrgang am 7. Mai 2020, s. Punkt I.). Eine Ausnahme bilden die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche und motorische Entwicklung (KME). Über die Rahmenbedingungen und möglicherweise besonderen Auflagen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts an diesen Förderschulen sind inzwischen Gespräche mit Interessenvertretungen von Eltern, Lehrkräften sowie Schulträgern geführt worden. Hier stehen kurzfristig noch Klärungen an, so dass der Präsenz-Unterrichtsbetrieb an diese Schulen in der kommenden Woche (11. – 15 Mai. 2020) noch ruht.

Ab Montag, 11. Mai 2020, gilt für die übrigen Jahrgänge an Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten als KME und GE grundsätzlich dasselbe Vorgehen wie an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen. Das bedeutet: Bildung konstanter Lerngruppen in allen Jahrgangsstufen mit dem Ziel, diese bis zum Ende des Schuljahres in möglichst gleichem Umfang in Präsenzform in einem rollierenden System zu unterrichten. Der Unterricht für zielgleich lernende Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, die jetzt vor Prüfungen stehen, findet weiterhin statt.

IV. CORONA-BETREUUNGSVERORDNUNG

Eine Grundlage der Wiederaufnahme des Schulbetriebs für weitere Schülergruppen ist die Corona-Betreuungsverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Neufassung tritt mit Wirkung vom 7. Mai 2020 in Kraft. Sie bestimmt unter anderem, dass in allen Schulen beim Unterricht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Schülerinnen und Schülern und auch zu den Lehrkräften zu wahren ist. Die neue Betreuungsverordnung finden Sie unter:

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200505_coronabetrvo_ab_07.05.2020.pdf

V. HYGIENESTANDARDS

Auf der Grundlage der Informationen aus der 15. SchulMail sind gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in Zusammenhang mit Covid-19″ erarbeitet und mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW abgestimmt worden…

VI. SCHULRECHTLICHE ÄNDERUNGEN

Der Landtag hat in der vergangenen Woche dem „Bildungssicherungsgesetz“ sowie den auf seiner Basis vorgenommenen Änderungen für die verschiedenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen zugestimmt. Damit entfallen in diesem Jahr die landeseinheitlich gestellten Aufgaben in Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an deren Stelle treten, können auch zu einem späteren Zeitpunkt geschrieben werden.

Auch der Verzicht auf Versetzungsbestimmungen beim Übergang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe gehört zu den wesentlichen Punkten dieser schulrechtlichen Änderungen. Die Vergabe von Abschlüssen und Berechtigungen bleibt gleichwohl an die Einhaltung der Leistungsanforderungen gebunden. Im Anhang dieser SchulMail erhalten Sie weitere Informationen zu den schulrechtlichen Änderungen, die für die Umsetzung der oben genannten Eckpunkte von grundlegender Bedeutung sind. Zudem möchte ich Sie noch einmal auf die so genannte FAQ-Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen aufmerksam machen; Sie finden diese unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html__

Die erweiterten Regelungen für die Berufskollegs werden Ihnen in gesonderter SchulMail am morgigen Donnerstag übermittelt.

Abschließend möchte ich Ihnen danken, dass Sie und alle am Schulleben beteiligten Gruppen, in den herausfordernden Zeiten dieser Pandemie eine schrittweise Rückkehr in einen geordneten, verlässlichen Schulalltag ermöglichen und dabei auch mit Ängsten und Sorgen ganz unterschiedlicher Personen und Gruppen umgehen. Danke für Ihr Engagement, Ihre Umsicht und Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

05.05.2020 – 11 Uhr

Guten Morgen liebe Schüler_innen, Eltern und Lehrkräfte, das Schulministerium hat uns heute mit der 19. Schulmail mitgeteilt, dass für diese Woche keine Ausweitung auf weitere Schülergruppen vorgesehen ist.

Beste Grüße

Michael Hilbk

Schulmail Nr. 19  des MSB NRW, 05.05.2020, gekürzt (Matthias Richter, Staatssekretär) 

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dieser SchulMail möchte ich Sie heute kurz über die in dieser Woche vorgesehenen Schritte zur Wiederaufnahme des Unterrichts für weitere Schülergruppen sowie vorab über anstehende Entscheidungs- und Informationstermine benachrichtigen.

KEINE AUSWEITUNG DES UNTERRICHTS AN DEN WEITERFÜHRENDEN SCHULEN IN DIESER WOCHE

Über das bisherige Maß an Unterricht und Lernangeboten für die Abschlussklassen hinaus ist für diese Woche eine Ausweitung auf weitere Schülergruppen nicht vorgesehen. Diese Festlegung ist auch das Ergebnis von Gesprächen, die wir in der vergangenen Woche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie mit Schulleitungsvereinigungen und Schulträgervertretern geführt haben.



WEITERES VORGEHEN

Am Mittwoch, 6. Mai 2020, beraten erneut die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin darüber, ob und wann weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes für zusätzliche Schülergruppen möglich sein sollen. Wir werden Sie im Anschluss an diese Beratungen über die aus den entsprechenden Beratungsergebnissen zu ziehenden Schlussfolgerungen für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich informieren, spätestens jedoch am Donnerstagvormittag.

Außerdem erhalten Sie in Kürze eine Information über die Auswirkungen des am 30. April 2020 beschlossenen Bildungssicherungsgesetzes auf die Bildungsgänge der jeweiligen Schulformen.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter

04.05.2020 – 12.00

Informationen zur weiteren Schulöffnung

Liebe Schüler_innen, Eltern und Lehrkräfte!

Bislang liegen uns keine Informationen aus dem MSB zur weiteren Schulöffnung am Gymnasium (z.B. Rückkehr der Q1 in den Präsenzunterricht) vor.

Das Schulleitungsteam, unsere Verwaltung, und der Hausmeister haben die angesagte Schulöffnung unter Berücksichtigung der Hygienestandards so gut wie möglich vorbereitet. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie von uns alle notwendigen Informationen zur Umsetzung der Rückkehr in den Präsenzunterricht bekommen, sobald konkrete Termine feststehen.

Ich danke für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Beste Grüße

Michael Hilbk

18.04.2020 – 10.40

Schulmail Nr. 15 des MSB NRW, 18.04.2020, 
(Matthias Richter, Staatssekretär)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der SchulMail Nr. 14 hatte ich Sie insbesondere über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 20. April 2020 informiert. Wie angekündigt, möchte ich mit dieser SchulMail Nr. 15 weitere und ergänzende Hinweise zur Vorbereitung auf diese Wiederaufnahme geben. Dabei handelt es sich insbesondere um Hinweise und Vorgaben zu Hygienemaßnahmen und zum Infektionsschutz. Diese Hinweise und Vorgaben hat das Ministerium für Schule und Bildung auf der Grundlage einer eigens für diese Wiederaufnahme des Schul- und Prüfungsbetriebes erbetenen Stellungnahme von Medizinern und ausgewiesenen Wissenschaftlern erstellt. Die Stellungnahme wurde von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und von der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventionsmedizin (GHUP) erarbeitet.

Darüber hinaus informiere ich Sie nachfolgend nochmals konkret und klarstellend über verpflichtende und freiwillige schulische Veranstaltungen für unterschiedliche Schülergruppen, für die ab Donnerstag, 23. April 2020, die Schulen wieder geöffnet werden.     

Die Zeit ab Montag, 20.04.2020, soll in den Schulen nur zur Vorbereitung dieses Neustarts genutzt werden – unter strikter Wahrung der unten dargestellten Vorgaben für Hygiene und Schutz der Beschäftigten.

Ein „normaler“ Besprechungs- und Konferenzbetrieb ist weder gemeint noch damit vereinbar.        

I. Pflichtige und freiwillige schulische Veranstaltungen

In der SchulMail Nr. 14 wurde ausgeführt, dass die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in der kommenden Woche zunächst alle weiterführenden Schulen betrifft, die Vorbereitungen auf Prüfungen und auf Abschlüsse vornehmen sowie Prüfungen abnehmen.

Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend

  • für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs mit bevorstehenden Terminen für dezentrale Abschlussprüfungen, für den schriftlichen Teil von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stellen (vgl. SchulMail Nr. 14, IV. Ziffer 1) sowie für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen der Ausbildungsvorbereitung und der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage B,
  • für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses (vgl. SchulMail Nr. 14, IV. Ziffer 3),
  • für Schülerinnen und Schüler an allen Förderschulen mit Abschlussklassen (vgl. SchulMail Nr. 14, IV. Ziffer 4).

Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ist freiwillig, weil die Schülerinnen und Schüler den curricularen Unterricht in der Q2 nahezu vollständig erhalten haben. Das Angebot einer freiwilligen schulischen Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung soll den aktuellen Umständen Rechnung tragen und ist daher eine Option, keine Pflicht.

II. Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).

Eine Teilnahme an Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. So muss das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten werden können und erforderlichenfalls die Prüfung in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen.

III. Unterrichtseinsatz von Lehrerinnen und Lehrern

Selbstverständlich trifft das Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherr und Arbeitgeber gegenüber allen Beschäftigten gerade in Zeiten einer Pandemie eine besondere Fürsorgepflicht. Daher treffen wir im Folgenden besondere Regelungen zum Schutz der Beschäftigten, die sich auf die aktuelle Erkenntnislage stützen. Die Regelungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 3. Mai 2020, da die aktuell gültige Fassung der einschlägigen Corona-Betreuungs-Verordnung bis zu diesem Datum befristet ist. Über Folgeregelungen werde ich Sie rechtzeitig informieren. Soweit darüber hinaus dienst- und arbeitsrechtliche Regelungen im Einzelfall durch Schulleitungen oder Schulaufsichtsbehörden getroffen werden müssen, gilt als oberster Grundsatz, dass mögliche Gesundheitsgefährdungen so weit wie möglich auszuschließen sind.

1. Lehrerinnen und Lehrer mit Vorerkrankungen

Insbesondere bei nachfolgenden Vorerkrankungen besteht – unabhängig vom Lebensalter – grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19):

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
  • Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
  • Chronische Lebererkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Diabetis mellitus
  • Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

Deshalb ist bei Lehrerinnen und Lehrern mit diesen Vorerkrankungen ein besonderer Schutz erforderlich. Diese Lehrerinnen und Lehrer dürfen zunächst bis zum Beginn des 4. Mai 2020 aus Gründen der Fürsorge nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an (z.B. prüfungsvorbereitenden) Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) – zulässig.

Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der Lehrkraft gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Art der Vorerkrankung ist aus Gründen des Datenschutzes nicht anzugeben.

Bei bestehenden Unsicherheiten über das Vorhandensein einer Vorerkrankung sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.

2. Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben

Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind unabhängig von Vorerkrankungen nicht im Präsenzunterricht einzusetzen. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) – zulässig.

Wollen Lehrerinnen und Lehrer dieser Altersgruppe in der Schule im Präsenzunterricht freiwillig tätig werden, ist dies möglich. Eine kurze schriftliche Erklärung gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter ist erforderlich.

3. Lehrerinnen und Lehrer mit Schwerbehinderungen

Bei einer Schwerbehinderung – ohne Vorerkrankung und vor Vollendung des 60. Lebensjahres – ist ein Einsatz auch im Unterricht grundsätzlich möglich. Bei bestehenden Unsicherheiten sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Die Vertretungen der Schwerbehinderten sind einzubinden.

4. Schwangere Lehrerinnen

Aus arbeitsmedizinischen Gründen ist angesichts der derzeitigen Umstände ein Beschäftigungsverbot für eine schwangere Lehrerin auszusprechen. Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden werden um entsprechende Veranlassung gebeten.

5. Pflegebedürftige Angehörige mit Vorerkrankungen

Ebenfalls kein Einsatz im Präsenzunterricht erfolgt bei Lehrerinnen und Lehrern, die pflegebedürftige Angehörige mit Vorerkrankungen (siehe hierzu III.1.) im häuslichen Umfeld betreuen.

Hier erfolgt der Nachweis der Betreuung eines vorerkrankten Angehörigen durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Art der Vorerkrankung des Angehörigen ist aus Gründen des Datenschutzes nicht anzugeben.

IV. Anforderungen an die Hygiene in der Schule

Basierend auf der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) ist bei der Beachtung von Präventionsmaßnahmen und der Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen die Wiederaufnahme des Schulbetriebs möglich. Auch Prüfungen können dann durchgeführt werden.

Im Wesentlichen sind die nachstehend genannten Punkte zu beachten:

  • Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Teilnehmerzahl ist zu begrenzen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und der Zahl der benötigten Aufsichtspersonen. Es muss zwischen den Schülerinnen und Schülern (Prüflingen) und zwischen diesen und Lehrkräften (Prüfende / Aufsichtspersonal) ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden können.

Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.

Personen mit bestimmten Vorerkrankungen (s.o.) sollten Rücksprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt nehmen.

  • Persönliches Verhalten

Neben Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden.

  • Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Symptomen

Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen auszuschließen. Die Beteiligten (Prüflinge und Prüfende) sollten keiner gefährdeten Gruppe (s.o.) angehören. Zur Symptomatik bei COVID-19 finden Sie Hinweise in der verlinkten medizinisch-hygienischen Stellungnahme.

  • Gestaltung des Unterrichts- bzw. Prüfungsraums

Die Gestaltung der Räumlichkeit muss von der Tisch- und Sitzordnung, dem Zugang zum Raum (auch Treppenhäuser und sonstige Verkehrsflächen) und zum Sitzplatz, den Belüftungsmöglichkeiten und dem Zugang zu Toiletten und Waschgelegenheiten die Gewähr bieten, dass der vorgegebene Mindestabstand zwischen Prüflingen und Prüfern von 1,5 Metern zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. Die Hand-Kontaktflächen wie z.B. Tische sollen leicht zu reinigen sein.

  • Erweiterte Präventivmaßnahmen durch Tragen von Masken

Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.

  • Händewasch- und Händedesinfektionsmöglichkeiten

Es ist für ausreichende Hände-Waschmöglichkeiten zu sorgen. Die Sanitäranlagen müssen mindestens mit ausreichend Seifenspendern ausgestattet sein. Sie müssen unter dem Kriterium der Abstandswahrung gut erreichbar sein. Der Zugang zur Händedesinfektion sollte vor Eintritt in den Unterrichts- bzw. Prüfungsraum und gegebenenfalls zusätzlich an gut erreichbaren Plätzen im Gebäude wie z.B. auf Fluren ermöglicht werden. Auf das Händeschütteln soll verzichtet werden. Die Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden gewaschen werden. Hautverträgliche Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis können bei nicht sichtbarer Verschmutzung alternativ benutzt werden.

  • Mittel für die Händehygiene und für Reinigung und Flächendesinfektion
    Bei Verwendung von Desinfektionsmitteln für bestimmte, häufig von unterschiedlichen Personen berührten Flächen sollten nur geeignete Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet werden. Ihr Schulträger verfügt dazu über die notwendigen Informationen.
  • Standards für die Sauberkeit in den Schulen 

Potentiell kontaminierte Flächen, die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen könnten, sollen durch eine arbeitstägliche Reinigung und in zuvor definierten Bereichen (z.B. Handkontaktflächen, gemeinsam benutze Tastaturen, Sanitäranlagen, Türkliniken und Treppenläufe) ggfls. durch eine zusätzliche Flächendesinfektion mittels Wischdesinfektion (z.B. vorgetränkte Wischtücher) dekontaminiert werden. Es sollten nur geeignete Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet werden. Ihr Schulträger verfügt dazu über die notwendigen Informationen.

  • Hygieneplan

Die ergriffenen Maßnahmen sollen Eingang finden in den Hygieneplan nach § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz.  

  • Kommunikation der Prüfungsbedingungen

Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen sollen schriftlich zusammengefasst werden und allen Beteiligten einschließlich der Erziehungsberechtigten, des sonstigen Schulpersonals und sonstiger Personen, die sich während des Unterrichts und der Prüfungen im Schulgebäude aufhalten, ausgehändigt oder in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden.

Die medizinisch-hygienische Stellungnahme können Sie hier nachlesen.

Schulträger, die sich über zuverlässige Beschaffungsmöglichkeiten für geeignete Desinfektions- und Reinigungsmittel sowie für geeignete Masken für den Infektionsschutz informieren wollen, können das hier tun:

Krisenstab bei der Bezirksregierung Münster

Krisenstab@brms.nrw.de

Mobil: 0173/2918330

V. Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler

Ein besonderes Thema ist der Umgang mit Ängsten vor Ansteckung mit dem Corona-Virus (COVID-19), die neben Lehrkräften auch Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ggf. haben. Diese Ängste müssen in jedem Fall ernst genommen werden. Für die Betroffenen ist es hilfreich, möglichst umfassend und transparent über die vor Ort geltenden Sachverhalte und die durchgeführten Hygienemaßnahmen informiert zu werden. Verunsicherte Menschen benötigen klare Information: Was kann ich selbst tun, wie geht es weiter, auf welche Unterstützungsangebote kann ich zurückgreifen?

Sollte es sich hierbei um Ängste handeln, die sehr stark ausgeprägt sind, können sich alle zuvor genannten Betroffenen auch an die für sie zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle wenden, die Kontaktdaten finden Sie hier.

Mehr Informationen zum Thema „Umgang mit Ängsten“ haben wir auch auf unserer Informationsseite „Schule und Corona“ zusammengestellt.

Auf dieser Informationsseite gibt es darüber hinaus auch weitere Informationen für Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler zu Themen wie Gestaltung des ersten Unterrichtstages, Umgang mit heterogenen Lernausgangslagen, Eltern- und Schülerfragen, sowie ein Spezial „Sicher durchs Abitur“.

Ich hoffe sehr, dass uns der behutsame Wiedereinstieg in den Schulbetrieb und die am kommenden Montag, 20. April 2020, beginnenden Vorbereitungsmaßnahmen gut gelingen werden und dass die mit dieser SchulMail übermittelten Vorgaben und Informationen für Ihre Arbeit hilfreich sind und als Unterstützung dienen.

Erneut möchte ich mich für Ihre Arbeit ganz herzlich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

18.04.2020 – 10.26

Schulmail Nr. 14 des MSB NRW, 16.04.2020, gekürzt 
(Matthias Richter, Staatssekretär)

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage des gestern gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder plant das Ministerium für Schule und Bildung eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen.

Wie dies im Einzelnen geschehen soll, möchte ich Ihnen in Ergänzung zu der 13. SchulMail vom gestrigen Mittwoch erläutern:

I. SCHRITTWEISE WIEDERAUFNAHME DES SCHULBETRIEBS

Die gestrige Entscheidung macht es möglich, dass nach entsprechenden Vorbereitungen der Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen ab Donnerstag, 23. April 2020, wiederaufgenommen wird. Dabei geht es an allen weiterführenden Schulen um Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie die Vorbereitung auf Abschlüsse. Dazu sollen zunächst die Lehrerinnen und Lehrer vom 20.

April 2020 bis einschließlich 22. April 2020 Vorlauf erhalten, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Voraussetzungen für den Schulbetrieb schaffen zu können.

Die Grundschulen hingegen bleiben aufgrund der gestern getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen.

Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

II. SCHULORGANISATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

1. HYGIENE

Gemäß § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz besteht die Pflicht, in Schulen die Einhaltung der Infektionshygiene in einem Hygieneplan festzulegen. Einen Musterhygieneplan finden Sie im Bildungsportal unter:

Musterhygieneplan

Weitere Handlungsempfehlungen zum Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern – insbesondere in Prüfungssituationen – sowie das weitere an Schule tätige Personal werden vom Betriebsärztlichen Dienst (B·A·D GmbH) zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus werde ich Ihnen in Kürze weitere Handlungsempfehlungen zur schulischen Hygiene unter Pandemiebedingungen übermitteln, die von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene gemeinsam mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin erarbeitet wurden.

2. RAUMNUTZUNGSKONZEPT

Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.

Die dreitägige Vorlaufzeit vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 gibt die Gelegenheit, in den Schulen Raumnutzungskonzepte zu entwickeln, die einen ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sicherstellen. Es empfiehlt sich ein abgestimmtes Vorgehen mit dem Schulträger.

3. PLANUNG DES PERSONALEINSATZES

Die außergewöhnlichen Umstände für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in den kommenden Wochen erfordern besondere Planungen zum Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Als Folge der Pandemie ergeben sich erhöhte Krankenstände. Zudem bringt Covid-19 besondere Risiken für bestimmte Personengruppen mit sich. Ich werde Ihnen zum Umgang mit den damit verbundenen Fragen weitere Informationen übermitteln.

4. SCHÜLERBEFÖRDERUNG

Ein weiteres Thema, das mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs in engem Zusammenhang steht, ist die Schülerbeförderung. Die Frage einer infektionsschutzrechtlich zulässigen Benutzung von Bussen und Bahnen gehört jedoch nicht zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung.

Mit dem dreitägigen organisatorischen Vorlauf vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 und einer sehr klaren Definition der zunächst erwarteten Schülergruppen können wir jedoch immerhin zur Planungssicherheit konstruktiv beitragen, so dass die zuständigen Stellen ausreichende Kapazitäten schaffen können.

III. FORTSETZUNG UND AUSWEITUNG DER NOTBETREUUNG

Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten.

Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

IV. SCHULFORM- UND BILDUNGSGANGBEZOGENE REGELUNGEN

1. REGELUNGEN FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER AN BERUFSKOLLEGS

[…]

2. ABITURPRÜFUNGEN

Ebenfalls ab dem kommenden Donnerstag, 23. April 2020, sollen die Abiturientinnen und Abiturienten in den allgemeinbildenden Schulen Gelegenheit bekommen, sich gezielt auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Dabei geht es jedoch nicht um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Stundenplan. Vielmehr sollen sie in ihren jeweiligen Prüfungsfächern noch einmal gezielte Lernangebote bekommen. Die Wahrnehmung dieser Angebote ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die sich zuhause auf ihre Prüfungen vorbereiten wollen, können das tun, müssen sich aber bei ihrer Schule abmelden.

Die Verschiebung der Abiturprüfungen um drei Wochen gibt zudem jenen Schülergruppen, die aufgrund der Schulschließungen noch nicht alle Leistungsnachweise für die Zulassung zu den Abiturprüfungen erbringen konnten – also noch nicht alle so genannten Vorabiturklausuren geschrieben haben – Gelegenheit, das nachzuholen.

Für angehende Abiturientinnen und Abiturienten aus dem Kreis Heinsberg, deren Schulen ja bereits länger geschlossen waren, werden zudem unter Nutzung auch der zentralen Nachschreibetermine für die Abiturprüfungen individuelle Lösungen angestrebt.

3. ZENTRALE PRÜFUNGEN 10 (ZP 10)

In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sollen mit Priorität die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, die im Sommer den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss erwerben können. Auch hier ist die bestmögliche Vorbereitung das Ziel.

Da auch diese Klassen aus Gründen des Infektionsschutzes voraussichtlich geteilt werden müssen, wird die Wiederaufnahme des Unterrichts allerdings auch für diese Schülerinnen und Schüler keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bedeuten, sondern vielfach mit einem Wechsel von Lehrkräften und einem den schulischen Verhältnissen anzupassenden Unterrichtsangebot in möglichst allen Unterrichtsfächern, vorrangig aber in den Kernfächern, verbunden sein.

Aufgrund der unterschiedlich weit gediehenen Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler wollen wir in diesem Jahr auf eine Prüfung mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben verzichten. An deren Stelle soll eine durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellende Prüfungsarbeit treten. Diese orientiert sich einerseits an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP 10, nimmt aber andererseits auch stärker auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug – stärker, als das bei zentralen Prüfungen möglich ist. Diese Prüfungsarbeiten können dann auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem für die ZP 10 vorgesehenen ersten Prüfungstag, 12. Mai 2020, geschrieben werden.

Hierzu bedarf es einer Änderung der rechtlichen Vorschriften, die kurzfristig zu erfolgen hat.

4. FÖRDERSCHULEN

[…]

5. LERNEN AUF DISTANZ

Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war.

Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse anregen und organisieren müssen. Dafür hat es in den letzten Wochen viele gute Beispiele gegeben. Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die Expertise unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für das besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.

Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf.

möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.

Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.

V. LEHRERAUSBILDUNG

Das Ruhen des Unterrichts an Schulen hat auch Folgewirkungen für die Lehrerausbildung. Lehramtsstudierende sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen nach Möglichkeit keine Nachteile für ihr berufliches Fortkommen aus der Corona-Krise haben – und wir brauchen mehr denn je neu einzustellende Lehrkräfte.

Mit dem geplanten Bildungssicherungsgesetz und Verordnungsregelungen soll es dem Ministerium und den Hochschulen (nach regionalen

Gegebenheiten) für das Jahr 2020 ermöglicht werden, Anforderungen an die Dauer und Ausgestaltung der Praktika im Lehramtsstudium zu modifizieren.

Einstellungen neuer Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter wird es wie geplant zum 1. Mai 2020 geben; das Einstellungsverfahren in den Bezirksregierungen wird formal weitestgehend flexibilisiert.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulprüfungen noch abschließen müssen, können zudem notfalls noch im Juni nachrücken.

Schließlich werden zum Abschluss der Ausbildung, im Rahmen der Zweiten Staatsprüfungen, modifizierte Unterrichtspraktische Prüfungen im Laufe des Mai vorgesehen, um möglichst Einstellungen in den Schuldienst noch in diesem Schuljahr zu ermöglichen. Hierzu ist im Rahmen der Kultusministerkonferenz am 2. April 2020 beschlossen worden, auch „andere Prüfungsformate bzw. Prüfungsersatzleistungen“ zuzulassen und die Abschlüsse gegenseitig anzuerkennen. Aus dem aktuellen Prüfungszyklus in Nordrhein-Westfalen seit Februar 2020 stehen von rund 3.800 Prüfungen noch knapp 850 Prüfungen aus. Diese waren vom Landesprüfungsamt zunächst für Ende April neu terminiert worden und sollen jetzt im Mai in veränderter Form durchgeführt werden; hierbei werden die bereits geleisteten Planungen und Vorbereitungen der Kandidatinnen und Kandidaten zugrunde gelegt. Der Vorbereitungsdienst der betroffenen Lehramtsanwärterinnen und -anwärter und das Beamtenverhältnis auf Widerruf verlängert sich automatisch mit einer Verschiebung der Prüfungstermine.

VI. UNTERSTÜTZUNG BEI DER RÜCKKEHR IN DEN SCHULISCHEN ALLTAG

Die Rückkehr in den schulischen Alltag unter Beibehaltung besonderer Regeln und Vorsichtsmaßnahmen ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Sie sollten daher auch die psychosozialen und möglichen krisenhaften Aspekte im Blick behalten. Um Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen hierbei nachhaltig zu unterstützen, hat die Landesstelle für Schulpsychologie und Schulpsychologische Krisenintervention ein umfassendes Unterstützungskonzept erarbeitet, das Ihnen ab sofort unter

Krisenintervention

zur Verfügung steht.

Folgende Unterstützungsangebote stehen konkret bereit:

  • Wiederaufnahme des Schulbetriebs – der erste Tag: Beispielplanung für eine Klassenleitungsstunde und für den Ablauf des ersten Tages
  •  Leitfaden: Eine FAQ-Handreichung mit zentralen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ergeben, beantwortet aus schulfachlicher und schulpsychologischer Sicht
  • Video-Clips: kurze Videobeiträgen mit Antworten zu zentralen Fragen, die die Schulgemeinschaft bewegen
  • Sicher durchs Abitur: Tipps für Abiturientinnen und Abiturienten, um sicher, stark und gesund durchs Abitur zu kommen
  • Schulisches und schulpsychologisches Krisenmanagement:
    • Konkrete Hinweise auf Basis des Notfallordners zum schulischen und schulpsychologischen Krisenmanagement
  •  Telefonische Beratung: Beratungsangebot der Schulpsychologischen Beratungsstellen und des Schulischen Krisenbeauftragten

Wegen der weiterhin dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April 2020 erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

16.04.2020 – 10.00h

Guten Morgen liebe Schüler_innen, Eltern und Lehrkräfte, das Schulministerium hat uns heute mit der 13. Schulmail mitgeteilt, dass der Unterricht für die Q2 am 23. April beginnt. Details zum konkreten Unterrichtsstart, Stundenpläne etc. werden wir sehr zeitnah veröffentlichen. Der Unterricht wird sich auf die abiturrelevanten Kurse beschränken, d.h. dass nur die Leistungskurse und die Grundkurse im 3. und 4. Fach unterrichtet werden.

Die Zeitschiene steht (Stand: 16. Aril): ab dem 23. April startet der Unterricht in den abiturrelevanten Fächern, die Prüfungsphase beginnt am 12. Mai.

Ich danke für Eure Geduld und wünsche Euch Gesundheit und trotz aller Widrigkeiten eine gute Vorbereitung auf Eure Prüfungen! 

Mit herzlichen Grüßen 
Michael Hilbk 

Schulmail Nr. 13 des MSB NRW, 16.04.2020
(Matthias Richter, Staatssekretär)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der 12. SchulMail vom 03. April 2020 hatte ich Ihnen zugesagt, am 15.April 2020 über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme sowie über die Ausgestaltung des Schulbetriebes in einem ersten Schritt zu informieren.

Diese Zusage möchte ich heute mit einigen ersten grundlegenden Informationen einlösen. Die nachfolgend dargestellte weitere Vorgehensweise zu einer behutsamen und schrittweisen Öffnung der Schulen erfolgt dabei auf der Grundlage eines heute gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.

Wesentliche Schlussfolgerungen aus dieser Beschlusslage zieht das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) wie folgt:

  • Vor der Öffnung bzw. Teilöffnung der Schulen für eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs sieht das MSB eine Vorlaufzeit zur Durchführung der notwendigen organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen beginnen am Montag, 20. April 2020.
  • Unmittelbar nach Durchführung dieser organisatorischen Maßnahmen sollen die Schulen am 23. April 2020 für prüfungsvorbereitende Maßnahmen und Unterricht ausschließlich nur für die Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in diesem Schuljahr noch Prüfungen zu absolvieren haben, weil sie Schulabschlüsse anstreben.
  • Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
  • Vorgesehen ist darüber hinaus, den Schulbetrieb an den Grundschulen am 4. Mai 2020 vorerst ausschließlich für den Jahrgang 4 wiederaufzunehmen.

Selbstverständlich haben diese und weitere Schritte zum Schutze der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und aller in Schule Beschäftigten unter Einhaltung klarer Hygienevorgaben und unter Sicherstellung des notwendigen Infektionsschutzes zu erfolgen.

Weitere Erläuterungen zu den oben aufgeführten Punkten sowie weitere Informationen übersende ich am morgigen Donnerstag.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

03.04.2020 – 14.00h

Schulmail Nr. 12 des MSB NRW, 03.04.2020, gekürzt 
(Matthias Richter, Staatssekretär)

Sehr geehrte Damen und Herren,

an diesem Wochenende beginnen die Osterferien. Und dennoch beschäftigt uns alle schon jetzt die Frage, wie es mit der Schule und dem Unterricht nach den Osterferien weitergehen wird.

Die Entscheidung darüber wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein. Bund und Länder haben am Mittwoch dieser Woche entschieden, dass die bundesweiten Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April 2020 aufrechterhalten werden müssen. Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Es ist aber beabsichtigt, Sie am 15. April 2020 über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen.

Darüber hinaus möchte ich auf folgende Punkte eingehen:

I. TERMINE DER ABITURPRÜFUNGEN UND ZENTRALE PRÜFUNGEN KLASSE 10

Die schriftlichen Prüfungen beginnen am 12. Mai 2020. Eine Übersicht, an welchen Tagen welche Klausuren geschrieben werden, ist auf der Homepage des Ministeriums zugänglich:

Prüfungstermine

Nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes wird den Abiturientinnen und Abiturienten die Möglichkeit gegeben, sich in der Schule im Rahmen von unterrichtlichen Angeboten auf das Abitur vorzubereiten. Ein Unterricht nach Stundenplan ist nicht vorgesehen.

Auch für die Abiturprüfungen sowie die vorbereitenden unterrichtlichen Angebote hat die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten oberste Priorität.

Es werden daher selbstverständlich die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit dieser Personengruppen zu schützen.

[…]

IV. KEIN ABSCHLUSS OHNE ANSCHLUSS (KAOA)

Diese Informationen zu KAoA während und nach Beendigung des Ruhens des Unterrichts wurden mit Stand 02. April 2020 aktualisiert. Die Aktualisierungen beziehen sich vornehmlich auf die außerschulischen Praxisphasen in KAoA. Weitere Erläuterungen zu wichtigen Standardelementen, wie z. B. zur Beratung der Agentur für Arbeit oder zum Monitoring, ergänzen die Informationen.

Sie finden diese Information unter folgendem Link im Bildungsportal:

Link

V. ERSTATTUNG VON STORNOKOSTEN FÜR ABGESAGTE SCHULFAHRTEN

Mit SchulMail vom 6. März 2020 habe ich im Falle der erforderlichen Absage von Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen sowie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine grundsätzliche Kostenübernahme für die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Unterkünfte) in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten durch das Land zugesagt. Dies gilt nunmehr für alle Schulfahrten im Sinne der Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2), die bis zum Beginn der Sommerferien durchgeführt worden wären.

Das Land Nordrhein-Westfalen tritt jedoch nicht in bestehende Verträge mit Dritten ein. Daher erfolgt die Auszahlung nicht direkt an den oder die Vertragspartner, sondern ausschließlich an die Schulen. Die Erstattung von Stornierungskosten wird über die Bezirksregierungen erfolgen.

Um eine zeitnahe und geordnete Abwicklung zu gewährleisten, bitte ich Sie, Ihre Anträge auf Erstattung der Stornierungskosten auf dem beigefügten Formular bis zum 15. Mai 2020 bei der zuständigen Bezirksregierung ausschließlich per E-Mail an die dort eingerichteten Funktionspostfächer einzureichen.

  • Bezirksregierung Arnsberg: corona-storno@bra.nrw.de
  • Bezirksregierung Detmold: corona-stornokosten@brdt.nrw.de
  • Bezirksregierung Düsseldorf: corona-stornokosten@brd.nrw.de
  • Bezirksregierung Köln: reisekostenstelle@brk.nrw.de
  • Bezirksregierung Münster: stornokosten@bezreg-muenster.nrw.de

Bitte fügen Sie dem Antrag die folgenden Unterlagen bei:

  • die Rechnung der Vertragspartner inklusive aller berücksichtigten Rückzahlungen (vgl. Nummern 5 und 6 des Formulars) sowie
  • den Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus denen die Höhe der Stornierungskosten hervorgeht.

Die Anträge können nur von den Schulen selbst, nicht aber von den Eltern oder den Vertragspartnern gestellt werden. Auf dem Antragsformular ist die sachliche und rechnerische Richtigkeit zu bestätigen.

Die Auszahlungen der Erstattungen werden voraussichtlich am 15. Juni 2020 beginnen.

Die vorgenannten Regelungen gelten gleichermaßen für Ersatzschulen, die in die Zusage zur Übernahme von Stornokosten ausdrücklich einbezogen werden.

VI. SCHULISCHE VERANSTALTUNGEN AUßERHALB DES SCHULGELÄNDES

Der Runderlass vom 24. März 2020 zur Absage von Schulfahrten und anderer schulischer Veranstaltungen erstreckt sich nur auf Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, um Infektionsgefährdungen vorzubeugen.

Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern bleiben davon unberührt und können – vorausgesetzt der Schulbetrieb ist wiederaufgenommen worden – weiterhin durchgeführt werden, sofern sie in der Schule stattfinden.

Dasselbe gilt für den Unterricht und die Prüfungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, zum Beispiel in Sporthallen oder Schwimmbädern.

VII. ERWEITERUNG DER NOTBETREUUNG

Die Notbetreuung in Schulen wird zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen erweitert. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufnahme eines Kindes aus Gründen der Kindeswohlgefährdung in die Notbetreuung ist von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person zu treffen und zu dokumentieren. Die Abschrift der Entscheidung ist der Schulleitung auszuhändigen.

Die Schulleitung kann die Aufnahme nur ablehnen, wenn andernfalls die Durchführung der Notbetreuung insgesamt gefährdet wäre (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes). In einem solchen Fall müssen die Schulaufsicht und das Jugendamt beteiligt werden.

Grundlage für diese Erweiterung der Notbetreuung ist die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsstruktur (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Diese können Sie im Bildungsportal unter der Rubrik Notbetreuung abrufen:

https://schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

IX. SONDERPROGRAMM DES WDR

Der WDR hat seine Programmangebote für Kinder und Jugendliche in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung bereits seit Mitte März ausgebaut. Auch in den Osterferien wird im WDR-Fernsehen ein Sonderprogramm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt.

Der Sender bietet unter anderem „Die Sendung mit der Maus“, die Serie „Rennschwein Rudi Rüssel“, Magazine wie „Wissen macht Ah!“, „neuneinhalb“, „Kann es Johannes?“ sowie auch Märchenverfilmungen an.

In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung plant der WDR auch für die Zeit nach den Osterferien ein lernorientiertes, moderiertes Sonderprogramm für Kinder und Jugendliche.

Gerade in Zeiten eingeschränkter Bewegungsmöglichkeiten sind
Bildungsangebote für Kinder auch in den kommenden Wochen sinnvoll. Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um Angebote handelt, denn Ferien sollen auch in diesen Zeiten Ferien bleiben.

X. ERREICHBARKEIT WÄHREND DER OSTERFERIEN

Bitte stellen Sie auch während der Osterferien sicher, dass Sie alle Schulleiterin oder Schulleiter für die Schulaufsicht und den Schulträger telefonisch und per E-Mail erreichbar sind.

Ich darf Sie bitten, die Eltern in geeigneter Weise und zeitnah über alle vorausgegangenen und über weitere, noch folgende, Ausführungen zu informieren.

Ich wünsche Ihnen, auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer, trotz der schwierigen Zeiten und all den Unwägbarkeiten, schöne Ostertage.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

02.04.2020 – 15.30h

Aktualisierung der Erreichbarkeit in den Osterferien

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

Sehr geehrte Damen und Herren

Auch in den Osterferien erreichen Sie uns bis– einschließlich 17.04.2020 ausschließlich telefonisch unter 02561/ 93730 von 8 bis 12h, zur Unterbrechung und Vermeidung von Infektionsketten ist das Schulgebäude geschlossen!

30.03.2020 – 13.30h

Schulmail Nr. 11 des MSB NRW, 30.03.2020, gekürzt 
(Matthias Richter, Staatssekretär)


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich heute an Sie, um Sie so zeitnah wie möglich über unsere Entscheidungen und Pläne zu den in diesem Jahr anstehenden Prüfungen – insbesondere dem Abitur zu informieren. Frau Ministerin Gebauer hat am vergangenen Freitag die Grundsatzentscheidung bekanntgegeben, dass die Prüfungen im Interesse einer höheren Planungssicherheit und zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrens den Beginn der Abiturprüfungen in Nordrhein-Westfalen um drei Wochen zu verschieben.
Heute möchte ich Ihnen hierzu weitere Informationen zukommen lassen und Sie über Konsequenzen, die sich aus diesem Entschluss ergeben, unterrichten.

Die Terminverschiebung in Nordrhein-Westfalen  wurde erleichtert, nachdem sich die Kultusministerkonferenz am 25. März 2020 darauf verständigt hatte, zum jetzigen Zeitpunkt an Prüfungen, insbesondere an schriftlichen Abiturprüfungen, zum geplanten bzw. zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres festzuhalten. Ich begrüße
diesen Beschluss sehr, denn er stellt im Rahmen des Möglichen ein einheitliches Vorgehen innerhalb der Ländergemeinschaft sicher. Zugleich haben die Mitglieder der Kultusministerkonferenz ihren Beschluss vom 12. März 2020 bestärkt, wonach die Länder die erreichten Abschlüsse des Schuljahres 2019/20 auf der Basis gemeinsamer Regelungen gegenseitig anerkennen werden. Das gibt allen Schülerinnen und Schülern, die sich jetzt auf die anstehenden Prüfungen vorbereiten, die Sicherheit, dass ihre Abschlüsse, inklusive des Abiturs, vollwertige Abschlüsse sein werden. Das ist ein gutes Signal in einer Zeit, die von Verunsicherung geprägt ist.

Wir haben uns daher entschlossen, im Interesse aller angehenden Abiturientinnen und Abiturienten in Nordrhein-Westfalen den Beginn der Abiturprüfungen um drei Wochen zu verschieben. Das heißt: Die ersten Abiturklausuren an den allgemeinbildenden Schulen werden in
Nordrhein-Westfalen nicht wie bisher geplant am 21. April 2020, sondern am 12. Mai 2020 geschrieben (Download am Montag, 11. Mai). Der Haupttermin für die Abiturprüfungsfächer wird damit auf den Zeitraum zwischen Dienstag, dem 12. Mai 2020 und Montag, dem 25. Mai 2020 verschoben. Die zentralen Nachschreibetermine für die Abiturprüfungen an den allgemeinbildenden Schulen schließen sich dann unmittelbar ab dem 26. Mai 2020 an und dauern bis zum 9. Juni 2020. Derzeit werden die Termine für die einzelnen Fächer und Fächergruppen in diesen Zeitfenstern festgelegt. Mit gesondertem Erlass werden wir sie noch in dieser Woche und damit sehr zeitnah darüber informieren und die Informationen auch im Bildungsportal unter www.schulministerium.nrw.de veröffentlichen.

Die Terminverschiebung im Abitur führt allerdings dazu, dass auch Freitag, der 22. Mai 2020 – für viele Schulen der „Brückentag“ nach Christi Himmelfahrt – für Prüfungen genutzt werden muss. Ich weiß, dass dies für viele Schulen, die hier ursprünglich einen beweglichen Ferientag eingeplant hatten, nun eine Änderung bedeutet. Ich bitte aber um Verständnis, dass dies im Interesse einer ordnungsmäßen Durchführung der Abiturprüfungen unvermeidlich ist.

Uns ist auch bewusst, dass sich der Zeitraum für die Korrektur der Klausuren – auch der rechtlich zwingend erforderlichen Zweitkorrektur – durch diese Neuterminierung verringert, so dass hier zahlreiche Lehrkräfte besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Wir werden in geeigneter Weise darauf hinwirken, dass sie in diesem Zeitraum beispielsweise durch partielle Befreiung von Unterrichtsverpflichtungen entlastet werden können. Um die Schulen wegen der Enge des Terminplans von weiterem Organisationsaufwand zu entlasten, entfällt in diesem Jahr die vorgesehene externe Zweitkorrektur im Fach Englisch sowohl für den Grundkurs als auch für den Leistungskurs.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

Wir gehen bei diesem geänderten Zeitplan davon aus, dass der Unterricht unmittelbar oder zeitnah nach den Osterferien – zumindest für die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen – wiederaufgenommen werden kann oder in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden zumindest die Schulgebäude für Klausuren genutzt werden können. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund zurückliegender bzw. aktueller Schulschließungen noch nicht alle erforderlichen Leistungsnachweise (Vorabiturklausuren) erbringen konnten, diese nun rechtzeitig bis zum Beginn der Abiturprüfungen nachholen können. Nach Informationen der Schulaufsicht sind Schülergruppen an etwa zehn Prozent der rund 1.000 allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs) sowie Schülergruppen an rund der Hälfte der 189 Beruflichen Gymnasien davon betroffen. Die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA), mit dem die Schülerinnen und Schüler zur Abiturprüfung zugelassen werden, wird daher für alle Schulen neu auf den 7. Mai 2020 festgelegt. Der Unterricht für alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten endet daher – anders als bisher vorgesehen – am 8. Mai 2020.

Im Übrigen wollen wir die Abnahme des Abiturs dort erleichtern, wo dies ohne Auswirkungen auf die Qualität und damit die bundesweite Anerkennung möglich ist. Daher bemühen wir uns, die verpflichtende Abweichungsprüfung, deren Abschaffung durch Rechtsänderung für das Abitur 2021 bereits in Planung ist, für den jetzigen Abiturjahrgang vorzuziehen. Die Vorbereitungen dafür laufen.

Selbstverständlich arbeitet das Ministerium für Schule und Bildung vorbeugend auch an weiteren Szenarien, falls die Voraussetzungen, von denen wir jetzt ausgehen, sich nicht einhalten lassen sollten. Leitlinie ist dabei, allen Abiturientinnen und Abiturienten ein vollwertiges,bundesweit anerkanntes Abitur zu ermöglichen.

Auch wenn das Abitur in der öffentlichen Aufmerksamkeit immer einen besonders hohen Stellenwert hat, so ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die jährlich an den allgemeinbildenden Schulen ihre Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 und die dabei vorgesehenen zentralen Prüfungen (ZP 10) absolvieren müssen, noch höher. Wir haben uns daher entschlossen, auch den Beginn dieser Zentralen Prüfungen um einige Tage auf den 12. Mai 2020 zu verschieben. Eine noch spätere Terminierung wäre vor dem Hintergrund der in diesem Verfahren ebenfalls vorgesehenen zentralen Nachschreibetermine, dem entstehenden Korrekturaufwand und den rechtlich vorgeschriebenen Abweichungsprüfungen nicht möglich. Schon jetzt stellen Lehrerinnen und Lehrer ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote zur Verfügung, die sie auch bei Prüfungsvorbereitungen unterstützen. Bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Osterferien wird der Unterricht vermehrt auf die Inhalte und Formate in den Prüfungsfächern der Zentralen Prüfungen 10 ausgerichtet.

Selbstverständlich werden aber auch für den Fall, dass die ZP 10 nicht ab dem 12. Mai 2020 stattfinden können, weil es zuvor keinen ausreichenden Unterricht geben konnte, im MSB alternative Szenarien entwickelt. Auch sie zielen alle darauf, Schülerinnen und Schüler durch die im Rahmen der Corona-Pandemie eingetretene Situation nicht zu benachteiligen und ihre Abschlüsse zu sichern.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Schulschließungen und des damit verbundenen Unterrichtsausfalls ist in dieser Woche per Erlass an die Schulaufsicht zudem entschieden worden, dass in diesem Schuljahr keine so genannten „Blauen Briefe“ verschickt werden. Grundsätzlich gilt zwar, dass, wenn die Versetzung von Schülerinnen und Schülern in das jeweils kommende Schuljahr aufgrund von festgestellten Minderleistungen gefährdet ist, eine dementsprechende Benachrichtigung („Blaue Briefe“) erfolgen muss. Mit Rücksicht auf die wegen des derzeit ruhenden Unterrichtsbetriebs möglicherweise eingeschränkten Möglichkeiten entsprechende Verbesserungen zu erreichen, werden in diesem Schuljahr jedoch keine solchen Benachrichtigungen wegen Versetzungsgefährdung versandt. Das bedeutet für den Einzelfall, dass nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach, in dem nicht bereits auf dem Halbjahreszeugnis eine Minderleistung festgestellt worden ist, nicht berücksichtigt werden. Soweit bereits „Blaue Briefe“ versandt wurden, werden diese aus Gründen der Gleichbehandlung durch Erlass für unwirksam erklärt werden.

Davon unberührt ist es natürlich die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, ihre Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes zu informieren und entsprechend zu beraten, um mögliche Defizite abzubauen.

Ich kann mir vorstellen, dass Sie trotz dieser Informationen viele Fragen haben. Ich bitte Sie jedoch um etwas Geduld. Es war mir zunächst wichtig, Sie über die wichtigsten Konsequenzen aus Grundsatzentscheidung, die Abiturprüfungen in Nordrhein-Westfalen um drei Wochen zu verschieben, zu informieren. Bestehende Erlasse und Verfügungen (Rahmenterminerlass etc.) werden in den kommenden Tagen geändert. Um weitere Fragen rund um Abschlussprüfungen, aber auch zu Klassenarbeiten, Leistungsüberprüfungen und -bewertungen in Jahrgängen, die jetzt nicht vor Abschlussprüfungen stehen, zu beantworten, werden wir im Bildungsportal unter www.schulministerium.nrw.de die Liste der Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ-Liste) ständig aktualisieren.

Ich möchte mich auch an dieser Stelle noch einmal herzlich für Ihr Verständnis und Ihr Engagement im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler bedanken und wünsche Ihnen vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

27.03.2020 – 12.30h

Ministerium für
Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin Yvonne Gebauer MdL

Liebe Eltern,

die aktuelle Situation stellt uns alle vor große und noch nie da gewesene Herausforderungen – gerade auch Familien mit Kindern. Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Infektionsketten, die zu einer weiteren, schnellen  Verbreitung des Corona-Virus führen können, müssen unterbrochen werden. Im öffentlichen Raum dürfen nicht mehr als zwei Personen zusammen unterwegs sein, Ausnahmen gelten nur für die eigene Familie. Die Einstellung des regulären Schulbetriebes, die Beschränkung der Freizeitmöglichkeiten und der Bewegungsfreiheit sind besonders für Kinder und Jugendliche große Einschnitte. Sie verbringen nun viel Zeit zu Hause, ohne die gewohnten Strukturen, Abläufe und Beschäftigungsmöglichkeiten.

In den Schulen findet derzeit nur eine Notbetreuung statt, die seit dem 23.03.2020 auch am Wochenende und in den Osterferien geöffnet bleiben wird. Diese Notbetreuung steht für Kinder bereit, deren Eltern in Bereichen der so genannten „kritischen Infrastruktur“ arbeiten. Dazu isteine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers nötig.

In der Notbetreuung werden Schülerinnen und Schüler bis Klasse 6 in kleinen Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern und anderem pädagogischen Personal im Landesdienst der eigenen Schule sowie vom Personal des Ganztagsträgers betreut. In der Notbetreuung findet kein Unterricht statt, sondern werden andere Angebote zur Beschäftigung, nach Möglichkeit auch zur Bewegung der Schülerinnen und Schüler unterbreitet.

Die Notbetreuung ist wichtig, damit Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Personal in der Altenpflege, Lebensmittel-Verkäuferinnen und Verkäufer und andere wichtige Berufsgruppen weiterhin ihrer Arbeit im Interesse der gesamten Gesellschaft nachgehen können.

Ich möchte Sie herzlich bitten, mit diesen Regelungen bewusst und verantwortungsvoll umzugehen. Diesen Appell richte ich auch an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wo immer es geht, sollte es Eltern ermöglicht werden, von zu Hause aus zu arbeiten, damit die Kolleginnen und Kollegen in der Notbetreuung nicht überfordert werden. Bitte achten Sie strengstens darauf, dass Ihre Kinder außerhalb der Notbetreuung keine weiteren Kontakte über den eigenen Haushalt hinaus haben. Auch für das Angebot der Notbetreuung gilt: Je effektiver wir Infektionsketten unterbrechen können, desto besser ist es.

Die Organisation der Notbetreuung stellt auch unsere Schulen vor organisatorische Herausforderungen. Alle Kinder und Jugendlichen, alle Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ganztagsträger sollen in der Notbetreuung sichere Bedingungen vorfinden, damit es auch hier möglichst nicht zu weiteren Ansteckungen kommt. Auch deshalb ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Nutzung dieses Angebotes nötig.

Die Schulträger werden die erforderlichen Hygienemaßnahmen ergreifen. Die genutzten Schulräume werden regelmäßig gereinigt.

Ich bin den Lehrkräften und dem Personal der Ganztagsträger und der Betreuungsangebote für den großen Einsatz sehr dankbar!

Und auch Ihnen, liebe Eltern, möchte ich für Ihre Flexibilität und Ihre Bereitschaft, sich auf die für Sie oftmals schwierige Situation einzustellen, herzlich danken. Und ich möchte Sie auch um Ihr Verständnis bitten, dass wir Maßnahmen und Regelungen ständig prüfen und anpassen müssen. Diese besondere Situation fordert uns alle heraus und wir werden sie nur gemeinsam bewältigen. Wir brauchen Vernunft, Solidarität und Gemeinschaftssinn, um diese Situation zu meistern.

Gespräche in der Familie, gegenseitiges Verständnis für die Sorgen und Nöte der Familienmitglieder können helfen, diese Ausnahmesituation zusammen zu bewältigen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute! Bleiben Sie gesund!

Ihre Yvonne Gebauer

23.03.2020 – 09.19h

Aktualisierung der Erreichbarkeit

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

Sehr geehrte Damen und Herren

Vom 23.03. bis– 02.04.2020 erreichen Sie uns ausschließlich telefonisch unter 02561/ 93730 von 8 bis 12h, zur Unterbrechung und Vermeidung von Infektionsketten ist das Schulgebäude geschlossen!

20.03.2020 – 17.54h

Schulmail zum Coronavirus / NOTBETREUUNG

Liebe Eltern,

mit der 8. Schulmail werden die Möglichkeiten bzw. Voraussetzungen für eine NOTBETREUUNG erheblich ausgeweitet. Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an das Sekretariat, wir werden gemeinsam mit Ihnen eine schnelle Lösung finden. Ich bitte um Beachtung der 8. Schulmail:

 8. Schulmail zum Coronavirus / NOTBETREUUNG

„Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung (NOTBETREUUNG) erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link zum Formular:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf [1]

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird
ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann
steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch
samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit
Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.“

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien Gesundheit und uns allen, dass wir alle so unbeschadet wie möglich durch diese herausfordernde Zeit kommen.

Mit herzlichen Grüßen 

Michael Hilbk

16.03.2020 – 13.25h

Erreichbarkeit und Kontakt bis zu den Osterferien

Das AHG bleibt ab Montag, 16.03.2020, bis zum Ende der Osterferien (19. April) geschlossen. Das Sekretariat ist am 16.03 und 17.03. TELEFONISCH ERREICHBAR.

Vom 18.03. – 02.04.2020 erreichen Sie uns ausschließlich telefonisch unter 02561/ 93730 von 8 bis 13h – zur Unterbrechung und Vermeidung von Infektionsketten ist das Schulgebäude geschlossen!

16.03.2020 – 13.23h

Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für Ihr umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln in dieser schwierigen Situation bedanken.

Mit dieser fünften SchulMail erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

I. Notbetreuung ab Mittwoch, 18.03.2020

Mit der SchulMail Nr. 4 vom 13.03.2020 wurden Sie bereits informiert, dass die Schulen zur Entlastung des Personals in kritischen Infrastrukturen (z.B. Krankenhäusern) ab Mittwoch, 18.03.2020, eine Notbetreuung insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 vorhalten müssen.

1. Organisation und Räumlichkeiten der Notbetreuung

Jede Schule organisiert diese Notbetreuung für die eigenen Schülerinnen und Schüler. Damit sind alle Schulen mit entsprechenden Jahrgangsstufen für dieses Betreuungsangebot offen zu halten.

Aus Gründen des Infektionsschutzes sind diese Betreuungsgruppen grundsätzlich im bisherigen Klassenverband zu bilden. Ausnahmsweise kann die Betreuung auch jahrgangsbezogen erfolgen. Die einzelne Betreuungsgruppe sollte nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen.

Durch die allgemeine Weisung des MAGS vom 13.03.2020 sind die Schulräume für eine solche Notbetreuung weiterhin geöffnet.

2. Schülerinnen und Schüler, die dieses Angebot in Anspruch nehmen können

Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern

(Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche, über die Sie zeitnah informiert werden. Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie (siehe Anlage).

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind.

Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

3. Zeitlicher Umfang der Notbetreuung

Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würden.

Dies schließt sowohl die pädagogische Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen und gebundenen Ganztags ein.

4. Aufgaben von Schulleitungen und Lehrkräften bei der Notbetreuung

Die Einteilung der Betreuungsgruppen sowie der betreuenden Lehrkräfte obliegt der Schulleitung.

Bei der Einteilung der Lehrkräfte hat die Schulleitung zu beachten, dass Lehrkräfte, die 60 Jahre und älter sind oder aber in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden.

5. Geltung für freie Schulen

Die Ersatz- und anerkannten Ergänzungsschulen werden dringend gebeten, eine Notbetreuung im Sinne dieser SchulMail einzurichten sowie die weiteren Hinweise und Informationen dieser SchulMail zu beachten.

II. Lernangebote für die Zeit des Unterrichtsausfalls

Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, sollen die Schulen das Lernen der Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Osterferien weiter ermöglichen. Lehrerinnen und Lehrer stellen hierzu Lernaufgaben bereit. Die Lernaufgaben sollen so konzipiert werden, dass sie das Lernen der Schülerinnen und Schüler z.B. in Form von Projekten, fachübergreifenden Vorhaben oder Vorbereitungen von Präsentationen unterstützen und an den Unterricht anknüpfen.

Die Schulleitungen stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Aufgaben in häuslicher Arbeit zu erledigen sind. Die Eltern sind in geeigneter Form zu informieren.

Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot nicht die Erwartung verbunden wird, der Stundenplan werde in die häusliche Arbeit der Schülerinnen und Schüler verlagert. Es gilt für alle Beteiligten (Lehrkräfte und Eltern), Augenmaß zu bewahren.

III. Schriftliche Leistungsnachweise

Für den Fall, dass die notwendigen Leistungsnachweise für die Zulassung zur Abiturprüfung noch nicht vollständig erbracht werden konnten, schreiben Schülerinnen und Schüler die ausstehenden Vorabiturklausuren nach den Osterferien. Auf diese Weise können sie mit einer Sitzung des zentralen Abiturausschusses spätestens bis zum 5. Mai 2020 rechtzeitig zu den ab dem 7. Mai angesetzten Nachschreibeterminen, die in den jeweiligen Runderlassen festgelegt sind, zur Abiturprüfung zugelassen werden.

Ansonsten finden auch sonstige schriftliche Leistungsüberprüfungen bis zum Ende der Osterferien nicht statt.

Das Krisenmanagement des Ministeriums und der Bezirksregierungen bleiben für schulische Krisen unter den bekannten Nummern erreichbar.

Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der SchulMail (Nr. 6).

Bitte stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass Sie als Schulleiterin und Schulleiter für die Schulaufsicht und den Schulträger jederzeit erreichbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

16.03.2020 – 13:19h

Liebe Eltern,

die Fachlerer_innen werden die Kinder in der Zeit der Schulschließung per eMail mit Informationen und ggf. Aufgaben versorgen; dazu müssen die Kinder eine Leermail mit ihrem Namen und ihrer Klasse im Betreff an alle Fachlehre_innen (vorname.nachname@ahg-ahaus.de) schicken (falls noch nicht geschehen). 

Bewahren Sie Ruhe, achten Sie auf Ihre Gesundheit und auf das Wohl Ihrer Kinder. Danke für Ihre Unterstützung! 

Mit herzlichen Grüßen Ihr Schulleiter

13.03.2020 – 18:58h

Schulschließung des AHG

Das AHG bleibt ab Montag, 16.03.2020, bis zum Ende der Osterferien (19. April) geschlossen. Das Sekretariat ist am 16.03 und 17.03. TELEFONISCH ERREICHBAR.

Vom 18.03. – 02.04.2020 erreichen Sie uns ausschließlich telefonisch unter 02561/ 93730 – zur Unterbrechung und Vermeidung von Infektionsketten ist das Schulgebäude geschlossen!

Um sich auf diese Situation einzustellen, können Eltern unserer Schüler_innen bis einschließlich Dienstag (17.03.) Ihre Kinder zur Schule schicken, wenn die Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Das AHG stellt an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Der Schulbusverkehr ist ausschließlich für diese beiden Tage sichergestellt. Ab Mittwoch gilt dies nicht mehr.

Die erweiterte Schulleitung und das Kollegium des AHG haben sich in den letzten Tagen intensiv damit beschäftigt, Ihre Kinder auf digitalem Wege verlässlich mit Unterrichtsmaterialien zu versorgen, damit Unterricht „in besonderer Form“ stattfinden kann. 

Wir sind uns bewusst, dass Familien vor der besondere Herausforderung stehen, die Betreuung ihrer Kinder und einen verlässlichen Alltag sicherzustellen. Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihren persönlichen Beitrag zur Bewältigung der Krise. 

Freie Unterrichtstage in diesem Zusammenhang bedeuten keine Ferientage.

Bitte beachten Sie weitere aktuelle Informationen auf dieser Homepage!

M. Hilbk, Schulleiter

12.03.2020 – 10:43h

Elternabend am 12.03.2020 entfällt

Aufgrund der Empfehlung des Ministeriums für Schule und Bildung, schulische Veranstaltungen zunächst bis zu den Osterferien nicht stattfinden zu lassen, wird der Elternabend zur Spracheninformation der Jahrgangstufe 6 am 12.03.2020 abgesagt.

06.03.2020 – 11:54h

Liebe Eltern, liebe Schüler_innen,

aufgrund der aktuellen Entwicklung betreffend des Corona-Virus möchten wir Sie bitten, in den nächsten Tagen regelmäßig Informationen auf folgenden Internet-Seiten einzuholen:

www.kreis-borken.de

www.stadt-ahaus.de

www.ahg-ahaus.de

Dort werden Sie über alle Entwicklungen, die unsere Schule betreffen könnten auf dem Laufenden gehalten.

Die Schulleitung


„Schulmail des Ministeriums zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich“:

Fernbleiben vom Unterricht

Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht grundsätzlich Schulpflicht nach § 43 Absatz 1 SchulG. Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.

Eltern sollten dahin beraten werden, die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt zu treffen.

Verhalten bei Auftreten von Krankheitssymptomen

Nach den Hinweisen des NRW-Gesundheitsministeriums sollen Menschen, die zurzeit grippeähnliche Symptome aufweisen, ihren Hausarzt beziehungsweise eine Notarztpraxis kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Wegen der Ansteckungsgefahr soll die Kontaktaufnahme zunächst telefonisch erfolgen.