Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus

Im Folgenden sind einige grundlegende Selbstverpflichtungen von Schule und Eltern aufgeführt, die zum Gelingen einer guten Zusammenarbeit beitragen. Grundlage dieses Vertrages sind Leitbild und Schulprogramm der Schulgemeinde am Alexander-Hegius-Gymnasium.

1. Die Schule verpflichtet sich, bestmögliche Bedingungen für effektives Lernen zu schaffen durch die Bereitstellung angemessener äußerer Lernbedingungen, und durch Maßnahmen individueller Leistungsförderung und –überprüfung.

2. Die Eltern unterstützen die schulische Bildungsarbeit mit günstigen Lernbedingungen zu Hause. Sie sorgen für die Lernmaterialien und unterstützen ihre Kinder bei schulischen Schwierigkeiten.

3. Schule und Elternhaus unterstützen die Schüler/innen, selbstverantwortlich zu handeln. Im schulischen Bereich heißt dies, sich an Regeln zu halten, ehrlich und pünktlich zu sein, die Hausordnung zu beachten und erteilte Arbeitsaufträge zuverlässig auszuführen.

4. Unsoziales Verhalten wird in unserer Schule nicht geduldet und den Eltern unverzüglich zur Kenntnis gebracht. Die Schule bemüht sich, die persönliche und soziale Entwicklung der Schüler zu fördern. Die Schüler werden angehalten, Respekt gegenüber den Gefühlen, Bedürfnissen und dem Eigentum der anderen zu zeigen.

5. Unsere Schule ist ein öffentliches Gymnasium und nimmt Schülerinnen und Schüler aller Glaubensvorstellungen auf. Am AHG wird katholischer und evangelischer Religionsunterricht erteilt. Wir beurlauben Schüler und Schülerinnen anderer Glaubensgemeinschaften für die Teilnahme an ihren religiösen Feiertagen.

6. An unserer Schule werden Jungen und Mädchen gemeinsam unterrichtet. Eine Nichtteilnahme an koedukativen Veranstaltungen ist nicht möglich. Das gilt auch für den Sport- und Schwimmunterricht. Ebenso sind gemeinsame Klassenfahrten (Kursfahrten) der Jungen und Mädchen Teil unseres pädagogischen Programms; die Klassenfahrten (Kursfahrten) sind verpflichtend und dienen der Stärkung der Klassengemeinschaft.

7. Die Schule verpflichtet sich, die Eltern regelmäßig zu informieren und ihre Erziehungsarbeit zu unterstützen. Neben den Zeugnissen werden Informationen über Leistungen und Verhalten der Kinder durch Elternbriefe und Elterngespräche bzw. an Elternabenden gegeben. Die Homepage der Schule dient als Informationsplattform über unser Schulleben und aktuelle Termine.

8. Die Eltern verpflichten sich, im Krankheitsfall der Kinder oder bei anderen Anlässen, die zum Fernbleiben vom Unterricht führen, die Schule unverzüglich zu informieren.

9. Die Eltern nehmen an Elternabenden teil und nehmen Beratungsangebote der Schule wahr. Sie unterstützen nach eigenen Möglichkeiten die Schulgemeinschaft durch ihre aktive Mitarbeit in den Mitwirkungsgremien, bei Schulfesten, Projekten etc. .