Erweiterung des BRING YOUR OWN DEVICE-Konzepts
Zur Umsetzung digitaler Unterrichtskonzepte im Präsenz-und Distanzunterricht am AHG gehört ein Tablet zur Ausstattung der Schülerinnen und Schüler – wir empfehlen aus methodisch-didaktischen und technischen Gründen ein iPad. Wir möchten damit eine vereinheitlichte Ausstattung der Schüler/innen mit digitalen Endgeräten erreichen, um bestmögliche Arbeitsbedingungen im Unterricht und zu Hause zu erreichen.
Wir beginnen im Schuljahr 2020/21 mit der Einführung des iPad in der Erprobungsstufe (Klassen 5 und 6) und der Jahrgangsstufe 9, danach werden sukzessive die neu einsetzenden Jahrgänge 5 sowie die übrigen Jahrgänge eingebunden.
Hintergründe zur Entscheidung für das iPad als digitales Endgerät für Schüler/innen:
- Die technische Einbindung in ein schulisches Bildungsnetzwerk, das von der Stadt Ahaus als Schulträger administriert wird, schafft für alle am Unterricht Beteiligten technische Sicherheiten. Zurzeit (Stand: 02.2021) lässt als Tablet nur das iPad die Möglichkeit dieser technischen Einbindung auf Stadtebene und schulübergreifend zu.
- Sowohl Schüler/innen aus BuT-geförderten (§ 28 SGB II – Bedarfe für Bildung und Teilhabe) als auch aus Elternhäusern mit finanziell-angespanntem Hintergrund, erhalten die Möglichkeit, aus dem Sofortausstattungsprogramm zum DigitalPakt Schule im Rahmen der tatsächlich verfügbaren Endgeräte ausgestattet zu werden. Sie bekommen für schulische/unterrichtliche Zwecke vom Schulträger ein iPad als digitales Leihgerät, sofern dies bei der Schule beantragt und dort nach Prüfung befürwortet wird.
- Lehrkräfte und Schüler/innen gewinnen durch eine vereinheitlichte Ausstattung mit digitalen Endgeräten und eine Administration durch den Schulträger sowohl technische als auch methodisch-didaktische Sicherheit und damit wertvolle Unterrichtszeit.
- Das AHG unterstützt die Eltern bei der Anschaffung eines iPad im Rahmen eines Ratenkaufs durch die Zusammenarbeit der Schule und der Stadt Ahaus mit der „Gesellschaft für digitale Bildung“.
- Die in ein Bildungsnetzwerk bzw. Verwaltungsplattform eingepflegten iPads ermöglichen sowohl eine Nutzung im privaten als auch im schulischen Bereich.
- Sollten Eltern sich entgegen unserer Empfehlung für ein anderes digitales Endgerät entscheiden, ist dessen Einbindung in das Schulnetz zwar grundsätzlich möglich, die Schule kann jedoch keine Gewähr für dessen didaktisch-methodische und technische Einsetzbarkeit im Unterricht übernehmen. IPads lassen sich im Gegensatz zu Tablets und Endgeräte anderer Hersteller mit dem in allen städtischen Schulen eingesetzten MDM-System leicht und bedürfnisorientiert verwalten. Ein konzentrierter Unterricht ist deshalb derzeit nur mit einheitlichen Geräten möglich. Gleichwohl wird das AHG für den notwendigsten unterrichtlichen Einsatz (z.B. Klausuren) im Rahmen der vorhandenen Ressourcen und zur Verhinderung einer einer technischen Benachteiligung ein Gerät zur Verfügung stellen. Dies gilt nur für die regulären Unterrichtszeiten im Schulgebäude.
- Die Möglichkeiten der Einbindung von Geräten anderer Hersteller in das Bildungsnetzwerk der Schule, das von der Stadt Ahaus als Schulträger administriert wird, kann nicht garantiert werden. Die Pflege von Hard- und Software liegen in diesem Fall in der alleinigen Verantwortung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
- Bereits vorhandene iPads können gegen eine einmalige Gebühr in die Verwaltungsplattform aufgenommen werden. Das Gerät muss dazu ggf. in die Werkeinstellungen versetzt werden und an einen Servicedienst verschickt werden.